Juni 2021
Inhalt
Abmahnung eines Redakteurs – Anzeigepflicht Nebentätigkeit
Aufhebungsvertrag verbunden mit Drohung einer Kündigung und Strafanzeige nicht widerrechtlich
Unmittelbare Wirkung des unionsrechtlich verankerten Grundsatzes des gleichen Entgelts
Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten
Streitwert – Arbeitsentgelt bei geringfügiger Beschäftigung
Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der einstweiligen Verfügung
Verfall von tariflichem Mehrurlaub – Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers
Gesetzgebungspläne zur „mobilen Arbeit“
Das Arbeitszeitrecht – aus der Zeit gefallen?
Aktienorientierte Vergütung für Unternehmensbeauftragte?
Women’s Fight for Equality and Better Working Conditions at the International Labour Organization
Änderungen im Seearbeitsrecht – Absicherung der Besatzungsmitglieder bei seeräuberischen Überfällen
Benachteiligungsverbote und Entgeltgleichheit
Der Diskriminierungsschutz von Sorgeleistenden (Teil II)
Matrix-Strukturen im Fokus neuerer arbeitsrechtlicher Betrachtung
Entwicklungslinien im Arbeitszeitrecht: Bereitschaftsdienst, Wege- und Umkleidezeiten
Verfassungswidrigkeit des Baubegriffs der Sozialkassen im Baugewerbe
Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz
Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern
Homeoffice-Vereinbarungen – Begriff, Formen, aktuelle Rechtsfragen und Gestaltungshinweise
Die Auskunftspflicht von Arbeitnehmern bei der Aufklärung einer Straftat durch den Arbeitgeber
Wie viele Stunden dürfen in einer Fünf-Tage-Woche gearbeitet werden?
Erfüllung des Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG
Betriebliche Altersversorgung im Niedrigzinsumfeld
Schritte zur sozialen Neuordnung: Zeitgemäße und zeitgebundene Betriebsverfassung
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 – Regelungsinhalte und Praxisauswirkungen
Eine unendliche Geschichte – Änderung kollektiver Arbeitsvertragsbedingungen
Compliance with and Enforcement of Labour Laws: An Overview and Some Timely Challenges
Bestandsschutz für die Zahl der Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat nach § 21 Abs. 6 SEBG
Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung
Personalmaßnahmen im Zusammenhang mit Insolvenzen
Personalabbau und Massenentlassung – Verknüpfung von Interessenausgleichs und Konsultationsverfahren
Die Bindungswirkung von rechtskräftigen Entscheidungen über Kündigungsschutzklagen
Das Massenentlassungsanzeigeverfahren nach § 17 KSchG
Der Kommissionsvorschlag zu einer Mindestlohnrichtlinie
Die Prozessbeschäftigung – Chancen und Risiken eines unterschätzten Instruments
Lag eine Kündigung im Briefkasten? oder: Der Zeugenbeweis im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Die Sanktionsentscheidung des BVerfG in ihren Auswirkungen auf das Migrationssozialrecht
Rechtsfragen der Nachwirkung des Tarifvertrages
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Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
Meldung der Bundesregierung vom 18.6.2021
Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung Betriebsräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen die Arbeit erleichtern und deren Wahlen fördern und vereinfachen. Das Gesetz stärkt zudem den Kündigungsschutz von Beschäftigten, die sich für die Gründung oder die Wahl von Betriebsräten engagieren, senkt das Mindestalter für Wahlberechtigte auf 16 Jahre und ermöglicht, Betriebsratssitzungen virtuell abzuhalten – per Video oder Telefon.
Weiterführende und vertiefende Informationen zu dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind auf der Seite der Meldungen der Bundesregierung abrufbar.
(gk)
Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert
Meldung der Bundesregierung vom 23.6.2021
Die Antragsfrist für den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld ist bis zum 30.9.2021 verlängert. Auch Leiharbeiter profitieren von den Sonderregelungen. Die entsprechende Verordnung ist am 23.6.2021 in Kraft getreten.
Betriebe, die bis 30. September erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen.
Mit der Verordnung gilt weiterhin:
- Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle liegt grundsätzlich bei 30 Prozent.
- Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
- Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.
Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nach Stellung eines Insolvenzantrags bis zur Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag oder bis zur Rücknahme des Insolvenzantrages grundsätzlich ausgeschlossen wird. So sollen mögliche Doppelzahlungen der Bundesagentur für Arbeit vermieden werden.
(gk)
Keine Homeoffice-Pflicht mehr ab 1.7.2021Meldung der Bundesregierung vom 23.6.2021Das Bundeskabinett hat aufgrund der aktuell rückläufigen Corona-Neuinfektionen eine Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, wonach ab dem 1.7.2021 keine Homeoffice-Pflicht mehr besteht. Eine freiwilliges Angebot von Homeoffice von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist dagegen möglich.
Nach wie vor bestehen bleibt weiterhin die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel.
Weiterführende Informationen, z.B. welche Maßnahmen weiterhin umzusetzen sind, sind auf der Seite der Meldungen der Bundesregierung abrufbar.
(gk)
Beratungsgegenstände des Bundestags
231. Sitzung, 21.5.2021
- Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt(Betriebsrätemodernisierungsgesetz) (BT-Drs. 19/28899. Sodann: Annahme des Gesetzentwurfs auf Drs. 19/28899 in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/29819
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
- Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Betriebsrat 4.0. – Potenziale der Digitalisierung nutzen“ (BT-Drs. 19/28984)
- Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Demokratisierung der Arbeitswelt – Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren“ (BT-Drs. 19/27318)
- Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Unternehmensmitbestimmung stärken – Gesetzeslücken schließen“ (BT-Drs. 19/27828)
Sodann: Annahme der Buchstaben b bis d der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/29819. Das bedeutet: Ablehnung der Anträge auf Drs. 19/28984, 19/27318, 19/27828
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
- Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Betriebsratswahlen erleichtern und Betriebsräte besser schützen“ (BT-Drs. 19/860)
- Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen (BT-Drs. 19/17104).
Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/25881. Das bedeutet: Ablehnung der auf Drs. 19/860, 19/17104
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
- Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Betriebsratswahlen erleichtern – Aktive Beschäftigte besser schützen“ (BT-Drs. 19/1710)
- Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Digitalisierung – Update für die Mitbestimmung“ (BT-Drs. 19/16843)
Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/29425. Das bedeutet: Ablehnung der Anträge auf Drs. 19/1710, 19/16843
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Massenentlassungen verhindern – Mitbestimmung ausbauen“ (BT-Drs. 19/27013). Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/28990. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/27013
232. Sitzung, 9.6.2021
- Beratung des Antrags der Fraktion der AfD „Lehren aus dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht ziehen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/30403)
- Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Ein Zukunftsprogramm gegen Armut – Armut bekämpfen, Teilhabe garantieren, Chancen und Zusammenhalt stärken“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/30394)
- Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Schutz vor Armut und Ausgrenzung garantieren – Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/30388)
233. Sitzung, 10.6.2021
- Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Missbrauch von Leiharbeit stoppen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/30387)
- Erste Beratung des von Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Verankerung des Grundrechts auf menschenwürdige und existenzsichernde Arbeit“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/24692)
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Sachgrundlose Befristungen verbieten“. Sodann Annahme der Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/30442. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/831.
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „40 Stunden sind genug – Gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit reduzieren“. Sodann Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/1030. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/578
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Mehr Arbeitszeitsouveränität für Beschäftigte schaffen“. Sodann Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/4657. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/2522
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Damit jede Arbeitsstunde zählt – Arbeitszeitgesetz ergänzen“. Sodann Annahme des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/25379. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/17134
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Evaluierung des Mindestlohngesetzes zur Stärkung der Beschäftigtenrechte nutzen“. Sodann Annahme des Buchstaben c der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/30442. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/27319
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
- zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei der ortsgebundenen Plattformarbeit“
- zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Crowd-Worker bei der ortsgebundenen Plattformarbeit“
Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/25896. Das bedeutet: Ablehnung der Anträge auf Drs. 19/16886, 19/22122
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Gutes Leben und gute Arbeit für alle – Eine geschlechtergerechte Krisen- und Zukunftspolitik ist nötig“. Sodann Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/30442. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/26874
- Zweite und dritte Beratunfg des von Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes“. Sodann Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drs. 19/1841 in zweiter Beratung
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
- Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Aufhebung der Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation“ (BT-Drs. 19/25807)
- Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Minijobs dynamisieren“ (BT-Drs. 19/24370)
- Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Minijiobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführen – Sozialversicherungssysteme stärken“
Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/27989. Das bedeutet: Ablehnung der Anträge auf Drs. 19/25807, 19/24370, 19/24003
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Arbeitsförderung in der Krise – Für einen besseren Einstieg“ (BT-Drs. 19/27763). Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/28530. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/27763
- Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Soziale Mindestsicherung für Gig-, Click- und Crowdworker ermöglichen und stärken“. Sodann Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/27212
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem AntragAbgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Arbeitszeit – Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsetzen, mehr Zeitsouveränität ermöglichen“ (BT-Drs. 19/20585). Sodann Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/25379. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/20585
- Zweite und dritte Beratung des von Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung“ (Drs. 19/4764). Sodann Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drs. 19/4764 in zweiter Beratung
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU fair gestalten und Ausbeutung stoppen“ (BT-Drs. 19/24433). Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/30436. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/24433
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen - Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ (BT-Drs. 19/22501). Sodann: Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/30465. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/22501
234. Sitzung, 11.6.2021:
- Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einesGesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (BT-Drs. 19/28649. Sodann: Ablehnung der Änderungsanträge auf Drucksachen: 19/30543, 19/30544, 19/30545, 19/30546. Annahme des Gesetzentwurfs auf Drs. 19/28649 in der Fassung der Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/30505 unter der Kurzbezeichnung und Abkürzung: „(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)“
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Sorgfaltspflichtengesetz grundlegend nachbessern - Menschenrechte in Lieferketten wirksam schützen“ (BT-Drs. 19/29279). Sodann: Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drucksache19/30505. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/29279
235. Sitzung, 23.6.2021:
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem AntragAbgeordneter und der Fraktion der AfD „Für eine langfristig tragfähige Sozial- und Arbeitsmarktpolitik – Ressourcen nachhaltig sichern“ (BT-Drs. 19/22545). Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/30597. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/22545
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem AntragAbgeordneter und der Fraktion der AfD „Bonus-System für die Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen“ (BT-Drs. 19/8557). Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/27034. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/8557
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (21. Ausschuss) zu dem AntragAbgeordneter und der Fraktion der AfD „Souveränität bedeutet Freiheit – Für ein Europa nationaler arbeits- und sozialrechtlicher Rahmenbedingungen“ (BT-Drs. 19/25306). Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/30828. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/25306
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem AntragAbgeordneter und der Fraktion Die Linke „Befristungen zurückdrängen – Dauerstellen für Daueraufgaben in der Wissenschaft“ (BT-Drs. 19/16499). Sodann: Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/25067. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/16499
- Zweite und dritte Beratung des von Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder“ (BT-Drs. 19/22496). Sodann: Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drs. 19/22496 in zweiter Beratung gem. Buchstabe a der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/30456
- Zweite und dritte Beratung des von Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes“ (BT-Drs. 19/1174). Sodann Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drs. 19/1174 in zweiter Beratung gem. Buchstabe a der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/4657
(gk)
Beratungsgegenstände des Bundesrats
1005. Sitzung, 28.5.2021
-
Zustimmung hinsichtlich eines „Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)“ (BR-Drs. 349/21)
-
Kein Antrag auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines „Gesetzes Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) (BR-Drs. 422/21)
-
Ablehnung der Einbringung hinsichtlich eines Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes“ (BR-317/21)
-
Ablehnung hinsichtlich eines Antrags bezüglich der Entschließung des Bundesrates zur „Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) - Menschen wirksamer vor Diskriminierungen schützen“ (BR-713/20)
-
Ablehnung hinsichtlich eines Antrags bezüglich der Entschließung des Bundesrats – Den Diskriminierungsschutz europaweit unterstützen – Verabschiedung der 5. EU- Antidiskriminierungsrichtlinie (BR-714/20)
1006.Sitzung, 25.6.2021
- Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines „Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz“ (BR-Drs. 485/21)
- Zustimmung hinsichtlich einer „Fünften Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung“ (BR-Drs. 388/21)
- Zustimmung hinsichtlich einer „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes“ (BR-Drs. 391/21)
- Zustimmung hinsichtlich einer „Fünfte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung“ (BR-Drs. 399/21)
- Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)
- Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines „Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (BR-Drs. 502/21)
- Zustimmung hinsichtlich der „Verordnung zur Änderung der Biostoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen“ (BR-Drs. 400/21)
(gk)
Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt
Teil I: 25 – 34
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes vom 20.5.2021 (BGBl I Nr. 25, S. 1144)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung vom 28.5.2021 (BGBl I Nr. 27, S. 1224)
- Siebte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung vom 31.5.2021 (BGBl I Nr. 27, S. 1253)
- Erste Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung vom 3.6.2021 (BGBl I Nr. 28, S.1367)
- Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 2.6.2021 (BGBl I Nr. 29, 1387)
- Berichtigung der Sechsten Winterbeschäftigungs-Änderungs-Verordnung vom 25.5.2021 (BGBl I Nr. 30, S. 1600)
- Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) vom 14.6.2021 (BGBl I Nr. 32, S. 1762)
- Verordnung nach § 119 Absatz 5 des Seearbeitsgesetzes vom 11.6.2021 (BGBl I Nr. 33, S. 1819)
- Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 17.6.2021 (BGBl I Nr. 33, S. 1821)
Teil II: keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.
(gk)
Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L 183 – L 226
- Empfehlung (EU) 2021/961 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Änderung der Empfehlung (EU) 2020/1475 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie (L 213I, S. 1)
(gk)
Fahrradlieferant kann von Arbeitgeber verlangen, dass ihm für die Einsätze ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung gestellt werdenLAG Hessen, Urt. v. 12.3.2021 – 14 Sa 306/20 und 14 Sa 1158/20, PM Nr. 3/2021Die Arbeitsverträge der Fahrradlieferanten eines Lieferdienstes sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Die Regelung, dass Fahrrad und Smartphone ohne finanziellen Ausgleich selbst mitgebracht werden müssten, benachteiligt nach der konkreten Vertragsgestaltung die Lieferfahrer unangemessen. Betriebsmittel und deren Kosten sind nach der gesetzlichen Wertung vom Arbeitgeber zu stellen. Er trägt auch das Risiko, wenn diese nicht einsatzfähig sind. Damit muss der Lieferdienst Fahrrad bzw. Smartphone zur Verfügung stellen.
(gk)
Abmahnung eines Redakteurs – Anzeigepflicht Nebentätigkeit
BAG, Urt. v. 15.6.2021 – 9 AZR 413/19 – PM Nr. 13/21
Eine tarifliche Regelung, nach der ein angestellter Zeitschriftenredakteur dem Verlag die anderweitige Verwertung einer während seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Nachricht anzuzeigen hat, soll dem Verlag regelmäßig die Prüfung ermöglichen, ob seine berechtigten Interessen durch die beabsichtigte Veröffentlichung beeinträchtigt werden. Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Anzeigepflicht, kann dies eine Abmahnung rechtfertigen. Die Verpflichtung eines Redakteurs, den Verlag vor der anderweitigen Veröffentlichung einer ihm während seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Nachricht um Erlaubnis zu ersuchen, verstößt weder gegen Verfassungs- noch gegen Konventionsrecht. Im Rahmen der Abwägung der kollidierenden Grundrechtspositionen von Redakteur und Verlag ist zu berücksichtigen, dass Letzterer erst durch die Anzeige der beabsichtigten Nebentätigkeit in die Lage versetzt wird zu überprüfen, ob seine berechtigten Interessen durch die beabsichtigte Veröffentlichung beeinträchtigt werden. Dahinter muss das Interesse des Arbeitnehmers, die Nachricht ohne vorherige Einbindung des Verlags zu veröffentlichen, regelmäßig zurücktreten.
(gk)
Aufhebungsvertrag verbunden mit Drohung einer Kündigung und Strafanzeige nicht widerrechtlich
LAG Hamm, Urt. v. 17.5.2021 – 18 Sa 1124/20
Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, wenn er einen Rechtsanwalt zu den Vertragsverhandlungen hinzuzieht, einen Aufhebungsvertrag vorlegt, der nur sofort abgeschlossen werden kann und dies mit der – im Streitfall nicht widerrechtlichen – Drohung verbindet, er werde eine fristlose Kündigung aussprechen und Strafanzeige erstatten.
(gk)
Unmittelbare Wirkung des unionsrechtlich verankerten Grundsatzes des gleichen Entgelts
EuGH, Urt. Rs.- C-624/19 Tesco Stores, PM Nr. 95/21
Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei „gleicher“ als auch bei „gleichwertiger Arbeit“ unmittelbar auf den unionsrechtlich verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen berufen.
(gk)
Anwendung des Sozialsystems bei Leiharbeit: Nennenswerter Teil der Tätigkeit im Mitgliedstaat als wichtiges KriteriumEuGH, Urt. Rs. C- 784/19 „Team Power Europe“, PM Nr. 92/21Um als in einem Mitgliedstaat „gewöhnlich tätig“ angesehen werden zu können, muss ein Leiharbeitsunternehmen einen nennenswerten Teil seiner Tätigkeit der Überlassung von Arbeitnehmern für entleihende Unternehmen verrichten, die im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats niedergelassen und dort tätig sind. Die Tätigkeit der Auswahl und der Einstellung von Leiharbeitnehmern im Mitgliedstaat des Sitzes des Leiharbeitsunternehmens reicht nicht aus, um annehmen zu können, dass dieses Unternehmen dort „nennenswerte Tätigkeiten“ ausübt.
(gk)
BAG, Beschl. v. 16.6.2021 – 6 AZR 390/20 (A), PM 14/21
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Beschluss vom 16.6.2021 den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um die Beantwortung zweier Fragen zur Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2008/104/EG ersucht:
1. Findet Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit Anwendung, wenn - wie in § 4 Abs. 3 TVöD bestimmt - Aufgaben eines Arbeitnehmers zu einem Dritten verlagert werden und dieser Arbeitnehmer bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis zu seinem bisherigen Arbeitgeber auf dessen Verlangen die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft bei dem Dritten erbringen muss und dabei dem fachlichen und organisatorischen Weisungsrecht des Dritten unterliegt?
2. Sofern die Frage zu 1. bejaht wird:
Ist es mit dem Schutzzweck der Richtlinie 2008/104/EG vereinbar, wenn wie durch § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG die Personalgestellung im Sinne von § 4 Abs. 3 TVöD aus dem Anwendungsbereich der nationalen Schutzvorschriften bei Arbeitnehmerüberlassung herausgenommen wird, sodass diese Schutzvorschriften auf die Fälle der Personalgestellung nicht anzuwenden sind?
(gk)
Außerordentliche Kündigung wegen Drohung mit KrankschreibungLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 4.5.2021 – 5 Sa 319/20, Leitsätze
Die Drohung, sich krankschreiben zu lassen, falls die Schichteinteilung nicht wie gewünscht erfolgt, stellt eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Dennoch kann die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen, wenn die Drohung mit der Krankschreibung auf einem innerbetrieblichen Konflikt zwischen Arbeitnehmern beruhte, auf den der Arbeitnehmer bereits mit einer Eigenkündigung reagiert hat, und das Arbeitsverhältnis deshalb in Kürze endet.
(gk)
Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten
BAG, Urt. v. 24.6.2021 – 5 AZR 505/20, PM 16/21
Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört auch Bereitschaftsdienst. Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten.
(gk)
Streitwert – Arbeitsentgelt bei geringfügiger Beschäftigung
LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.5.2021 – 5 Ta 24/21, Leitsatz
Für die Ermittlung des "Arbeitsentgelts" im Sinne des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG ist bei einer geringfügigen Beschäftigung gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vom vereinbarten Nominalbetrag auszugehen.
(gk)
Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der einstweiligen Verfügung
LAG Düsseldorf, Urt.. v. 4.6.2021 – 5 Ta 71/21, PM
Der Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Teilzeit während der Elternzeit kann durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gesichert werden. Die Besonderheiten des Teilzeitanspruchs, die sich insbesondere aus der Regelung zur Vollstreckung ergeben, stehen dem nicht entgegen.
(gk)
BAG, Beschl. v. 22.6.2021 – 1 ABR 28/20, PM 15/21
Tarifverträge kann nur eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung schließen. Das setzt voraus, dass die Vereinigung über eine Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite und eine hinreichende organisatorische Leistungsfähigkeit in einem zumindest nicht unbedeutenden Teil des beanspruchten Zuständigkeitsbereichs verfügt. Diese soziale Mächtigkeit wird regelmäßig durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmer vermittelt.
Wie die gebotene Gesamtwürdigung ergibt, kann selbst bei Zugrundelegung der Angaben der DHV (Die Berufsgewerkschaft e.V.) nicht prognostiziert werden, dass diese in ihrem eigenständig bestimmten Zuständigkeitsbereich über die notwendige mitgliedervermittelte Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den sozialen Gegenspielern verfügt. Die DHV kann ihre soziale Mächtigkeit auch nicht aus ihrer Teilnahme am Tarifgeschehen auf der Grundlage ihrer aktuellen Satzung herleiten.
(gk)
LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2021 – 12 Sa 84/29, Leitsätze
Die Regelung in § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD, nach der im Falle einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung beginnt, knüpft allein an den Wechsel der Entgeltgruppe an. Es kommt nicht darauf an, wann die zu Grunde liegende Aufgabe übertragen wurde.
§ 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD gilt auch für korrigierende Höhergruppierungen: Die Stufenlaufzeit beginnt in jedem Fall ab dem Tag des Wechsels in die höhere Entgeltgruppe, unabhängig davon, seit wann die Beschäftigte die zu Grunde liegende Aufgabe wahrnimmt, und unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Korrektur einseitig vornimmt, sie vereinbart wird oder ob sie auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht.
(gk)
Verfall von tariflichem Mehrurlaub – Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 4.5.2021 – 5 Sa 264/20, Leitsatz
Kann ein tariflicher Mehrurlaub alternativ zur Inanspruchnahme des Urlaubs einem Langzeitkonto zugeführt werden, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die für den gesetzlichen Mindesturlaub geltende Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers auf den tariflichen Mehrurlaub nicht anzuwenden sein soll, sondern der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung seiner Wahlmöglichkeit von sich aus für die Verwirklichung des Mehrurlaubs zu sorgen hat.
(gk)
Gesetzgebungspläne zur „mobilen Arbeit“
Prof. Dr. Richard Giesen, München, ZfA 2021, 177-196
Gegenstand des Beitrags sind die Gesetzesentwürfe des BMAS zur Regelung von „mobiler Arbeit“. Zunächst werden die geplanten Regelungen, insbesondere § 111 GewO-E und § 87 Abs. 1 N. 14 BetrVG-E, vom Verfasser vorgestellt. Anschließend erläutert er die Entwicklung der Neureglungen und die praktischen Schwierigkeiten, die sich aus ihnen ergeben. Vor allem bestehen laut Verfasser Unsicherheiten aufgrund der unklaren Definition des Begriffs der „mobilen Arbeit“.
(eh)
Das Arbeitszeitrecht – aus der Zeit gefallen?
Prof. Dr. Sebastian Kolbe, Bremen, ZfA 2021, 216-230
Aufgrund von verschiedenen gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren wird in diesem Beitrag der Frage nachgegangen, ob das Arbeitszeitrecht einer Reform bedarf. Insbesondere durch die Corona-Pandemie und die voranschreitende Digitalisierung wurde aufgezeigt, dass manche Bereiche des Arbeitszeitrechts nicht hinreichend geregelt sind. Abschließend stellt der Verfasser mögliche Lösungswege für die problematischen Bereiche vor.
(eh)
Aktienorientierte Vergütung für Unternehmensbeauftragte?
RAe Katrin Scheicht/Dr. Julian Stassek, München, DB 2021, 1265-1268
Hintergrund des Beitrages ist, dass bei Unternehmensbeauftragten für die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung eine materielle Unabhängigkeit sichergestellt werden muss. Die Verfasser diskutieren in diesem Beitrag, ob eine aktienorientierte Vergütung aufgrund der materiellen Unabhängigkeit bei Unternehmensbeauftragten außerhalb des Finanzsektors ausgeschlossen ist. Im Ergebnis sind sie der Auffassung, dass dieser Form der Vergütung nichts entgegensteht, sofern einige Voraussetzungen beachtet werden.
(eh)
Women’s Fight for Equality and Better Working Conditions at the International Labour Organization
Monika Flößer/Anna Kuhn, München, EuZA 2021, 263-283
Die Verfasserinnen nahmen das 10-jährige Jubiläum des Übereinkommens über Hausangestellte und das 40-jährige Jubiläum der „Frauenkonvention“ zum Anlass zu untersuchen, welche Auswirkungen die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) seit Gründung auf die Arbeitsbedingungen von Frauen hat. Dafür geben sie einen chronologisch historischen Überblick über die erreichten Meilensteine seit 1919.
(eh)
Änderungen im Seearbeitsrecht – Absicherung der Besatzungsmitglieder bei seeräuberischen Überfällen
RAin Dr. Ricarda Müller, Köln, EuZA 2021, 311-324
Hintergrund des Beitrags ist die gestiegene Anzahl von Angriffen moderner Seeräuber auf Seeschiffe und die darauf resultierende Änderung des Seeübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das deutsche Seearbeitsgesetz (SeeArbG) wurde 2020 zum vierten Mal geändert. Die Verfasserin prüft, ob die unionsrechtlichen Vorgaben hinreichend ins nationale Recht, insbesondere durch die neuen Änderungen umgesetzt wurden.
(eh)
Benachteiligungsverbote und Entgeltgleichheit
RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen, BB 2021, 1464-1469
Zunächst zeigt der Verfasser den aktuellen Stand zu den arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverboten im AGG auf. Anschließend stellt er anhand aktueller Rechtsprechung das Verhältnis zwischen den Ansprüchen aus dem AGG und den Ansprüchen aus dem Entgelttransparenzgesetz dar.
(eh)
Prof. Dr. Reinhard Resch / Prof. Dr. Alpay Hekimler, Linz/Eskişehir, ZESAR 2021, 203-209
Die beiden Verfasser stellen die unterschiedlichen Rechtslagen in der Türkei und Österreich in Bezug auf Homeoffice dar. Dabei werden insbesondere die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Rechtsordnungen herausgearbeitet. In der Türkei sticht vor allem das gesetzliche Kündigungsverbot für die Dauer der Coronapandemie hervor.
(hl)
Der Diskriminierungsschutz von Sorgeleistenden (Teil II)
Prof. Dr. Katja Nebe / Stefanie Gröhl / Nicole Thoma, Halle-Wittenberg, ZESAR 2021, 210-216
Im Anschluss an Teil I (ZESAR 2021, 157 ff.) stellen die Autorinnen zunächst die Stereotypisierung sorgeleistender Eltern wie auch pflegender Angehöriger dar. Daran anschließend analysieren sie insbesondere den Vaterschaftsurlaub nach Art. 4 RL 2019/1158/EU und widmen sich überdies der Frage nach individuellen Rechtspositionen und ihrer Rechtsdurchsetzung/-sicherheit.
(hl)
Matrix-Strukturen im Fokus neuerer arbeitsrechtlicher Betrachtung
Prof. Dr. Michael Kort, Augsburg, BB 2021, 1204-1213
Matrix-Strukturen beschreiben das Phänomen, bei dem (auch) innerhalb eines Unternehmens neben der „klassischen“ Weisung nach § 106 GewO, § 315 BGB Weisungen von sog. Matrix-Managern „in horizontaler Linie“ erteilt werden. Nach einer Begriffsdarstellung erfolgt eine Einordnung des „doppelten“ Weisungsrechts. Dies geschieht sowohl in individualvertraglicher Hinsicht als auch mit einem detaillierten Blick auf betriebsverfassungsrechtliche Aspekte.
(hl)
Entwicklungslinien im Arbeitszeitrecht: Bereitschaftsdienst, Wege- und Umkleidezeiten
Prof. Dr. Frank Bayreuther, Passau, NZA 2021, 745-748
Im Beitrag wird die Rechtsprechung, vornehmlich des BAG sowie EuGH, im Bereich des Arbeitszeitrechts nachgezeichnet. Ein Fokus liegt dabei auf Fragen rund um die Rufbereitschaft des Arbeitnehmers, Wege- und Umkleidezeiten. Ferner wird der Bezug des Arbeitszeitrechts zum Vergütungsrecht besprochen.
(hl)
Verfassungswidrigkeit des Baubegriffs der Sozialkassen im Baugewerbe
Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M., Heidelberg, NZA 2021, 757-762
Gegenstand des Beitrags ist die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Baubegriffs der Sozialkassen im Baugewerbe. Damit zusammenhängend untersucht der Verfasser mit Blick auf verfassungsrechtliche Aspekte die Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 TVG) der VTV (Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe) sowie das SokaSiG (Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren). Er kommt zu dem Ergebnis, dass der weite Baubegriff i.S.v. § 1 II Abschnitt II VTV nicht den verfassungsmäßigen Vorgaben an den Gleichheitssatz sowie das Kohärenzgebot genügt.
(hl)
Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz
Prof. Dr. Florian Rödl / Wiss. Mit. Joost Beerwerth, Berlin, AuR 2021, 244-248
Ausgehend von einem Nichtannahmebeschluss des BVerfG (vom 9.7.2020 – 1 BvR 720/19) beleuchten die Verfasser unter welchen Voraussetzungen der Aufruf zum Streik durch Aufstellung von Streikposten auf dem Firmenparkplatz eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers zulässig ist. Dafür werden tarifvertragsrechtliche Erwägungen angestellt und die Reichweite eines rechtmäßigen Streiks erörtert.
(hl)
Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern
RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 306-307
Anlass des Beitrags ist die Entscheidung des BAG vom 1.12.2020 (9 AZR 102/20) zum Thema „Crowdworker“. Der Verfasser gibt einen kurzen Überblick über den Rechtsstreit, indem er den Sachverhalt, die Argumentation des BAG und die Auswirkungen der Entscheidung auf die Praxis erläutert.
(eh)
RA Prof. Dr. Peter Schrader/ RA Dr. René Teubert/Wiss. Mit. Julius Siegel, Hannover, BB 2021, 1396-1401
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und einzelner Definitionen in arbeitsrechtlichen Vorschriften diskutieren die Verfasser die Einordnung verschiedener Tätigkeiten als Arbeitszeit. Beispielsweise erklären sie, ob Überstunden, der Zeitraum der Rufbereitschaft oder Fahrt- und Umkleidezeiten als Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Sinne zu bewerten sind.
(eh)
Homeoffice-Vereinbarungen – Begriff, Formen, aktuelle Rechtsfragen und Gestaltungshinweise
RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2021, 1334-1340
Der Beitrag dient als Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Homeoffice-Vereinbarungen, um mögliche Streitigkeit bei der Ausgestaltung der Homeoffice-Tätigkeiten zu vermeiden. Der Verfasser erläutert, welche Einzelheiten bei der Gestaltung von Homeoffice-Vereinbarungen zu beachten sind und gibt entsprechende Formulierungsbeispiele.
(eh)
Die Auskunftspflicht von Arbeitnehmern bei der Aufklärung einer Straftat durch den Arbeitgeber
RiLG Dr. Simon Röß, München, NZA 2021, 675-681
Soweit eine unternehmensinterne Befragung unter Beachtung der Grundsätze eines fairen Verfahrens durchgeführt wurde, soll das Gericht nach § 17 Abs. 1 Nr. 5 VerSanG-E die Verbandssanktion mildern. Der Verfasser erörtert ausgehend davon, ob es sich bei § 17 Abs. 1 Nr. 5 VerSanG-E um ein subjektives Recht des Arbeitnehmers handelt und inwieweit eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Im Anschluss daran wird die Art und Weise der Auskunftserteilung, insbesondere, ob ein Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts und/oder Betriebsratsmitglieds besteht und ob der Betriebsrat über Mitbestimmungsrechte verfügt, beleuchtet. Letzteres wird mit Blick auf § 94 Abs. 1 S. 1 BetrVG bejaht.
(hl)
Wie viele Stunden dürfen in einer Fünf-Tage-Woche gearbeitet werden?
RA Christoph Lützen, Bremen, NZA 2021, 682-684
Nach § 3 S. 1 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 S. 2 ArbZG). Der Autor analysiert diesbezüglich, wie viele Stunden unter einer „regelmäßigen“ Fünf-Tage-Woche zu verstehen sind. Unter Heranziehung der Gesetzesbegründung kommt er zu dem Schluss, dass es sich dabei um 40 Stunden handelt.
(hl)
PräsArbG a.D. Helmut Zimmermann, Potsdam, AuR 2021, 254-256
Da die Ableistung der versprochenen Arbeit ggü. dem Arbeitnehmer nach § 888 Abs. 3 ZPO nicht vollstreckt werden kann, besteht arbeitgeberseits ein Interesse für die Absicherung dieser Leistung. Aus diesem Grund nimmt das BAG in ständiger Rechtsprechung an, dass Vertragsstrafen entgegen § 309 Nr. 6 BGB wegen § 310 Abs. 4 S. 2 BGB dem Grunde nach zulässig sind. Der Verfasser zeigt den Meinungsstand hinsichtlich der Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung bei Nebenpflichtverletzungen auf und geht dabei auf die einseitige Belastung des Arbeitnehmers ein.
(hl)
Erfüllung des Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG
Dr. Jochen Koch, Stuttgart, DB 2021, 1401-1406
Anhand von Auslegung erörtert der Verfasser, an wen ein Arbeitgeber ersparte Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Eine Möglichkeit sei, dass der Arbeitgeberzuschuss an denjenigen Vertragspartner zu zahlen ist, welcher bereits die Entgeltumwandlung durchgeführt hat. Dies führe jedoch zu praktischen Umsetzungsproblemen, für welche er Lösungsvorschläge unterbreitet.
(eh)
Betriebliche Altersversorgung im Niedrigzinsumfeld
RA Thomas Frank, München, BB 2021, 1524-1528
Thema des Beitrags ist die Problematik, inwiefern eine Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung durch die Niedrigzinsphase gegeben ist, die einen Eingriff in Versorgungsanwartschaften zulässt. Die Erörterung erfolgt dabei vor dem Hintergrund einer Entscheidung des BAG (vom 8.12.2020 – 3 AZR 65/19).
(hl)
Schritte zur sozialen Neuordnung: Zeitgemäße und zeitgebundene Betriebsverfassung
Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL. M, Bonn, BB 2021, 1460-1463
In diesem Beitrag geht es um wie Entwicklung der Rechte des Betriebsrats als einer „der bedeutendsten Formen der arbeitnehmerseitigen Mitbestimmung.“ Nach einem knappen historischen Überblick zum Betriebsrätegesetz zeigt der Verfasser auf, welche Probleme aktuell und künftig die Mitbestimmung des Betriebsrats betreffen und betreffen werden.
(eh)
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 – Regelungsinhalte und Praxisauswirkungen
RiArbG Olaf Möllenkamp, Lübeck, DB 2021, 1198-1202
Am 1.4.2021 wurde das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Diesbezüglich werden die Neuerungen vorgestellt und beleuchtet. Zu nennen sind zum einen die Vereinfachung der Betriebsratswahl inklusive eines erweiterten Kündigungsschutzes und die Modernisierung von Formalien hinsichtlich der Betriebsratssitzungen, der Einigungsstelle sowie des Abschlusses von elektronischen Betriebsvereinbarungen. Zum anderen wird der Bereich der Mitbestimmung in Bezug auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz erweitert und die Stellung des Betriebsrats im Gefüge des Datenschutzes durch den Gesetzgeber klargestellt.
(hl)
Eine unendliche Geschichte – Änderung kollektiver Arbeitsvertragsbedingungen
Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Hromadka, Passau, NZA 2021, 749-752
Anlässlich des Wiesbadener Seminars zeigt der Verfasser den aktuellen Stand der Rechtsprechung sowie Literatur bezüglich der Änderung kollektiver Arbeitsvertragsbedingungen auf. Als Lösungsansätze zu nennen sind insbesondere die umstrukturierende Betriebsvereinbarung, der kollektive Günstigkeitsvergleich und die (zumeist konkludente) Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen.
(hl)
Compliance with and Enforcement of Labour Laws: An Overview and Some Timely Challenges
Prof. Guy Davidov, Jerusalem, SR 2021, 111-127
Der Verfasser erläutert in diesem Beitrag zunächst die Schwierigkeiten, die sich bei der Einhaltung und Durchsetzung von arbeitsrechtsrechtlichen Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern ergeben. Anschließend zeigt er verschiedene Lösungsmöglichkeiten auf, wie die Regelungen von Arbeitgebern besser umgesetzt und eingehalten werden können.
(eh)
Dr. Simon Gerdemann, LL. M., Göttingen, SR 2021, 89-110
In dem zweiteiligen Beitrag stellt der Verfasser die neue Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern (RL 2019/1937/EU) vor. Im ersten Teil (Heft 1/2021) befasste er sich mit den Hintergründen der Richtlinie. In diesem Teil setzt er sich speziell mit den arbeitsrechtlichen Aspekten des Whistleblowings auseinander. Hierfür gibt er zunächst einen Überblick über die dazu schon bestehenden Regelungen im deutschen Recht, um sich dann der Umsetzung der Richtlinie ins nationale Recht zu widmen.
(eh)
Wiss. Mit. Dr. Florian Lettmeier, München, ZESAR 2021, 217-222
Während die Revidierte Europäische Sozialcharta (RESC) am 3. Mai 1996 zur Zeichnung aufgelegt wurde, ratifizierte Deutschland die RESC nun am 18.11.2020. Der Autor erörtert den Inhalt der RESC und die Umsetzung durch die Bundesrepublik Deutschland. Er kritisiert, dass die zahlreichen Vorbehalte und Auslegungserklärungen dazu führten, dass letztlich diejenigen Inhalte, gegen die das nationale Recht verstoße, von einer Umsetzung ausgeklammert würden.
(hl)
Bestandsschutz für die Zahl der Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat nach § 21 Abs. 6 SEBG
Prof. Dr. Daniel Ulber / Alexander Koch, Halle-Wittenberg, ZESAR 2021, 223-229
§ 21 SEBG koppelt die Unternehmensmitbestimmung im Rahmen der SE an den Abschluss einer Betriebsvereinbarung; § 47 Abs. 1 SEBG schließt die Geltung des DrittelbG und MitbestG aus. Wird eine SE durch Umwandlung gegründet, so findet keine wesentliche Änderung der Arbeitnehmerstruktur statt. § 21 Abs. 6 SEBG gewährt aus diesem Grund einen besonderen Bestandsschutz. Die Verfasser erörtern aus Basis des Vorlagebeschlusses des BAG an den EuGH (18.8.2020 – 1 ABR 43/18 (A)), ob dieser auch das gesonderte Wahlverfahren der Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat nach §§ 7, 16 MitbestG erfasst.
(hl)
Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung
Regierungsrat Dr. Julian Titze, Maîtrise en droit, LL.M. (London), Berlin, NZA 2021, 752-757
Maßgeblich für die Unternehmensmitbestimmung bei einem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung innerhalb der EU ist die Umwandlungsrichtlinie (RL 2019/2121/EU). Diese ordnet u.a. die mitbestimmungsrechtliche Verhandlungslösung an. In Bezug darauf erörtert der Autor den Anwendungsbereich der Richtlinie sowie ihre Tatbestände und Ausgestaltung.
(hl)
Personalmaßnahmen im Zusammenhang mit Insolvenzen
RA Dr. Marko Loose/RA Dr. Yavuz Topoglu/André Thoß, LL.M, München/Dresden, DB 2021, 1069-1071
Wegen der Corona-Pandemie wurde die Insolvenzantragspflicht vorübergehend ausgesetzt und gilt seit Mai 2021 wieder. Aus diesem Grund könnten sich in nächster Zeit vermehrt Probleme im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren in der Praxis ergeben. Zum einen erklären die Verfasser, welche Besonderheiten sich bei Insolvenzanträgen aufgrund des Verhältnisses zwischen Arbeits- und Insolvenzrecht ergeben. Zum anderen erläutern sie kurz verschiedene Sanierungskonzepte.
(eh)
Personalabbau und Massenentlassung – Verknüpfung von Interessenausgleichs und Konsultationsverfahren
RAe Dr. Kerstin Reiserer/Maximilian Lachmann, BB 2021, Heidelberg, 1268-1276
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es vermehrt zu Massenentlassungen. Um diese so rechtssicher wie möglich zu gestalten, erläutern die Verfasser in ihrem Beitrag, welche Kündigungsvoraussetzungen beachtet werden müssen. Insbesondere gehen sie dabei auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und die Anzeigepflicht gemäß § 17 Abs. 1, 2 KSchG ein.
(eh)
Die Bindungswirkung von rechtskräftigen Entscheidungen über Kündigungsschutzklagen
RiArbG Dr. Christoph Betz, Regensburg, NZA-RR 2021, 281-285
Der Verfasser greift in diesem Beitrag die Diskussion über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Entscheidungen, welche Kündigungsschutzklagen betreffen, auf. Zunächst gibt er den aktuellen Meinungsstand wider, um dann einen Lösungsweg aus der Diskussion aufzuzeigen.
(eh)
Das Massenentlassungsanzeigeverfahren nach § 17 KSchG
Wiss. Mit. Baris Güzel, Köln, NZA-RR 2021, 285-290
Aufgrund der Coronapandemie kommt es vermehrt zu Restrukturierungs- und Betriebsstilllegungsmaßnahmen. In diesem Beitrag wird erklärt, welche Voraussetzungen für die Eröffnung des Schutzbereiches des Massenentlassungsrechts eingehalten werden müssen und was außerdem beim Konsultationsverfahren und bei der Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG zu beachten ist.
(eh)
Prof. Dr. Martin Franzen, München, ZfA 2021, 157-176
Ausgangspunkt des Beitrags ist der aktuelle Vorschlag der Kommission einer unionsweiten Mindestlohn-Richtlinie. Nach einem kurzen Überblick über den Inhalt des Vorschlags werden zwei verschiedene Probleme, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie ergeben, erörtert. Dem Verfasser zufolge überschreitet der Vorschlag gemäß Art. 153 Abs. 5 AEUV die Kompetenz der Union, indem in Art. 5 der Richtlinie Kriterien zur Angemessenheit der Mindestlohnhöhe geregelt sind. Ebenso sei für Art. 4 der Richtlinie zweifelhaft, ob Art. 153 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) eine geeignete Kompetenzgrundlage darstellt.
(eh)
Der Kommissionsvorschlag zu einer Mindestlohnrichtlinie
Prof. Dr. Steffen Klumpp, Erlangen, EuZA 2021, 284-310
Anlass des Beitrags ist der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“. Der Verfasser erörtert zunächst die Ziele und den geplanten Inhalt der Richtlinie. Anschließend untersucht er, ob der EU die entsprechenden Kompetenzen zu stehen und wie die Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden könnte.
(eh)
Die Prozessbeschäftigung – Chancen und Risiken eines unterschätzten Instruments
RA Michael Kempter, Waiblingen, DB 2021, 1128-1134
Der Verfasser stellt in diesem Beitrag die Möglichkeit der Prozessbeschäftigung vor. Nach einer Darstellung der Voraussetzungen der Prozessbeschäftigung erklärt er die verschiedenen Vor- und Nachteile, die sich für den Arbeitgeber ergeben können. Außerdem gibt er Musterformulierungen vor, um zu zeigen, wie sich die Prozessbeschäftigung konkret ausgestalten lässt.
(eh)
Lag eine Kündigung im Briefkasten? oder: Der Zeugenbeweis im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Direktor des ArbG Dr. Anno Hamacher / Direktor des AG Christian Happe, Solingen/Oberhausen, NZA 2021, 665-674
Regelmäßig wird die Kündigung des Arbeitnehmers durch Boten zugestellt, um im arbeitsgerichtlichen Verfahren auf den Zeugenbeweis zurückgreifen zu können. Davon ausgehend zeigen die beiden Autoren die Beweisqualität eines Zeugen auf und gehen auf die Aussagepsychologie ein. Sie konstatieren, dass der Mensch nur sehr bedingt als Beweismittel geeignet ist. Ferner erörtern sie bekannte Alltagstheorien, nach welchen in der Praxis zumeist verfahren wird, die sich jedoch wissenschaftlich nur sehr eingeschränkt belegen lassen und geben psychologie-basierte Verbesserungsvorschläge. Zu nennen sind u.a. die Analyse anhand von Realkennzeichen und die inhaltsorientierte Glaubhaftigkeitsanalyse.
(hl)
RAin Laura Dyck / Thomas Ittner, Hamburg, NJW 2021, 1633-1637
§ 138 Abs. 1 ZPO statuiert die Wahrheitspflicht der Parteien im zivil- sowie (über § 46 Abs. 2 ArbGG) arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die Autoren erörtern Fälle, in denen ein vorgetragener Sachverhalt zutrifft, die Tatsachen- und Beweiserlangung hingegen aber rechtswidrig erfolgt ist. Bestreitet die andere Partei den Sachvortrag wahrheitswidrig, wird dieser beweisbedürftig. Zwar kann das Gericht nun ein Beweisverwertungsverbot annehmen, allerdings hätte das wahrheitswidrige Bestreiten einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht und potenziell einen Prozessbetrug zur Folge. Diesbezüglich werden Lösungsmöglichkeiten (Fiktion des Bestreitens, Sachvortragsverwertungsverbot u.a.) und die Linien des BVerfG sowie BAG aufgezeigt.
(hl)
RA Dr. Andreas Schönhöft, Hamburg, BB 2021, 1332-1337
Ausgehend von §§ 7b ff. SGB IV beleuchtet der Autor die sozial- und steuerrechtlichen Vorteile, die ein Arbeitnehmer genießt, wenn er statt einer „klassischen“ Abfindungszahlung zum Ende des Arbeitsverhältnisses die Einzahlung in ein Wertguthabenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung wählt. Zu nennen ist neben erheblichen finanziellen Vorteilen auch das Bestehen eines fingierten Beschäftigungsverhältnisses und damit einhergehend eines vollständigen Versicherungsschutzes.
(hl)
Die Sanktionsentscheidung des BVerfG in ihren Auswirkungen auf das Migrationssozialrecht
Prof. Dr. Dorothee Frings i.R., Mönchengladbach, AuR 2021, 248-253
Basierend auf einer Entscheidung des BVerfG (vom 5.11.2019, 1 BvL 7/16) stellt die Verfasserin zunächst die Grundsätze zur sozialstaatlichen Verantwortung für die Menschenwürde dar. Im Anschluss werden Konsequenzen, namentlich auch aus der genannten Entscheidung, für das Migrationssozialrecht (AsylbG) besprochen.
(hl)
Rechtsfragen der Nachwirkung des Tarifvertrages
Dr. Gisela Hütter-Brungs, Bonn, ZfA 2021, 197-215
In diesem Beitrag setzt sich die Verfasserin mit verschiedenen Fragen zu der Nachwirkung eines Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 TVG auseinander. Eingangs beschreibt sie die verschiedenen Regelungszwecke der Norm, um dann anhand von Rechtsprechung und Literatur die Rechtsfragen zu beantworten. Unter anderem behandelt sie Fragen zur Tarifkonkurrenz bei mehreren Tarifverträgen und zum Anwendungsbereich der Norm bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen während des Nachwirkungszeitraumes.
(eh)
Ungleichbehandlung im Rahmen einer Massenentlassung
RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 307-308
(EuGH, Urteil vom. 17.3.2021 – Rs. C-652/19)
(eh)
Anspruch auf „equal pay“ bei Arbeitnehmerüberlassung
RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 308
(BAG, Urteil vom 16.12.2020 – 5 AZR 131/19)
(eh)
Nachschieben von Kündigungsgründen
RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 308
(BAG, Beschluss vom 12.1.2021 – 2 AZN 724/20)
(eh)
Eine Einigung über die Anrechnung arbeitsfreier Zeit auf den Urlaubsanspruch führt nicht zur Gewährung von gesetzlichem Urlaub
RAin Kathrin Reitner, München, DB 2021, 1072
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.10.2020 – 12 Sa 602/20)
(eh)
Zur Anwendbarkeit einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist auf den gesetzlichen Urlaubsabgeltungsanspruch
RAinnen Greta Luise Groffy/Martina Dierks, Hamburg, DB 2021, 1073
(BAG, Urteil vom 27.10.2020 – 9 AZR 531/19)
(eh)
Betriebsversammlung auch im Teil-Lockdown
RA Dr. Justus Frank, LL.M., Düsseldorf, DB 2021, 1074
(ArbG Weiden, Beschluss vom 18.12.2020 – 3 BVGa 2/20)
(eh)
Pauschaler Ausschluss rentennaher Mitarbeiter von einer Bleibeprämie ist wegen Altersdiskriminierung unwirksam
RA Paul Schreiner, Essen, DB 2021, 1075
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.8.2020 – 7 Sa 503/20)
(eh)
Umfang des Beteiligungsrechts der Schwerbehindertenvertretung im Rahmen von Einstellungen
RA Tobias Darm-Tobaben, Hamburg, DB 2021, 1076
(BAG, Beschluss vom 16.9.2020 – 7 ABR 2/20)
(eh)
Rufbereitschaft ist Arbeitszeit, wenn die freie Gestaltung der Zeit ganz erheblich beeinträchtigt ist
RA Dr. Martin Kock, Köln, DB 2021, 1135
(EuGH, Urteile vom 9.3.2021 – Rs. C-580/19 & Rs. C-344/19)
(eh)
Sonderkündigungsschutz nach § 42 SEBG
RA Dr. Mathias Kühnreich, Düsseldorf, DB 2021, 1136
(ArbG Essen, Urteil vom 18.3.2021 – 1 Ca 3015/20)
(eh)
Angebot einer vertraglich nicht geschuldeten Arbeitsleistung führt auch bei gesundheitlichem Leistungshindernis nicht zu Annahmeverzug
RAin Dr. Maren Henseler, Köln, BB 2021, 1280
(BAG, Urteil vom 14.10.2020 – 5 AZR 649/19)
(eh)
Neues aus Luxemburg zum Unternehmensübergang?
RiBAG Dr. Sebastian Roloff/RiArbG Verena Waldenfels, Erfurt/Leipzig/Kempten, ZfA 2021, 231-246
(EuGH, Urteil vom 27.2.2020 – Rs. C-298/18)
(eh)
Urlaubsanspruch nach rechtswidriger Kündigung – der EuGH arrondiert seine Rechtsprechung
Prof. Dr. Markus Stoffels, Heidelberg, ZfA 2021, 247-256
(EuGH, Urteil vom 25.6.2020 – Rs. C-762/18 & Rs. C-37/19)
(eh)
Fortschreibungspflicht der gewerkschaftlichen Sitzgarantie in der formgewechselten SE?
Prof. Dr. Katharina Uffmann, Bochum, ZfA 2021, 257-272
(BAG, Beschluss vom 18.8.2020 – 1 ABR 43/18 (A))
(eh)
Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit
RA Friedrich Merath, Neu-Ulm, NZA-RR 2021, 329
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.3.2021 – 6 Sa 824/20)
(eh)
Notwendige Herausnahme der Vorsatzhaftung in Verfallsklauseln - Rechtsprechungsänderung
Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2021, 330
(BAG, Urteil vom 26.11.2020 – 8 AZR 58/20)
(eh)
Kein DS-GVO-Schadensersatz wegen Übermittlung von Beschäftigtendaten in Drittstaaten
RAe Dr. Wolf-Tassilo Böhm/Dr. Isabelle Brams, Frankfurt a. M., NZA-RR 2021, 331
(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.2.2021 – 17 Sa 37/20)
(eh)
Unangemessene Benachteiligung durch Rückzahlungsklausel
RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2021, 332
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.1.2021 – 15 Sa 1128/20)
(eh)
Bestimmtheit des Vollstreckungstitels bei Zeugnisanspruch
Wiss. Mit. Robert Weber, LL. M., Leipzig, NZA-RR 2021, 333
(LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18.1.2021 – 13 Ta 364/20)
(eh)
Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis
RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2021, 334
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.1.2021 – 3 Sa 800/20)
(eh)
Fristlose Kündigung bei Fernbleiben vom Betrieb aus Angst vor Ansteckung
RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2021, 335
(ArbG Kiel, Urteil vom 11.3.2021 – 6 Ca 1912 c/20)
(eh)
Abgrenzung einer Anpassungsqualifizierung zu mindestlohnpflichtigen Praktika
Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2021, 336
(BAG, Urteil vom 18.11.2020 – 5 AZR 103/20)
(eh)
Keine Anrechnung böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienstes bei unwiderruflicher Freistellung
RAe Dr. Christoph Fingerle/Dr. Andreas Schubert, Freiburg, DB 2021, 1269
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.1.2021 – 15 Sa 1194/20)
(eh)
Diskriminierung bei Anrechnungsausschluss von Dienstzeiten und Anrechnung fiktiver Bezüge
RA Dr. Sebastian Frahm, Stuttgart/Berlin, DB 2021, 1270
(BAG, Urteil vom 8.12.2020 – 3 AZR 437/18)
(eh)
Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
RA Dr. Benjamin Jahn, München, DB 2021, 1271
(BAG, Beschluss vom 8.12.2020 – 3 ABR 44/19)
(eh)
Abbau einer planmäßigen Überversorgung im öffentlichen Dienst
RA Dr. Michael Rein, Stuttgart, DB 2021, 1272
(BAG, Urteil vom 13.10.2020 – 3 AZR 410/19)
(eh)
Weigerung eines Arbeitnehmers, neue Kollegen während der Corona-Pandemie vor Ort einzuarbeiten, kann eine Kündigung rechtfertigen
RA Dr. Severin Gotthard Kunisch, Köln, BB 2021, 1408
(ArbG Kiel, Urteil vom 11.3.2021 – 6 Ca 1912 c/20)
(eh)
Geisterprozess in Salzburg – Die Raumpflegerin auf der Suche nach dem verlorenen Arbeitgeber
Prof. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2021, 325-335
(EuGH, Urteil vom 25.2.2021 – Rs. C-804/19)
(eh)
Die Rufbereitschaft zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit: (Neue?) Kriterien für eine Gesamtwürdigung
Akad. Rat a. Z. Dr. Carmen Freyler, Augsburg, EuZA 2021, 336-345
(EuGH, Urteile vom 10.3.2021 – Rs. C-580/19 & Rs. C-344/19)
(eh)
Merkmalinterne Diskriminierung und Stichtagregelung
Akad. Rat a. Z. Dr. Antje Rech, Bochum, EuZA 2021, 346-356
(EuGH, Urteil vom 26.1.2021 – Rs. C-16/19)
(eh)
Der EuGH auf dem Weg zu einem richterlichen Kündigungsschutz?
Prof. Luca Nogler, Trient, EuZA 2021, 357-367
(EuGH, Urteil vom 25.6.2020 – Rs. C-762/18 & C-37/19)
(eh)
Das Ende der Ära des Whistleblowerschutzes?
Wiss. Mit. Sarah Häußinger, München, EuZA 2021, 368-377
(EGMR, Urteil vom 16.2.2021 – Rs. Nr. 23922/19)
(eh)
Vereinigtes Königreich: Arbeitnehmereigenschaft eines „Uber“-Fahrers und gesetzlicher Mindestlohn
Prof. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2021, 378
(United Kingdom Supreme Court, Urteil vom 19.2.2021 - [2021] UKSC 5, IRLR 2021, 407)
(eh)
Equal-Pay-Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds bei hypothetischer Personalgestellung?
RAin Lisa Wantzen, Frankfurt a. M., DB 2021, 1341
(BAG, Urteil vom 14.10.2020 – 7 AZR 286/18)
(eh)
Unverhältnismäßigkeit einer Betriebsvereinbarung, die unbezahlte Wegzeiten zulasten der Beschäftigten kumuliert
RA Dr. Julius Arden, Düsseldorf, DB 2021, 1342
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.1.2021 – 12 Sa 1859/19)
(eh)
Die Aufhebung von Betriebsvereinbarungen anlässlich eines Betriebsübergangs ist im Rahmen von § 77 Abs. 3 BetrVG zulässig
RAin Dr. Ute Bartholomä, München, DB 2021, 1343
(BAG, Urteil vom 15.12.2020 – 1 AZR 499/18)
(eh)
Keine Störung der Geschäftsgrundlage durch gestiegene Pensionsrückstellungen
RAe Dr. Andreas Hofelich/Dr. Richard Lauer, Köln, DB 2021, 1344
(BAG, Urteil vom 8.12.2020 – 3 AZR 65/19)
(eh)
Crowdworker als Arbeitnehmer
RAe Katja Häferer/Christian Koops, Frankfurt a. M./München, NJW 2021, 1787-1790
(BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 102/20)
(eh)
Befreiung von DRV-Versicherungspflicht und berufsfremde Tätigkeit – Erstreckung
RiSG Dr. Martin Kellner, Freiburg im Breisgau, NJW 2021, 1904
(BSG, Urteil vom 11.3.2021 – B 5 RE 2/20 R)
(eh)
Mindestruhezeit bei mehreren Arbeitsverträgen
RA Marc Schwarzer, München, DB 2021, 1407
(EuGH, Urteil vom 17.3.2021 – Rs. C-585/19)
(eh)
EuGH-Vorlage zur Verjährung nicht verfallener Urlaubsansprüche
RAe Dirk H. Laskawy/Peggy Lomb, Bielefeld/Leipzig/München, DB 2021, 1408
(BAG, Beschluss vom 29.9.2020 – 9 AZR 266/20 (A))
(eh)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bonuszahlungen in internationalen Unternehmensgruppen
RA Maximilian Baur, München, DB 2021, 1409
(LAG Nürnberg, Beschluss vom 23.2.2021 – 6 TaBV 1/21)
(eh)
Die Betriebsratswahl bleibt geheim – Persönliche Stimmabgabe muss zwingend in Wahlumschlägen erfolgen
RAin Julia Certa, LL.M., München, DB 2021, 1410
(BAG, Beschluss vom 20.1.2021 – 7 ABR 3/20)
(eh)
Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung als notwendiges Korrektiv des Ausschlusses juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters
RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert, Achern/Kehl/Wiesbaden/Freiburg, NZA 2021, 684-687
(BAG, Urteil vom 22.10.2020 – 6 AZR 566/18)
(hl)
Krankenversicherungsrechtlicher Status bei Minderung des Arbeitsentgelts durch Kurzarbeitergeld
Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2021, 698
(GKV-Spitzenverband, Rundschreiben vom 11.1.2021 – RS2021/028)
(hl)
Kein Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH bei mittelbarer Beteiligung
Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2021, 698
(BSG, Urteil vom 8.7.2020 – B 12 R 26/18 R)
(hl)
Treuhänderische Bindungen einer Alleingesellschafterin führen nicht zur abhängigen Beschäftigung
Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2021, 698
(BSG, Urteil vom 12.5.2020 – B 12 R 5/18 R)
(hl)
Haftung aus Arbeitsvertrag/Rechtsnachfolger
Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M. (LSE) / Cand. iur Patrick Glatz, Hannover, ZESAR 2021, 230-233
(BAG, Beschluss vom 24.6.2020 – 5 AZR 55/19 (A))
(hl)
Beteiligung Arbeitnehmer an SE/Auswahlverfahren Gewerkschaften
Prof. Dr. Daniel Ulber / Alexander Koch, Halle-Wittenberg, ZESAR 2021, 233, 223-229
(BAG, Beschluss vom 18.8.2020 – 1 ABR 43/18 (A))
(hl)
Leiharbeit/Aufeinanderfolgende Überlassung
RA Tom Stiebert / Wiss. Mit. Nicolas Pohl, Bonn, ZESAR 2021, 241-243
(EuGH, Urteil vom 14.10.2020 – Rs. C-681/18)
(hl)
Krankenhausbehandlung im Mitgliedstaat/Ablehnung Vorabgenehmigung/Religiöse Überzeugung
Dr. Barbara Klopstock, München, ZESAR 2021, 252-255
(EuGH, Urteil vom 29.10.2020 – Rs. C-243/19)
(hl)
Arbeitnehmerentsendung/Entsendungsdauer/Missbrauch von Befugnissen
Prof. Dr. Martin Franzen, München, ZESAR 2021, 268-272
(EuGH, Urteil vom 8.12.2020 – Rs. C-620/18)
(hl)
Bewerbungsverfahrensanspruch – Schadensersatz
RA Sven Gunkel, Frankfurt a.M., BB 2021, 1216
(BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 192/20)
(hl)
Teilkündigung einer betriebsrentenrechtlichen Betriebsvereinbarung – Zulässigkeitsvoraussetzungen
RA Dr. Thomas Frank, München, BB 2021, 1344
(BAG, Beschluss vom 8.12.2020 – 3 ABR 44/19)
(hl)
Mutterschutz, Sorgearbeit von Vätern und Antidiskriminierungsrecht – was Tarifvertragsparteien und Betriebsräte gegen Stereotype und für Gleichstellung tun können
Dr. Johanna Wenckebach, Düsseldorf, AuR 2021, 268-271
(EuGH, Urteil vom 18.11.2020 – Rs. C-463/19)
(hl)
Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten
Yuliya Zemlyankina, Dresden, AuR 2021, 272-274
(BAG, Beschluss vom 7.5.2019 – 1 ABR 53/17)
(hl)
Erfolglose Eilanträge betreffend das Arbeitsschutzkontrollgesetz
RA Dr. Matti Hauer, Berlin, AuR 2021, 274-276
(BVerfG, Beschlüsse vom 29.12.2020 – 1 BvQ 152/20 und 1 BvQ 165/20)
(hl)
Abberufung eines Datenschutzbeauftragten
Till Bender, Ort unbekannt, AuR 2021, 277-278
(BAG, Beschlüsse vom 27.4.2021 – 9 AZR 383/19 (A) und 9 AZR 621/19 (A))
(hl)
Mitbestimmung Betriebsrat bei Entscheidung von Konzernobergesellschaft im Ausland
Frank Siebens, Ort unbekannt, AuR 2021, 283-284
(LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.2.2021 – 6 TaBV 1/21)
(hl)
Kein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
RAin Kathrin Vossen, Köln, DB 2021, 1203
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 9.12.2020 – 12 Sa 554/20)
(hl)
Halbierter Nacharbeitszuschlag für Schichtarbeit gleichheitswidrig
RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2021, 338
(BAG, Urteil vom 9.12.2020 – 10 AZR 334/20)
(hl)
Haftung für bAV-Ansprüche bei Betriebsübergang nach Insolvenz
RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2021, 338-339
(BAG, Urteil vom 26.1.2021 – 3 AZR 139/17)
(hl)
Höhe der Ausbildungsvergütung bei Teilzeittätigkeit
RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2021, 339-340
(BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 104/20)
(hl)
Zulässigkeit der Berufungsbegründung
RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2021, 340
(BAG, Urteil vom 27.1.2021 – 10 AZR 512/18)
(hl)
Erstattungsfähige Reisekosten eines Anwalts vor dem ArbG
RA Norbert Schneider, Neunkirchen, NJW-Spezial 2021, 348
(LAG Nürnberg, Beschluss vom 8.3.2021 – 4 Ta 125/20)
(hl)
Vereinbarkeit des SokaSiG mit dem Grundgesetz
Prof. Dr. Daniel Ulber, Halle-Wittenberg, NZA 2021, 763-767
(BVerfG, Beschluss vom 11.8.2020 – 1 BvR 2654/17)
(hl)
Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsvorsorge
RiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2021, 776
(BMF, Schreiben vom 20.4.2021 – IV C 5 – S 2342/20/10003:003)
(hl)
Anwendung der Homeoffice-Pauschale
RiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2021, 776
(FM Thüringen, Erl. vom 17.2.2021 – S 1901-2020 Corona – 21.15)
(hl)
Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers und Altersversorgung
RiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2021, 776
(BFH, Urteil vom 17.6.2020 – I R 56/17)
(hl)
Arbeitsrecht: Anwendbarkeit der Entsenderichtlinie für länderübergreifende Transporte im Straßengüterverkehr
Prof. Dr. Leander D. Loacker, M.Phil. / Gian Andri Capaul, MLaw, Zürick, EuZW 2021, 497-503
(EuGH (Große Kammer), Urteil vom 1.12.2020 – Rs. C-815/18)
(hl)
Fehlende Planbarkeit der Nachtarbeit als sachlicher Grund für doppelten Zuschlag?
RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen/Osterholz-Scharmbeck, BB 2021, 1536
(BAG, Beschluss vom 9.12.2020 – 10 AZR 332/20 (A))
(hl)