September 2018

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung - Darlegungs- und Beweislast bei Klage auf Sozialkassenbeiträge

Arbeitsvertragsrecht

Vorformulierte arbeitsvertragliche Ausschlussfrist ohne Einschränkung für Mindestlohn unwirksam

Anforderungen an Rückzahlungsklausel über Ausbildungskosten – Fortbildung im Rahmen des Personalbedarfs des Arbeitgebers

Keine Rückmeldung im 3-Minuten-Takt für Taxifahrer

Möglichkeit der mündlichen Aufhebung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags

Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten ausländischer Pflegekräfte

Abmahnung eines Redakteurs der „Wirtschaftswoche“ wegen ungenehmigter Veröffentlichung eines Artikels bei einer Tageszeitung rechtmäßig

Beamtenrecht

Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen subjektiver Identifikation mit „Reichsbürger-Spektrum“

Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen unterliegt Verwirkung

Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

Befristung

Befristung nach WissZeitVG – Wissenschaftliche Hilfstätigkeit setzt Zuarbeiten zu Forschungs- und Lehrtätigkeit voraus

Betriebsverfassungsrecht

LAG Hessen: Vorläufig keine Betriebsratswahl bei der SunExpress Deutschland GmbH

Datenschutz

Keine Unverhältnismäßigkeit der Speicherung von Bildsequenzen aus offener Videoüberwachung durch bloßen Zeitablauf, solange Ahndung der Pflichtverletzung arbeitsrechtlich möglich ist

Europarecht

Einstellung von Berufsbeamten auf Grundlage von Befähigungsnachweisen – Nur teilweise Anrechnung von im Rahmen befristeter Arbeitsverträge zurückgelegten Dienstzeiten grundsätzlich unionsrechtskonform

AN müssen bei Insolvenz des AG Leistungen bei Alter i.H.v. mindestens 50%  der erworbenen Ansprüche aus betrieblicher Zusatzversorgung erhalten – Unmittelbare Wirkung von Art. 8 der RL 2008/94

Ausschluss der Zahlung einer Überbrückungsbeihilfe bei Erfüllung der Voraussetzungen für Bezug einer vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen verstößt gegen Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie

Kündi­gung we­gen häufi­ger krank­heits­be­ding­ter Fehl­zei­ten kann mit­tel­ba­re Dis­kri­mi­nie­rung darstellen, wenn Er­kran­kun­gen auf Be­hin­de­rung zurück­zuführen ist

Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung kann verbotene Diskriminierung wegen der Religion sein

Auch nur zum Teil in die Nachtstunden fallende Schichtarbeit ist Nachtarbeit im Sinne der Mutterschutzrichtlinie

Generalanwalt Bobek: Einfluss kurzarbeitsbedingter Verdienstkürzungen auf Berechnung des Urlaubsentgeltes verstößt nicht gegen Arbeitszeitrichtlinie – Bundestarifvertrag für das Baugewerbe

Koalitionsrecht

Gewerkschaftsausschluss nur innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnis der Gründe wirksam

Kündigung/Kündigungsschutz

Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung eines nach TV-L ordentlich unkündbarem AN – Wichtiger Grund kann in zu erwartender Entgeltfortzahlung für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage liegen

Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen

Mindestlohn

Anwendbarkeit des MiLoG auf im Ausland ansässige Transsportunternehmen und ihre Arbeitnehmer

Prozessuales

Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung allein durch Vorsitzenden – Kein absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nr. 1 ZPO

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach - Anforderung an die Übermittlung eines elektronischen Dokuments

Sozialrecht

Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für die Höhe des Arbeitslosengelds relevant

Tarifvertragsrecht

Stufenzuordnung im TVöD (VKA) unter Berücksichtigung früherer befristeter Arbeitsverhältnisse

 

C. Literatur

Allgemein

Neue Beschäftigungsformen in der digitalen Wirtschaft – Rückzug des Arbeitsrechts?

Wie privat ist privat? – Betrachtungen zur Beschäftigung im Privathaushalt

Fernsehaufnahmen in der Gerichtsverhandlung

Ehrenamtliche Richerinnen und Richter in der Arbeitsgerichtbarkeit – Erkenntnisse aus der Forschung in Deutschland, Frankreich und Großbritannien

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

Die Auslagerung von beamtenähnlichen Pensionsverbindlichkeiten gegenüber Sparkassenvorständen auf einen Pensionsfonds

Verjährung- und Ausschlussfristen im Lohnsteuerregress – Risiken beim Gesamtschuldnerausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer –

Arbeitsvertragsrecht

Die Einschränkbarkeit der 40-Euro-Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB durch arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln

Staatliche Entgeltregulierung und privatautonome Entgeltgestaltung

Wirksamkeit von Ausschlussfristen – Rechtsprechung im Wandel?

Die konkludente Vereinbarung einer „Betriebsvereinbarungsoffenheit“ von Arbeitsverträgen – Ein Diskussionsbeitrag

Befristungsrecht

Projektbefristung am Maßstab von § 14 I 2 Nr. 1 TzBfG – Wenn die Zusatzaufgabe keine Daueraufgabe ist

Arbeitsrecht und Transfersystem im Fußball nach dem „Heinz Müller“-Urteil des BAG

Betriebliche Altersversorgung

Der Wechsel zu einem externen Durchführungsweg bei individualvertraglich begründeten Versorgungsverbindlichkeiten

Die (betriebliche) Altersversorgung in der Institutsvergütungsverordnung 3.0

Tarifübernahmeregelungen zugunsten Nichttarifgebundener im Betriebsrentenrecht

Betriebsverfassungsrecht

Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder

Die Funktion des Betriebsrats bei der Verwirklichung von Entgeltgerechtigkeit – Gedanken am Beispiel der Mitbestimmung bei der Aufstellung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

Matrixstrukturen: Übertragung einer Führungsposition als zustimmungspflichtige Einstellung? – Der Einstellungsbegriff des § 99 BetrVG: Rechtsprechungsüberblick und Plädoyer für eine restriktive Auslegung sowie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats –

Betriebsberatereinsatz kraft einstweiliger Verfügung? – Grenzen und Durchsetzung des § 111 Nr. 2 BetrVG bei Betriebsänderungen – 

Reden ist Silber – Schweigen ist Gold? Aufgaben und Informationsrecht des Betriebsrats nach § 80 BetrVG

Compliance

Weisungen des Arbeitgebers mit gesetzeswidrigem Inhalt

Datenschutz

Neuere Rechtsprechung zum Beschäftigtendatenschutz

Beschäftigtendatenschutz in der DS-GVO-Welt

Die Bedeutung der neueren arbeitsrechtlichen Rechtsprechung für das Verständnis des neuen Beschäftigungsdatenschutzes

Der verdeckte Einsatz von Privatdetektiven zur Kontrolle von Beschäftigten nach dem neuen Datenschutzrecht

Beschäftigtendatenschutz im Lichte der DSGVO und unter Berücksichtigung des BDSG (neu)

Entsenderecht

Auslandsentsendungen innerhalb der EU – Praxisfragen zur A1-Bescheinigung

Europarecht

Unternehmensmitbestimmung und grenzüberschreitende Unternehmensmobilität - Mitbestimmungsrecht im Vorschlag für eine Richtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen

Gleichbehandlung

Rechtsprechungsübersicht zur Benachteiligung eines Bewerbers im Stellenbesetzungsverfahren

Kündigung/Kündigungsschutz

Die zulässige steuerrechtliche Optimierung von Beendigungsvergleichen

Mindestlohn

Das Verhältnis von Mindestlohn und Sittenwidrigkeitsrechtsprechung

Prozessuales

Die vorläufige Leistungspflicht zu den Sozialkassen – Beseitigung von Defiziten des Sozialkassenverfahrens durch § 98 VI ArbGG

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Auswirkung des § 4a TVG auf künstlerische Spartenverbände

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Beschluss des Bundeskabinetts über den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Pressemitteilung des BMAS vom 29.8.2018

Das Bundeskabinett hat am 29.8.2018 den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) beschlossen. 
Das Gesetz hat vier Kernelemente: 

  • Das Sicherungsniveau wird bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent gehalten. Hierfür wird die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird (Haltelinie I).
  • Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht überschreiten (Haltelinie II).
  • Da die Stabilisierung des Systems der Altersvorsorge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, übernimmt der Staat über einen erhöhten Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung. Hierfür wird im Bundeshaushalt ein "Demografiefonds" von 2021 bis 2024 mit jährlich zwei Milliarden Euro aufgebaut, der die Beitragsobergrenze auch im Fall unvorhergesehener Entwicklungen absichert. Zusätzlich wird eine Beitragssatzuntergrenze von 18,6 Prozent bis zum Jahr 2025 eingeführt, um eine bessere Beitragssatzverstetigung zu erreichen.

(gk)

Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt

Pressemitteilung des BMAS vom 19.9.2018

Mit dem Beschluss des Qualifizierungschancengesetzes hat die Bundesregierung am 19.9.2018 ihre Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht. Beschäftigte, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung betroffen sind, können damit künftig bei der Weiterbildung besser gefördert werden. Die Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit wird gestärkt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die häufig nur Beschäftigungen mit kurzer Dauer ausüben, wird der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert. Darüber hinaus werden die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler durch die Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung entlastet.

 

Weiterführende Informationen sind auf der Seite der Pressemittelungen des BMAS abrufbar.

(gk)

Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019

Meldung des BMAS vom 6.9.2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 vor.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2017) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

 

Weitere Informationen, wie die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2019, finden sich auf der Seite des BMAS.

(gk)

Beschlüsse des Bundestages

  1. Sitzung, 13.9.2018:
  • Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) und Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/4116)
  • Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/4117)
  • Beratung und Überweisung an Ausschüsse des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der FDP, die 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung zu entfristen (BT-Drs. 19/4213)

 

  1. Sitzung, 27.9.2018:
  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungs- und – versorgungsanpassungsgesetzes (BT-Drs. 19/4116)

 (gk)

 Beschlüsse des Bundesrats

  1. Sitzung, 21.9.2018:
  • Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich des Entwurfs eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone (BR-Drs. 419/18)
  • Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG) (BR-Drs. 366/18)
  • Beschluss über neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV) (BR-Drs. 355/18)
  • Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)(BR-Drs. 360/18)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes (BR-Drs. 378/18)
  • Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020)(BR-Drs. 379/18)
  • Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (BR-Drs. 388/18)

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt 

Teil I Nr. 31-32: keine relevanten Veröffentlichungen.

Teil II Nr. 15-17: 

  • Bekanntmachung vom 26.9.2018 über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (BGBI. II Nr. 17, S. 401)
  • Bekanntmachung vom 26.9.2018 über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 187 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (BGBI. II Nr. 17, S. 402)
  • Bekanntmachung vom 26.9.2018 über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 122 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beschäftigungspolitik (BGBI. II Nr. 17, S. 403)
  • Bekanntmachung vom 26.9.2018 über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970) (BGBI. II Nr. 17, S. 406)
  • Bekanntmachung vom 26.9.2018 über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 138 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (BGBI. II Nr. 17, S. 406)

(gk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L217I bis L244I

  • Beschluss (EU) 2018/1215 des Rates vom 16. Juli 2018 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten  (L 224, S. 4)

(gk)

B. Rechtsprechung

 

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung - Darlegungs- und Beweislast bei Klage auf Sozialkassenbeiträge

LAG Berlin – Brandenburg, Urteil vom 5.7.2018 - 10 Sa 256/18 – Leitsatz 

Im Falle einer Klage auf Sozialkassenbeiträge gegen ein Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung gibt es keine Darlegungserleichterungen für den Kläger. 

(lb)

Arbeitsvertragsrecht 

Vorformulierte arbeitsvertragliche Ausschlussfrist ohne Einschränkung für Mindestlohn unwirksam

BAG, Urteil vom 18.9.2018   - 9 AZR 162/18  - Pressemitteilung 43/18

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem 1. Januar 2015 von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist - jedenfalls dann - insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde.  

(lb)

Anforderungen an Rückzahlungsklausel über Ausbildungskosten – Fortbildung im Rahmen des Personalbedarfs des Arbeitgebers 

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08.5.2018, 2 Sa 215/17 – Leitsätze 

Dem Arbeitnehmer ist eine von der Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausbildungskosten ausgehende Bindung an den Arbeitgeber nur zumutbar, wenn er mit der Ausbildungsmaßnahme eine angemessene Gegenleistung für die Rückzahlungsverpflichtung erhalten hat.
Eine Fortbildung erfolgt nur dann im Rahmen des Personalbedarfs, wenn beim Arbeitgeber innerhalb des Bindungszeitraums wahrscheinlich Stellen zu besetzen sind, für die eine durch die Weiterbildung erworbene Qualifikation Voraussetzung ist. Je eher der Arbeitnehmer durch die Ausbildung beim Arbeitgeber entsprechend seiner Weiterbildung beruflich aufsteigen kann, desto eher ist ihm eine Bindung an den Arbeitgeber zuzumuten. Erfolgt nach Ausbildungsabschluss weder die tatsächliche Zuweisung einer ausbildungsadäquaten, gegenüber der Ausgangslage qualifizierteren Tätigkeit, noch eine entsprechende Höhergruppierung, widerlegt dies einen Personalbedarf des Arbeitgebers. 

(lb)

Kein Rückmeldung im 3-Minuten-Takt für Taxifahrer

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.8.2018 -  Az. 26 Sa 1151/17 – Pressemitteilung 16/18

Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Bei den Standzeiten handelt es sich um vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten, das unterbliebene Betätigen des Signalknopfes steht der Vergütungspflicht nicht entgegen. 

(lb)

Möglichkeit der mündlichen Aufhebung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.4.2018 - 1 Sa 367/17 – Leitsätze

Ein Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann - vorbehaltlich anderslautender wirksamer vertraglicher Vereinbarung - auch mündlich aufgehoben werden.
Behauptet eine Partei eine Vereinbarung über die mündliche Aufhebung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers und den Wechsel des Geschäftsführers in eine andere Gesellschaft, kann der Umstand, dass beide Parteien über Monate sich entsprechend dieser Behauptung tatsächlich verhalten haben, den Schluss darauf zulassen, dass die Vereinbarung tatsächlich zustande gekommen ist.

(lb)

Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten ausländischer Pflegekräfte

ArbG  Siegburg , Urteil vom 2.8.2018 - 1 Ca 1987/17 – Pressemitteilung 12.9.2018

Übernimmt der Arbeitgeber Ausbildungskosten ausländischer Pflegekräfte, muss die Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers wirksam vertraglich geregelt werden. Eine Rückzahlungsvereinbarung, die auch für den Fall vereinbart ist, dass der potentielle Arbeitgeber dem potentiellen Arbeitnehmer keinen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz anbieten kann oder will, ist i.d.R. unwirksam. 

(lb)

Abmahnung eines Redakteurs der „Wirtschaftswoche“ wegen ungenehmigter Veröffentlichung eines Artikels bei einer Tageszeitung rechtmäßig

ArbG Düsseldorf, Urteil vom  24.8.2018 - 4 Ca 3038/18 – Pressemitteilung Nr. 38/18

Eine Vertragsklausel, die den Arbeitnehmer verpflichtet, vor Ausübung einer Nebentätigkeit die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen ist wirksam, wenn durch Veröffentlichungen in anderen Publikationen auch Interessen der beklagten Arbeitgeberin betroffen sein können, insbesondere wenn die Kenntnis über die veröffentlichten Inhalte während der bezahlten Tätigkeit des Arbeitnehmers erlangt worden sind. 

(lb)

Beamtenrecht

Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen subjektiver Identifikation mit „Reichsbürger-Spektrum“

VG Trier, Urteil vom 14.8.2018 - 3 K 2486/18.TR – Pressemitteilung Nr. 24/18 

Ein Polizeibeamter, der sich subjektiv mit dem "Reichsbürger-Spektrum" identifiziert, kann aus dem Dienst entfernt werden. Der Beamte hatte in mehreren an den Dienstherrn gerichteten Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und weder die Legitimation noch die Funktion seines Dienstvorgesetzten akzeptiere. Ein Polizeibeamter, der sich selbst nicht mehr als Beamter sieht und sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühlt, stellt zudem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

(lb)

Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen unterliegt Verwirkung

BVerwG, Urteil vom 30.8.2018 – 2 C 10.1 – Pressemitteilung Nr. 56/2018

Das Recht des Beamten, seinen Bewerbungsverfahrensanspruch in Fällen der Rechtsschutzverhinderung durch die Anfechtung der Ernennung eines Konkurrenten geltend zu machen, unterliegt der Verwirkung. 

(lb)

Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne UnfallmeldungBVerwG, Urteil vom 30.8.2018 – 2 C 18.17 – Pressemitteilung Nr. 57/2018

Die gesetzlich geregelte Obliegenheit des Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, ob der Vorgesetze bereits Kenntnis von dem Unfall hat. 

(lb)

Befristung

Befristung nach WissZeitVG – Wissenschaftliche Hilfstätigkeit setzt Zuarbeiten zu Forschungs- und Lehrtätigkeit voraus

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.6.2018 – 7 Sa 143/18 – Pressemitteilung 17/18

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer studentischen Hilfskraft setzt nach § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) voraus, dass nach dem Arbeitsvertrag wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten zu erbringen sind. Eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit liegt vor, wenn der Forschung und Lehre anderer unterstützend zugearbeitet wird; dass die Tätigkeit dem Hochschulbetrieb allgemein zugutekommt, genügt demgegenüber nicht. 

(lb)

Betriebsverfassungsrecht

LAG Hessen: Vorläufig keine Betriebsratswahl bei der SunExpress Deutschland GmbH

Hess. LAG, Beschluss vom 3.9.2018 - Az. 16 TaBVGa 86/18 – Pressemitteilung 7/2018

Das BetrVG gilt nicht für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen. Nach der gesetzlichen Bestimmung muss durch einen Tarifvertrag geregelt werden, wie eine Vertretung der Beschäftigten gebildet wird und welche Beteiligungsrechte gelten. Ein solcher Tarifvertrag ist bei SunExpress Deutschland GmbH bisher nicht geschlossen worden. Der Wahlvorstand im Flugbetrieb der SunExpress ist daher derzeit nicht befugt, eine Wahl für eine Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des fliegenden Personals durchzuführen. Dies hat das Hess. LAG in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz entschieden und damit die vorherige Eilverfahrensentscheidung des ArbG Frankfurt bestätigt.
Dem Wahlvorstand ist es zuzumuten, vor einer Wahl eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten. Dort muss geklärt werden, ob § 117 Abs. 2 BetrVG nach der EU-Richtlinie 2002/14/EG unter bestimmten Voraussetzungen die Bildung von Personalvertretungen doch nicht einschränkt.

(dl)

Datenschutz

Keine Unverhältnismäßigkeit der Speicherung von Bildsequenzen aus offener Videoüberwachung durch bloßen Zeitablauf, solange Ahndung der Pflichtverletzung arbeitsrechtlich möglich ist

BAG, Urteil vom 23.8. 2018 - 2 AZR 133/18 – Pressemitteilung 40/18

Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist. 

(lb)

Europarecht

Einstellung von Berufsbeamten auf Grundlage von Befähigungsnachweisen – Nur teilweise Anrechnung von im Rahmen befristeter Arbeitsverträge zurückgelegten Dienstzeiten grundsätzlich unionsrechtskonform

EuGH, Urteil vom 20.9.2018 – Rs. C-466/17 („Motter“)

Paragraf 4 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung die vorsieht, dass zum Zweck der Einstufung eines Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe bei seiner Einstellung als Berufsbeamter auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen die im Rahmen befristeter Arbeitsverträge zurückgelegten Dienstzeiten bis zu vier Jahren vollständig und darüber hinaus teilweise – zu zwei Dritteln – angerechnet werden, grundsätzlich nicht entgegensteht.

(dl)

AN müssen bei Insolvenz des AG Leistungen bei Alter i.H.v. mindestens 50%  der erworbenen Ansprüche aus betrieblicher Zusatzversorgung erhalten – Unmittelbare Wirkung von Art. 8 der RL 2008/94

EuGH, Urteil vom 6.9.2018 – Rs. C-17/17 („Hampshire“)

Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG ist dahin auszulegen, dass jeder einzelne Arbeitnehmer im Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers Leistungen bei Alter erhalten muss, die mindestens 50 % des Werts seiner erworbenen Ansprüche aus einer betrieblichen Zusatzversorgungseinrichtung entsprechen.

(dl)

Ausschluss der Zahlung einer Überbrückungsbeihilfe bei Erfüllung der Voraussetzungen für Bezug einer vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen verstößt gegen Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie

EuGH, Urteil vom 19.9.2018 – Rs. C-312/17 („Bedi“)

Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG ist dahin auszulegen, dass er Bestimmungen eines Tarifvertrags entgegensteht, die vorsehen, dass die Zahlung einer Überbrückungsbeihilfe, die mit dem Ziel gewährt wird, einem Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz verloren hat, einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten, bis er zum Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt ist, endet, wenn dieser Arbeitnehmer die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt.

(dl)

Kündi­gung we­gen häufi­ger krank­heits­be­ding­ter Fehl­zei­ten kann mit­tel­ba­re Dis­kri­mi­nie­rung darstellen, wenn Er­kran­kun­gen auf Be­hin­de­rung zurück­zuführen ist

EuGH, Urteil vom 17.1.2018 – Rs. C-363/16 („Kommission/Griechenland“)

Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i der Richtlinie 2000/78/EG steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aufgrund gerechtfertigter, aber wiederkehrender Abwesenheiten vom Arbeitsplatz auch dann entlassen darf, wenn die Fehlzeiten die Folge von Krankheiten sind, die auf eine Behinderung des Arbeitnehmers zurückzuführen sind, es sei denn, diese Regelung geht unter Verfolgung des legitimen Ziels der Bekämpfung von Absentismus nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinaus. 

(lb)

Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung kann verbotene Diskriminierung wegen der Religion sein

EuGH, Urteil vom 11.9.2018 – Rs. C-68/17 („IR“) – Pressemitteilung  Nr. 127/18

Der Beschluss einer Kirche, die eine (in Form einer privatrechtlichen Kapitalgesellschaft gegründete) Klinik betreibt, an ihre leitend tätigen Beschäftigten je nach deren Konfession oder Konfessionslosigkeit unterschiedliche Anforderungen an das loyale und aufrichtige Verhalten im Sinne dieses Ethos zu stellen,  muss Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein können. Bei dieser Kontrolle muss das nationale Gericht sicherstellen, dass die Religion oder die Weltanschauung im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des fraglichen Ethos ist. Auf einen Chefarzt, dessen Aufgaben die  Beratung und medizinische Pflege in einem Krankenhaus und die Leitung der Abteilung „Innere Medizin“ sind, scheint dies nicht zuzutreffen. Der EuGH stellt ferner fest. dass das nunmehr in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegte Verbot jeder Art von Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts zwingenden Charakter hat und schon für sich allein dem Einzelnen ein Recht verleiht, das er in einem Rechtsstreit, der einen vom Unionsrecht erfassten Bereich betrifft, als solches geltend machen kann. 

(lb)

Auch nur zum Teil in die Nachtstunden fallende Schichtarbeit ist Nachtarbeit im Sinne der Mutterschutzrichtlinie

EuGH, Urteil vom 19.9.2018 – Rs. C-41/17 („González Castro“) – Pressemitteilung 134/18

Die Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG, die u.a. bestimmt,  dass Arbeitnehmerinnen während ihrer Schwangerschaft und einem bestimmten Zeitraum nach der Entbindung grundsätzlich nicht zu Nachtarbeit verpflichtet werden dürfen,  findet auf eine Situation Anwendung, in der die betroffene Arbeitnehmerin Schichtarbeit leistet, in deren Rahmen sie ihre Arbeit nur zum Teil während der Nachtzeit verrichtet. 
Die in der Richtlinie 2006/54/EG vorgesehenen Regeln über die Umkehr der Beweislast finden auch dann Anwendung, wenn die betroffene Arbeitnehmerin Tatsachen vorbringt, die vermuten lassen, dass die Beurteilung der Risiken, die ihr Arbeitsplatz beinhaltet, keine spezifische Prüfung unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation umfasst hat, was daher den Schluss auf das Vorliegen einer unmittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne dieser Richtlinie zulässt.
(lb)

Generalanwalt Bobek: Einfluss kurzarbeitsbedingter Verdienstkürzungen auf Berechnung des Urlaubsentgeltes verstößt nicht gegen Arbeitszeitrichtlinie – Bundestarifvertrag für das Baugewerbe

EuGH, Schlussantrag des Generalanwalts Bobek vom 5.9.2018 – Rs.  C‑385/17 („Hein“)

Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG steht nach Ansicht des Generalanwalts Bobek einer nationalen gesetzlichen Regelung nicht entgegen, wenn diese vorsieht, dass Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit eintreten, auf die Berechnung des Urlaubsentgelts Einfluss haben. Der Arbeitnehmer kann unter Berücksichtigung von Verdienstkürzungen wegen Kurzarbeitszeiten für die Dauer des jährlichen Mindesturlaubs von vier Wochen eine geringere Urlaubsvergütung – bzw. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine geringere Urlaubsabgeltung – erhalten, als er erhielte, wenn der Berechnung der Urlaubsvergütung der durchschnittliche Arbeitsverdienst zugrunde gelegt würde, den der Arbeitnehmer im Berechnungszeitraum ohne solche Verdienstkürzungen erhalten hätte. Es ist jedoch letztendlich Sache des vorlegenden Gerichts, anhand einer Gesamtbetrachtung des Bundestarifvertrags für das Baugewerbe und insbesondere anhand der Vereinbarungen zum Jahresurlaub zu prüfen, ob nicht das Recht auf bezahlten Jahresurlaub durch diese nationalen Regeln inhaltlich unterlaufen wird.
(lb)

Koalitionsrecht

Gewerkschaftsausschluss nur innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnis der Gründe wirksam

OLG Frankfurt a.M. ,Urteil vom 20.8.2018 - Az. 4 U 234/17 – Pressemitteilung Nr. 39/2018

Eine Gewerkschaft kann ein Mitglied grundsätzlich nur aus wichtigem Grund unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter der Abwägung der beiderseitigen Interessen ausschließen. Dabei darf der Ausschluss nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis der Gründe erfolgen, da der Kündigungsberechtigte ansonsten zu erkennen gibt, dass ihm die Fortsetzung der Mitgliedschaft trotz des Grundes nicht unzumutbar ist. Bei einem sechsmonatigen Abwarten nach Kenntnis der Gründe ist eine angemessene Frist nicht mehr gewahrt. 

(lb)

Kündigung / Kündigungsschutz

Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung eines nach TV-L ordentlich unkündbarem AN – Wichtiger Grund kann in zu erwartender Entgeltfortzahlung für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage liegen

BAG, Urteil vom 25.4.2018 - 2 AZR 6/18 – Leitsatz 

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann - vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall - vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen. 

(lb)

Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. 8 2018 - 10 Sa 469/18 - Pressemitteilung 15/18

Nimmt ein auf einer für Touristen wichtigen Buslinie eingesetzte Busfahrer von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegen, ohne hierfür ein Ticket auszudrucken, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. 

(lb)

Mindestlohn

Anwendbarkeit des MiLoG auf im Ausland ansässige Transsportunternehmen und ihre Arbeitnehmer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.8.2018 – 11 K 544/16; 11 K 2644/16 – Pressemitteilung der Generalzolldirektion vom 28.8.2018

Das deutsche Mindestlohngesetz ist auch auf ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar. 

(lb)

Prozessuales

Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung allein durch Vorsitzenden – Kein absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nr. 1 ZPO

BAG, Beschluss vom 31.7.2018 -  3 AZN 320/18 – Leitsatz

Der absolute Revisionsgrund nach § 547 Nr. 1 ZPO liegt nicht vor, wenn nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung der Vorsitzende des Spruchkörpers ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter nach § 156 Abs. 1 ZPO die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnet und die Berufungskammer nach einer neuerlichen mündlichen Verhandlung in der dafür vorgesehenen Besetzung entscheidet. 

(lb)

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach - Anforderung an die Übermittlung eines elektronischen Dokuments

BAG, Beschluss vom 15.8.2018 - 2 AZN 269/18 – Leitsatz

Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Bundesarbeitsgerichts kann eine Nichtzulassungsbeschwerde seit dem 1. Januar 2018 nur dann eingereicht werden, wenn die als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist. Die gesetzliche Form ist nicht mehr gewahrt, wenn die qeS nur an dem an das EGVP übermittelten Nachrichtencontainer angebracht ist. 

(lb)

Sozialrecht

Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für die Höhe des Arbeitslosengelds relevant

BSG, Urteil vom 30.8.2018 - B 11 AL 15/17 R – Pressemitteilung Nr. 43/2018

Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen. 

(lb)

Tarifvertragsrecht

Stufenzuordnung im TVöD (VKA) unter Berücksichtigung früherer befristeter Arbeitsverhältnisse

BAG, Urteil vom 6.9.2018  -  6 AZR 836/16 - Pressemitteilung 42/18

Bei der Stufenzuordnung nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses, auf das der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung anzuwenden ist, sind Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus vorherigen befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber zu berücksichtigen, wenn die Wiedereinstellung für eine gleichwertige oder gleichartige Tätigkeit erfolgt („horizontale“ Wiedereinstellung) und es zu keiner längeren als einer sechsmonatigen rechtlichen Unterbrechung zwischen den Arbeitsverhältnissen gekommen ist.

(lb)

C. Literatur

Allgemein

Neue Beschäftigungsformen in der digitalen Wirtschaft – Rückzug des Arbeitsrechts?

Prof. Dr. Claudia Schubert, Bochum, RdA 2018, 200-206

In Zeiten steigernder Zahlen von Solo – Selbständigen und freien Mitarbeitern, also Personen, die persönlich selbständig, aber wirtschaftlich abhängig sind, könnte es zukünftig evtl. neuer Regelungen für den Bereich zwischen Arbeitsrecht und Kartellrecht bedürfen. Während in der Vergangenheit das Arbeitsrecht wirksames Instrument zum Schutz abhängig beschäftigter Arbeitnehmer war und das Kartellrecht Selbständige schützte, besteht für wirtschaftlich abhängige kleine Selbständige eine Schutzlücke. Mit der Frage danach, wie diese zukünftig geschlossen werden kann, setzt sich die Autorin auseinander. Ihr Hauptaugenmerk gilt dabei dem Umstand, dass die Digitalisierung der Arbeitswelt zu neuen Beschäftigungsformen führen wird, die sich teils dem Arbeitnehmerbegriff, teils dem des Selbständigen und teils dem der arbeitnehmerähnlichen Person zuzuordnen sein werden. Insbesondere sieht sie bei der Rechtsstellung der arbeitnehmerähnlichen Personen Verbesserungsbedarf und regt daher beispielweise eine Ausweitung der Regelungen zum Mindestlohn und zur Heimarbeit an. 

(tl)

Wie privat ist privat? – Betrachtungen zur Beschäftigung im Privathaushalt

RiArbG Viktoria Steinke, Erfurt, RdA 2018, 232-241

Bei Beschäftigung von Personen in privaten Haushalten stellt sich vielfach die Frage nach der Anwendbarkeit von Arbeitnehmerschutzvorschriften, etwa zur Arbeitszeit und zum Kündigungsschutz. Maßgeblich hierfür seien insbesondere zwei Kriterien: Die Qualifizierung des Einsatzes von Personen im Haushalt als Beschäftigungsverhältnis besonderer Art und die Beurteilung des Haushalts als Betrieb im Sinne von § 1 KSchG oder § 622 BGB. Die Autorin einen Versuch der rechtlichen Einordnung der beschriebenen Verhältnisse. Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl solcher Beschäftigungen, gerade im Bereich der häuslichen Pflege, sowie des Fehlens höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Thema, weise die Fragestellung besondere Relevanz auf. Hierzu geht sie auf die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsverhältnisses, die historische Entwicklung des Betriebsbegriffs und den aktuellen Meinungsstand hierzu, sowie die maßgeblichen Normen ein. Auch bezieht sie verfassungs- und unionsrechtliche Erwägungen mit ein und grenzt den Privathaushalt von anderen Organisationsformen ab.

(tl)Fernsehaufnahmen in der Gerichtsverhandlung

RiBSG Olaf Rademacker, Kassel, AuR 2018, 400-404

Der Beitrag beschäftigt sich mit den zum 18.04.2018 in Kraft getretenen Änderungen des § 169 GVG durch das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit (EMöGG) mit Blick auf die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Der Gesetzgeber habe sich hier durch das EMöGG für eine vorsichtige Erweiterung des Öffentlichkeitsgrundsatzes entschieden. Hierbei stellt der Autor fest, dass zwar das generelle Verbot von Ton- und Filmaufnahmen erhalten bleibe, jedoch bei besonderen Fällen die Möglichkeit von Ton- und Filmaufnahmen der Verkündung der Entscheidungen von Bundesgerichten bestehe und mithin ein Antrag auf die Zulassung solcher Aufnahmen bei Beachtung der geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe nur in Ausnahmefällen vollständig abgelehnt werden könne. 

(lc)

Ehrenamtliche Richerinnen und Richter in der Arbeitsgerichtbarkeit – Erkenntnisse aus der Forschung in Deutschland, Frankreich und Großbritannien

Prof. Dr. Armin Höland/ Christina Buchwald/ Elisabeth Krausbeck, Halle/Saale, AuR 2018, 404-410

Grundsätzlich ist Voraussetzung für eine „Befähigung zum Richteramt“ eine lange universitäre und praktische Ausbildung, die mit guten Ergebnissen abgeschlossen werden muss. Da die Rechtsprechung stets mit Fachlichkeit und Wissenschaftlichkeit verbunden sei, erscheine es nach Ansicht der Autoren als erstaunlich, dass in der Gerichtspraxis in Deutschland, Frankreich und Großbritannien auch Laien an Entscheidungen mitwirken. Der Beitrag beschäftigt sich mit den in der Arbeitsgerichtsbarkeit tätigen ehrenamtlichen Richtern. Anhand eines im Zeitraum 2015-2017  durchgeführten international vergleichenden empirischen Forschungsprojektes wird die Bedeutung ehrenamtlicher Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland erörtert und mit den diesbezüglichen Regelungen in Frankreich und Großbritannien abgeglichen. 

(lc)

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

Holger Dahl, Frankfurt a.M., BB 2018, 1972-1977

Das Thema Gesundheitsschutz spielt heutzutage eine immer größere Rolle. Kürzlich hat die 6. Kammer des LAG Schleswig-Holstein (LAG Schleswig Holstein, 6 TaBV 21/17) der Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes Grenzen gesetzt sowie den Spruch einer Einigungsstelle über eine Mindestbesetzung aufgehoben. In seinem Beitrag setzt sich der Autor mit der Entscheidung des LAG Schleswig Holstein auseinander. Hierfür werden von ihm zunächst die Grundlagen der Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz erläutert sowie auf die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung eingegangen. Abschließend wird der Beschluss der 6. Kammer des LAG dargestellt und in die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage eingeordnet.

(gk)

Die Auslagerung von beamtenähnlichen Pensionsverbindlichkeiten gegenüber Sparkassenvorständen auf einen Pensionsfonds

RA Steffen Völp, Frankfurt a.M., NZA 2018, 1042-1045

Sparkassen und andere Unternehmen sind im Hinblick auf bestehende Pensionsverbindlichkeiten dazu verpflichtet, Rückstellungen in ihren Bilanzen zu bilden. Um bestehende Belastungen - beispielsweise aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase - in bilanzieller Sicht zu optimieren, lagern viele Sparkassen die Pensionsverbindlichkeiten unter Einbindung eines Pensionsfonds aus. In diesen Fällen stellt sich dann die Frage, ob die Zustimmung des betroffenen Vorstandsmitgliedes erforderlich bzw. empfehlenswert ist. 
Dieser Frage geht der Autor in seinem Beitrag nach. Dabei erfolgt zunächst eine rechtliche Würdigung, in deren Kontext zunächst einer möglicherweise erforderlichen Zustimmung nachgegangen wird. Sodann setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, ob eine Pflicht zur Zustimmung besteht. In seinem Fazit hält er unter anderem fest, dass die Änderung des Durchführungsweges bei beamtenähnlichen Pensionsverbindlichkeiten von der Direktzusage hin zum Durchführungsweg „Pensionsfonds“ der Zustimmung des Vorstandsmitglieds bedürfe. Zu beachten sei jedoch eine etwaige Zustimmungspflicht.

(gk)

Verjährung- und Ausschlussfristen im Lohnsteuerregress – Risiken beim Gesamtschuldnerausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer –

Prof. Dr. Diethard Breitkopf, LL.M., Braunschweig, DB 2018, 2049-2053

Kommt es zu der Situation, dass der AG Lohnsteuer nicht abführt, haftet er gemeinsam mit dem AN als Gesamtschuldner. Nimmt dann das Finanzamt den AG in Anspruch kann dieser vom AN gesamtschuldnerischen Ausgleich verlangen. In der Praxis führt dies dann häufig dazu, dass der AN sich auf die Nichteinhaltung von Verjährungs- oder Ausschlussfristen beruft. Der Autor widment sich in seinem Beitrag der Frae, wann die Fristen zu laufen beginnen. Dabei werden zunächst die Voraussetzungen des Regressanspruchs untersucht sowie anschließend der Beginn von Verjährungs- und Ausschlussfristen, in welchem Kontext auch auf die Divergenz in der Rechtsprechung eingegangen wird. In seinem Fazit hält der Autor unter anderem fest, dass Verjährungs- und Ausschlussfristen für den AG ein erhebliches Risiko darstellten. 

(gk)

Arbeitsvertragsrecht

Die Einschränkbarkeit der 40-Euro-Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB durch arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln

Wiss. Mit. Jan Alexander Daum/ Ref. iur. Laura Eckerth, Münster/ Wuppertal , RdA 2018, 216-224

Aus § 288 Abs. 5 BGB ergibt sich, dass dem Arbeitnehmer im Falle des Verzugs des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung eine sogenannte „Beitreibungspauschale“ in Höhe von 40€ zusteht. Vielfach wird ein derartiger Anspruch in der Praxis jedoch Individualvertraglich abbedungen. Aufgrund der Tatsache, dass § 288 Abs. 6 S. 2 BGB eine nur eingeschränkte Abdingbarkeit vorschreibt, erscheine es nach Ansicht der Verfasser fraglich, ob ein Ausschluss im Arbeitsvertrag überhaupt wirksam vereinbart werden kann. Dieser Frage widmen die Autoren ihren Beitrag. 

(tl)

Staatliche Entgeltregulierung und privatautonome Entgeltgestaltung

Prof. Dr. Roland Schwarze, Hannover, SR 2018, 131-143

Die Frage der Lohngerechtigkeit ist zentrales Thema des deutschen Arbeitsrechts. Bei der Gewährleistung einer gerechten Entlohnung sind vertragliche Regelungen jedoch vielfach nicht ausreichend, sodass auf zwingende gesetzliche Regelungen zurückgegriffen werden muss. Auf diese normativen Aspekte der Regulierung geht der Autor im Einzelnen ein. Hierbei befasst er sich im Besonderen mit den Bereichen des Mindestlohns, der Diskriminierungsverbote und der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung.

(tl)

Wirksamkeit von Ausschlussfristen – Rechtsprechung im Wandel?

RAe Dr. Sebastian Naber/ Dr. Willem Schulte, Hamburg BB 2018, 2100-2106

In nahezu allen Arbeitsverträgen befinden sich Ausschlussfristen, welche arbeitsrechtliche Ansprüche an die Geltendmachung binnen einer bestimmten Frist knüpfen. Aufgrund der enormen praktischen Bedeutung trat die Rechtsprechung solchen Ausschlussfristen hingegen ihrer zunächst strengen Leitlinie zuletzt in einigen Fällen mit großzügiger Auslegung entgegen. Da zunehmend pauschal formulierte Ausschlussfristen wieder in den Fokus von Literatur und Rechtsprechung treten, bestehen nach Ansicht der Autoren Unstimmigkeiten und Verwirrungen. Die Autoren erläutern in ihrem Beitrag,welche Anforderungen an arbeitsvertragliche Ausschlussfristen in der Praxis zu stellen seien und zeigen mögliche Auswirkungen auf die bisher verwendeten Klauseln auf.

(lc)

Die konkludente Vereinbarung einer „Betriebsvereinbarungsoffenheit“ von Arbeitsverträgen – Ein Diskussionsbeitrag

RiBAG Malte Creutzfeldt, Erfurt, NZA 2018, 1111-1120

Der Beitrag beschäftigt sich mit der aus der Entscheidung des 1. Senats des BAG vom 05.03.2013 hervorgehenden Rechtsfigur der generellen „Betriebsvereinbarungsoffenheit“ von Arbeitsvertragsregelungen, die in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden sind. Da der Anwendungsbereich und die Bedeutung dieser Rechtsfigur weit über die unmittelbar vom Urteil betroffene Sachverhaltskonstellation hinausreiche und enorme Veränderungen, sogar einen arbeitsrechtlichen Paradigmenwechsel bedeuten könnte, setzt der Autor sich kritisch mit ihr auseinander. Abschließend möchte er aufzeigen, dass sich die Formel der grundsätzlichen „Betriebsvereinbarungsoffenheit“ von Formular-Arbeitsverträgen nicht mit den Grundsätzen der Auslegung rechtsgeschäftlich bedeutsamen Handelns vereinbaren lasse. Überdies würden dieser Formel die Regelung des § 305 c II BGB sowieso das Transparenzgebotgem.  § 307 III BGB entgegenstehen.

(lc)

Befristungsrecht

Projektbefristung am Maßstab von § 14 I 2 Nr. 1 TzBfG – Wenn die Zusatzaufgabe keine Daueraufgabe ist

RAe Dr. Thomas Winzer/Dr. Tobias Abend/Wiss.Mit. André Fischels, Münster/Frankfurt a.M., NZA 2018, 1025-1030

Die Autoren wollen mit ihrem Beitrag einen Überblick über die seitens derRechtsprechung vorgegebenen Maßgaben hinsichtlich Zulässigkeit und Konsequenz der Projektbefristung  geben;ebenfalls werden die diesbezüglich vertretenen Meinungen in der Literatur dargestellt. Dafür erläutern die Autoren zunächst Allgemeines zur Befristung nach § 14 I 2 Nr. 1 TzBfG. Sodann wird im Kontext der auf § 14 I 2 Nr. 1 TzBfG gestützte Projektbefristung auf die hierfür relevante Rechtsprechung und Literatur eingegangen. Der Beitrag wird mit einer umfassenden eigenen Bewertung geschlossen. 

(gk)

Arbeitsrecht und Transfersystem im Fußball nach dem „Heinz Müller“-Urteil des BAG

RAe Dr. habil. Martin Stopper/Caroline Dressel, München, NZA 2018, 1046-1049

Kern des Beitrags bildet das Urteil des BAG vom 16.1.2018 (NZA 2018, 703), in welchem die Frage der Zulässigkeit von Befristungen von Spielerarbeitsverträge endgültig entschieden wurde. Die Autoren betrachten in ihrem Beitrag die Befristungsregelungen und somit auch die damit einhergehende Befristungskontrolle für Sportarbeitsverträge. Ferner werden die Ausführungen des BAG zum Transfersystem kritisch erläutert und die Wirksamkeit von Befristungen auch für Trainerverträge erörtert. Der Beitrag endet mit einer Diskussion bezüglich der Anwendbarkeit von arbeitsrechtlichen Regelungen auf den professionellen Sportbereich.

(gk)

Betriebliche Altersversorgung

Der Wechsel zu einem externen Durchführungsweg bei individualvertraglich begründeten Versorgungsverbindlichkeiten

RA Steffen Völp, LL.M., Frankfurt a.M., DB 2018, 2242-2244

Für Arbeitgeber kann es attraktiv sein, Versorgungsverbindlichkeiten, die gegenüber einem Arbeitnehmer bestehen, auf externe Versorgungsträger auszuglagern. Fraglich ist dabei allerdings, ob die Änderung einer solchen individualvertraglichen Versorgungszusage der Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers bedarf. Zur Klärung dieser Frage unterzieht der Autor die maßgeblichen rechtlichen Beziehungen einer näheren Betrachtung.  Hierbei gelangt er zu dem Schluss, dass dem Arbeitnehmer nach der Auslagerung auf den privaten Versorgungsträger zwei Schuldner, Arbeitgeber und externer Träger zur Verfügung stehen. Die Änderung des Durchführungsweges gestalte sich als atypische Schuldübernahme, für die nach Ansicht des Autors in analoger Anwendung des § 415 Abs. 1 S. 1 BGB die Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen ist. 

(tl)

Die (betriebliche) Altersversorgung in der Institutsvergütungsverordnung 3.0

RAe Dr. Lars Hinrichs, LL.M./Christine Hansen, Hamburg, NZA 2018, 1031-1035

Durch die Erweiterung des Vergütungsbegriffs in der Institutionsvergütungsverordnung 3.0 sind Leistungen des Instituts zur betrieblichen Altersversorgung noch mehr in den Fokus der Vergütungssysteme gerückt. Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die wesentlichen Implikationen der Neuregelungen der IVV 3.0 auf die aufsichtsrechtliche Behandlung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei behandeln die Autoren insbesondere den aufsichtsrechtlichen Begriff der Altersversorgung in der IVV 3.0 sowie Leistungen der Altersversorgung als aufsichtsrechtliche Vergütung im Sinne der IVV 3.0. Im weiteren Verlauf erfolgt eine quantitative Bewertung sowie eine Auseinandersetzung mit Altersversorgung und Leistungen aus Anlass der Beendigung der beruflichen Tätigkeit des Mitarbeiters.

(gk)

Tarifübernahmeregelungen zugunsten Nichttarifgebundener im Betriebsrentenrecht

RA Dr. Jochen Koch, Stuttgart, NZA 2018, 1035-1041

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetzt (BRSG) wurde ab 1.1.2018 für den AG die Möglichkeit geschaffen, eine reine Beitragszusage zu erteilen. Besonders hierbei ist, dass der AG eine reine Beitragszusage jedoch nur dann erteilen kann, wenn ein Tarifvertrag dies auch zulässt. Die Umsetzung gesetzlicher Tariföffnungsklauseln und Tarifübernahmeregelungen erweist sich in der Praxis als nicht unproblematisch. Probleme entstehen gerade im Rahmen des BRSG, da unstimmige Vorgaben des Gesetzes negativen Einfluss auf die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung haben. Der Autor setzt sich in seinem Beitrag im Rahmen grundsätzlicher Überlegungen zunächst mit den seit dem 1.1.2018 im BetrAVG verankerten Tariföffnungsklauseln auseinander. Anschließend widmet er sich dem Begriff der „einschlägigen“ tariflichen Regelung und setzt sich im Anschluss mit der kollektivrechtlichen und individualrechtlichen Geltung oder Übernahme der tariflichen Regelungen auseinander. 
In seinem Fazit hält der Autor unter anderem fest, dass der Gesetzgeber dem Rechtsanwender mit den Tariföffnungsklauseln und den Tarifübernahmeregelungen im BRSG keinen Gefallen getan habe, da dem Gesetzgeber die Ausgestaltung der Flexibilisierungsmöglichkeiten misslungen sei.

(gk)

Betriebsverfassungsrecht

Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder

Prof. Dr. Jacob Joussen, Bochum, RdA 2018, 193-200

Nach der Wertung des Betriebsverfassungsgesetzes in §37 Abs. 1 BetrVG stellt die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied grundsätzlich ein Ehrenamt dar und ist mithin nicht  zu vergüten. Gleichzeitig dürfen Mitglieder des Betriebsrats jedoch nicht benachteiligt werden, weswegen § 37 Abs. 2 BetrVG eine Befreiung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts bestimmt. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Problemstellungen bei der praktischen Umsetzung.  Der Autor befasst sich mit der besonders relevanten Frage der Vergütungshöhe. Hierzu geht er auf die tatsächliche und gesetzliche Ausgangslage ein, welche dem maßgebenden „Lohnausfallprinzip“ zugrunde liegt. Zudem skizziert er das Dilemma, welches dadurch zustande käme, dass die besonderen Anforderungen des Betriebsratsamtes unter Umständen eine – teils deutlich – höhere Vergütung des freigestellten Arbeitnehmers nötig erscheinen lasse, die sich in Widerspruch zum maßgeblichen Lohnausfallprinzip setze. Dies könne gar zu strafrechtlichen relevanten Vorwürfen von Bestechung bis Untreue führen. Zur Klärung der Frage, wie sich das Problem dieser Wertungswidersprüche lösen lässt, unterbreitet der Artikel hieran anschließend mehrere Vorschläge.

(tl)

Die Funktion des Betriebsrats bei der Verwirklichung von Entgeltgerechtigkeit – Gedanken am Beispiel der Mitbestimmung bei der Aufstellung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier, SR 2018, 144-160

Der Beitrag geht der Frage nach, welche Rolle der Mitbestimmung durch den Betriebsrat im Rahmen der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen durch den Arbeitgeber zukommt. Zu diesem Zweck betrachtet der Autor die Stellung des Betriebsrats im System des Arbeitsrechts und analysiert aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema. Zudem geht er auf die Konsequenzen für die betriebliche Mitbestimmung ein, die sich ergeben, wenn neue Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden sollen und jene, die auftreten, wenn ein bestehendes Vergütungssystem modifiziert wird. Insgesamt sieht er die diesbezügliche Rechtsprechung des BAG als verfehlt an. Die vom BAG angenommene Bindungswirkung bestehender Vergütungssysteme sei dogmatisch zweifelhaft und führe zudem zu einer ungerechtfertigten Perpetuierung gegenüber neu eingestellten Arbeitnehmern.

(tl)

Matrixstrukturen: Übertragung einer Führungsposition als zustimmungspflichtige Einstellung? – Der Einstellungsbegriff des § 99 BetrVG: Rechtsprechungsüberblick und Plädoyer für eine restriktive Auslegung sowie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats –

RAinnen Dr. Barbara Bittmann/ Johanna Weise, Düsseldorf, DB 2018, 2114-2119

Matrixstrukturen sind in Konzernen weit verbreitet. Hierbei laufen Weisungs- und Berichtslinien oftmals über Betriebs-, Unternehmens- oder Ländergrenzen hinweg. Die Autorinnen beschäftigen sich diesbezüglich mit der drängenden Frage, ob die Übertragung einer Vorgesetztenfunktion eine Einstellung in den Betrieb der unterstellten Mitarbeiter darstellt und somit der dortige Betriebsrat nach § 99 BetrVG zustimmen muss. Zur Erläuterung der Frage gehen sie auf die bisherige LAG-Rechtsprechung sowie auf die höchstrichterliche Rechtsprechung ein. 

(lc)Betriebsberatereinsatz kraft einstweiliger Verfügung? – Grenzen und Durchsetzung des § 111 Nr. 2 BetrVG bei Betriebsänderungen –

RAe Dr. Patrick Mückl/ Dr. Nikolaus Polzer, Düsseldorf, DB 2018, 2177-2180

In Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat einen Berater bezüglich einer geplanten Betriebsänderung zur Unterstützung hinzuziehen. Trotz fehlenden Erfordernisses einer vorherigen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber versuchen Betriebsratsgremien immer häufiger im Vorfeld zu einer Beauftragung in Form einer einstweiligen Verfügung eine arbeitsgerichtliche „Freigabe“ zu erreichen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob in solchen Konstellationen der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Frage kommt und ob diese dazu geeignet ist, ein bestehendes Haftungsrisiko zu mindern. 

(lc)Reden ist Silber – Schweigen ist Gold? Aufgaben und Informationsrecht des Betriebsrats nach § 80 BetrVG

RA Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M/ RRef. Dr. Julia M. Bruck/ Ass. Jur. Semican Yildiz, Frankfurt a.M./ Hamm/ Essen, BB 2018, 2164-2173

§ 80 BetrVG bildet als Zentralnorm zu Aufgaben und Informationsrechten des Betriebsrats den Mittelpunkt immer wiederkehrender Diskussionen bezüglich dessen Rechte und Pflichten. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 BetrVG. Es wird zudem anhand von ausgewählten Praxisbeispielen das aufgabenbezogeneen Informationsrecht nach § 80 Abs. 2 BetrVG erläutert. Der Beitrag berücksichtigt hierbei die Neufassungen des AÜG und das EntgTransG, die zu einer Erweiterung des Informationsrechts führen könnten, sowie die DSGVO und die Vorgaben des BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis und ihre Auswirkungen auf das betriebsrätliche Informationsrecht.

(lc)

Compliance

Weisungen des Arbeitgebers mit gesetzeswidrigem Inhalt

Dr. Alexander Eufinger, Frankfurt a.M., RdA 2018, 224-232

In sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts gilt die Pflicht zu rechtstreuem Verhalten. So müssen sich die Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften gemäß § 76 Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 AktG und § 43 Abs. 1 GmbHG im Rahmen einer sie treffenden „organschaftlichen Legalitätspflicht“ rechtskonform verhalten. Anderenfalls droht ihnen persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung. Auch zur Überwachung der Befolgung gesetzlicher Vorgaben durch Arbeitnehmer werden vielfach eigens geschaffene Compliance-Systeme eingesetzt. Dies schützt jedoch den Arbeitnehmer nicht davor, von einem weisungsbefugten Vorgesetzten eine Weisung zu erhalten, die ihrerseits einen rechtswidrigen Inhalt hat. Ergeht eine derartige Weisung, sieht sich der Arbeitnehmer in einer Zwickmühle zwischen drohender straf- und zivilrechtlicher Verfolgung im Falle der Befolgung und einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichterbringung der ihm obliegenden Arbeitspflicht im Falle der Verweigerung gefangen. Anliegen des Autors ist daher die Untersuchung der gesetzlichen Grundlagen zu rechtswidrigen Weisungen sowie der Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers, etwa die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder die Meldung einer gesetzeswidrigen Weisung. 

(tl)

Datenschutz

Neuere Rechtsprechung zum Beschäftigtendatenschutz

Prof. Dr. Michael Kort, Augsburg, NZA-RR 2018, 449-460

Der Beitrag behandelt bestimmte Rechtsprechung des EGMR, des BAG und der Landesarbeitsgerichte zum Beschäftigtendatenschutz im Zeitraum von Anfang 2016 bis Mitte 2018. Hierbei beziehen sich die Entscheidungen der deutschen Gerichte nahezu alle noch auf das alte BDSG. Ihre Bedeutung bleibt jedoch aufgrund des weitgehenden „Gleichklangs“ von § 32 BDSG aF und § 26 BDSG nF bestehen. Die Rechtsprechung wird dargestellt zu allgemeinen beschäftigungsdatenrechtlichen Fragen sowie zu beschäftigungsdatenrechtlichen Fragen mit Bezug zum Betriebsverfassungsrecht. 

(lc)

Beschäftigtendatenschutz in der DS-GVO-Welt

RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a.M, NJW-Spezial 2018, 562-563

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) gilt seit dem 25.05.2018 in den Ländern der Europäischen Union. Zeitgleich dazu ist in Deutschland das neue BDSG in Kraft getreten, welches in § 26 BDSG Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz enthält.  Das Zusammenspiel zwischen nationalem und europäischem Recht bei der Erhebung personenbezogener Daten ist in vielen Punkten schwierig zu bestimmen. Der Beitrag beschäftigt sich aufgrund dessen mit den wenigen Gewissheiten über den nun geltenden Beschäftigtendatenschutz.

(lc)

Die Bedeutung der neueren arbeitsrechtlichen Rechtsprechung für das Verständnis des neuen Beschäftigungsdatenschutzes

Prof. Dr. Michael Kort, Augsburg, NZA 2018, 1097-1105

Die arbeitsrechtliche Rechtsprechung, besonders die des BAG, hatte für das Verständnis des Beschäftigtendatenschutzes unter dem alten BDSG eine große Bedeutung. Die Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes in der neuen DS-GVO und im neuen BDSG deckt sich zwar teilweise mit den Regelungen der BDSG aF, weicht jedoch in einigen Punkten von ihr ab. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern die neuere, jedoch noch zum BDSG aF ergangene arbeitsrechtliche Rechtsprechung weiterhin Bedeutung für das Verständnis des neuen Beschäftigtendatenschutzes hat. Zur Klärung der Frage beschäftigt sich der Autor ausführlich mit § 26 BDSG.

(lc)

Der verdeckte Einsatz von Privatdetektiven zur Kontrolle von Beschäftigten nach dem neuen Datenschutzrecht

Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M/ Wiss. Mit. Sebastian Rombey, Bonn, NZA 2018, 1105-1111

Immer öfter werden Privatdetektive zur heimlichen Beschattung von Beschäftigten außerhalb von Betrieb und Arbeitszeiten eingesetzt. Hierbei kommt es nicht selten vor, dass Arbeitgeber das Risiko eingehen, gegen geltendes Datenschutzrecht zu verstoßen. Da es sich bei einer solchen  Überwachung um eine drastische repressive Maßnahme handelt, zeigen die Autoren die Grenzen des Detektiveinsatzes zur Kontrolle von Beschäftigten auf, an die der Arbeitgeber sich unbedingt halten müsse. Des Weiteren übertragen sie die bislang geltenden Leitlinien der Rechtsprechung auf das neue Datenschutzrecht. Hierbei gehen sie kritisch auf das jüngere Schrifttum ein und beschäftigen sich ausführlich mit den Voraussetzungen für eine solche Überwachung.

(lc)

Beschäftigtendatenschutz im Lichte der DSGVO und unter Berücksichtigung des BDSG (neu)

RA Dr. Lukas Middel, Berlin, AuR 2018, 411-418

Durch das BDSG-NEU sollte ein reibungsloses Zusammenspiel der VO (EU) 2016/679 und der RL (EU) 2016/680 mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Datenschutz sichergestellt werden. Der Autor erläutertin seinem Beitrag speziell die Ausgestaltung des Beschäftigtendatenschutzes. Diesbezüglich ergibt sich das Zusammenspiel der DSGVO und des BDSG aus Art. 88 Abs. 1 DSGVO als sog. Öffnungsklausel.  Der Beitrag erläutert ausführlich die Voraussetzungen, unter welchen die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis nach § 26 BDSG zulässig ist und geht speziell - unter Berücksichtigung des Verhältnisses von BetrVG und DSGVO - auf die Datenverarbeitung durch den Betriebsrat ein 

(lc)

Entsenderecht

Auslandsentsendungen innerhalb der EU – Praxisfragen zur A1-Bescheinigung

RA Jörn Kuhn/RAin Cornelia-Cristina Scupra, Frankfurt a.M., DB 2018, 2054-2055

Eine A1- Bescheinigung gibt den Nachweis über die Sozialversicherungspflicht und ist immer dann zu benutzen, wenn Auslandsentsendungen vorliegen, da mit der A1-Bescheinigung nur die Vorschriften eines Staates zur Anwendung kommen. 
In ihrem Beitrag setzten sich die Autoren mit praxisrelevanten Fragen rund um die A1-Bescheinigung auseinander. So wird im Laufe ihres Aufsatzes auf Fragen wie: was ist eine A1-Bescheinigung, wann muss eine solche beantragt werden, kann eine A1-Dauerbescheinigung erteilt werden sowie welche Regelungen für Selbstständige gelten und welche Konsequenzen AG bei Auslandseinsätzen ohne A1-Bescheinigung fürchten müssen, eingegangen.

(gk)

Europarecht

Unternehmensmitbestimmung und grenzüberschreitende Unternehmensmobilität  - Mitbestimmungsrecht im Vorschlag für eine Richtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen 

RAe Dr. Patrick Mückl/ Mareike Götte, Düsseldorf BB 2018, 2036-2043

Die Wirtschaft der EU benötigt im Hinblick auf die grenzüberschreitende Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen gesunde und florierende Konzerne, die im Binnenmarkt ungehindert fungieren können. Der Beitrag beschäftigt sich diesbezüglich mit dem Entwurf zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132, die darauf abzielt, dass Unternehmen grenzüberschreitend in einem stabilen rechtlichen Umfeld arbeiten können. Insbesondere solle  bezüglich der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer ein aus mehreren Elementen bestehender Schutzmechanismus entwickelt werden, den die Autoren vorstellen und bewerten. Hierbei werden neue arbeitnehmerbezogenen Schutzbestimmungen erläutert, sowie auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Leistungs- oder Aufsichtsorgan der Gesellschaft eingegangen. Abschließend äußern die Autoren Kritik und zeigen Verbesserungsvorschläge der GesRÄnd-RL-E auf. 

(lc)

Gleichbehandlung

Rechtsprechungsübersicht zur Benachteiligung eines Bewerbers im Stellenbesetzungsverfahren

RAin Mina Bettinghausen, Frankfurt a.M., BB 2018, 2229-2231

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat der deutsche Gesetzgeber den Versuch unternommen, die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien umzusetzen. In der hiermit verbundenen Rechtsprechungspraxis des BAG fand lange Zeit das Kriterium der „objektiven Eignung“ Anwendung, wonach die Entschädigung eines abgelehnten Bewerbers nach AGG, der objektiv für die zu besetzende Stelle nicht geeignet war, von vorne herein nicht in Betracht kam. Von dieser Rechtsprechung hat sich das BAG mittlerweile vollständig abgewandt. Diesen schrittweisen Wandel untersucht die Autorin in ihrem Beitrag. Zu diesem Zweck erläutert sie den Begriff der „objektiven Eignung“ als Kriterium der „vergleichbaren Situation“ im Sinne des AGG, vollzieht die allmähliche Abkehr des BAG von seiner Verwendung nach und geht auf die jüngste BAG-Entscheidung zum Thema aus dem Jahr 2017 ein.

(tl)

Kündigung/Kündigungsschutz

Die zulässige steuerrechtliche Optimierung von Beendigungsvergleichen

RA Dr. Hans-Georg Meier, Berlin, NZA 2018, 1120-1121

Abfindungszahlungen im Rahmen von Kündigungsschutzstreitigkeiten können eine kleine Steuerermäßigung ermöglichen. Eine Mehrzahl der Fälle böte nach Ansicht des Autors auf den ersten Blick keinen Anlass über steuerrechtlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten nachzudenken. Ergäbesich jedoch eine Konstellation, in der steuerrechtlich optimiert vorgegangen werden kann, neigten die Finanzämter und Finanzgerichte oftmals dazu, derartige Gestaltungsweisen abzulehnen, allein weil sie ungewöhnlich wären. Hierbei werde ohne weitere Prüfung das Vorgehen als unzulässige „steuerrechtliche Optimierung“ eingestuft und mithin eine steuerrechtliche Anerkennung verwehrt. Der Beitrag untersucht demnach, unter welchen Voraussetzungen besondere Gestaltungsformen einen Anspruch auf steuerrechtliche Anerkennung haben.  

(lc)

Mindestlohn

Das Verhältnis von Mindestlohn und Sittenwidrigkeitsrechtsprechung

RA Björn Boeck, Hannover, RdA 2018, 210-216

In früheren Zeiten wurde die Angemessenheit niedriger Löhne an den Grundsätzen zum „Lohnwucher“, welcher sich an § 138 BGB orientierte, gerichtlich überprüft. In dieses Feld ist mit den Vorgaben zum Mindestlohn, der seit 01.01.2018 branchenübergreifend 8,84 € pro Stunde beträgt, eine neue gesetzliche Regelung eingetreten. Der Beitrag geht der Frage nach, welcher Raum hierneben noch für eine Sittenwidrigkeitskontrolle von Entgeltvereinbarungen verbleibt. Insgesamt sieht der Verfasser die Möglichkeit einer Sittenwidrigkeitskontrolle weiterhin als sinnvoll an, allein schon aus dem Grunde, dass ein gezahltes Entgelt  zwar dem Mindestlohn entsprechen, sich aber im Einzelfall gemessen an der objektiven Arbeitsleistung als sittenwidrig niedrig erweisen könne. 

(tl)

Prozessuales

Die vorläufige Leistungspflicht zu den Sozialkassen – Beseitigung von Defiziten des Sozialkassenverfahrens durch § 98 VI ArbGG

Prof. Dr. Daniel Ulber/ Wiss. Mit. Hendrik Wolters, Halle Wittenberg, NJW 2018, 2593-2598

Der Beitrag befasst sich mit zwei Beschlüssen des BAG, nämlich vom 21.9.2016 und vom 25.01.2017, in welchen es die bis dahin geltenden Allgemeinverbindlichkeitserklärungen in den Tarifverträgen über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für unwirksam erklärte, sowie der hierauf folgenden Reaktion des Gesetzgebers. Letzterer sah sich gezwungen, ein drohendes Rückabwicklungschaos und einen Zusammenbruch der Sozialkassenverfahren zu verhindern. Zu diesem Zweck erließ er zwei Sozialkassen-Bau-Sicherungsgesetze (SokaSiG) und nahm zudem eine Modernisierung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens nach § 98 ArbGG vor.
Die Autoren beleuchten den Hintergrund des neu geschaffenen § 98 VI ArbGG, dessen Voraussetzungen und verschiedene, hiermit verbundene Fragen der Vollstreckung. Insgesamt erachten sie die Reform als überwiegend gelungen. 

(tl)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Auswirkung des § 4a TVG auf künstlerische Spartenverbände

Dr. Joachim Benclowitz, Hamburg, RdA 2018, 206-210

Der Autor setzt sich mit den möglichen Auswirkungen des neuen Tarifeinheitsgesetzes auf Spartenverbände im Bühnenbereich, also bei Theater – und Orchesterbetrieben auseinander. Insofern erweise es sich als problematisch, dass bei Theatern und Orchestern oft eine Vielzahl zwischen unterschiedlichen Parteien ausgehandelter Tarifverträge nebeneinander zur Anwendung käme und daher die Möglichkeit von Tarifkollisionen bestünde. Wie Tarifkollisionen entstehen könnten, wie sie sich vermeiden ließen und welche Rolle den durch das Tarifeinheitsgesetz geänderten Vorschriften des TVG zukommt, ist hierbei zentrales Thema der Abhandlung.

(tl)

 

D. Entscheidungsbesprechungen

„Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB bei widerspruchsloser Weiterarbeit für den Betriebserwerber“

RA Dr. Björn Otto/ RAin Patricia Jares, Köln

(BAG, Urteril vom 21.12.2017 – 8 AZR 700/16)

(tl)

„Arbeits- und Gesundheitsschutz – Technische Überwachung – Persönlichkeitsrecht“

Prof. Dr. Michael Kort, Augsburg, RdA 2018, 242-247

(BAG, Beschluss vom 25.04.2017 – 1 ABR 46/15)

(tl)

„Mitgliedstaatliche Gestaltungsfreiheit und privatautonome Eigenverantwortung beim Hinausschieben von Altersgrenzen nach § 41 S. 3 SGB VI“

Prof. Dr. Stefan Greinert, Bonn, RdA 2018, 250-253

(EuGH, Urteil vom 28.02.2018 – Rs. C-46/17 „John“)

(tl) 

„Fortgeltung kirchlicher AVR nach „Verweltlichung“ kraft § 613 a BGB“

Prof. Dr. Hermann Reichold, Tübingen, RdA 2018, 248-250

(BAG, Urteil vom 23.11.2017 – 6 AZR 683/16)

(tl) 

„Bindungswirkung eines Zustimmungsersetzungsbeschlusses umfasst auch die Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist aus § 626 Abs. 2 BGB“

RAin Leonie Pfeufer, Düsseldorf, DB 2018, 2246

(BAG, Urteil vom 25.04.2018 – 2 AZR 401/17)

(tl)  

„Sprinterprämien neben Sozialplan weiterhin zulässig – auch in Kombination mit Stichtagsregelungen“

RA Dr Hans-Peter Löw, Frankfurt a.M., DB 2018, 2245

(LAG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2018 – 6 Sa 359/17)

(tl)

„Zweifel an der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen sowie deren Tarifzuständigkeit für bestimmte Tarifverträge“

RA Dr. Stephan Vielmeiner, Hamburg, DB 2018, 2248

(BAG, Beschluss vom 31.01.2018 – 10 AZR 695/16 (A)) 

(tl)

„Sprinterprämien neben Sozialplan weiterhin zulässig – auch in Kombination mit Stichtagsregelungen“

RA Dr Hans-Peter Löw, Frankfurt a.M., DB 2018, 2245

(LAG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2018 – 6 Sa 359/17)

(tl)

„Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Sozialkassentarifverträgen im Baugewerbe“

RA Thomas Ubber, Frankfurt a.M., BB 2018, 2240

(BAG, Beschluss vom 21.03.2018 – 10 ABR 62/16)

(tl)

„Keine Arbeitgeberhaftung wegen Schäden durch freiwillige Grippeimpfung“

RA Dr. Martin Kock , Köln, BB 2018, 2048

(BAG, Urteil vom 21.12.2017 – 8 AZR 853/16)

(lc)

„Kein Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung“

RA Dr. Patrick Flockenhaus, LL.M, Düsseldorf. BB 2018, 2109

(BAG, Urteil vom 26.04.2018 – 3 AZR 586/16)

(lc)

„Mitbestimmung bei automatisierten Namensabgleichen“

RA Bernd Weller, Frankfurt a.M., BB 2018, 2112

(BAG, Urteil vom 19.12.2017 – 1 ABR 32/16) 

(lc)

„Der „Eintrittswert“ bei der außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung mit sozialer Auslauffrist“

Rain Kathrin Vossen, Köln, DB 2018, 2120

(BAG, Urteil vom 25.04.2018 – 2 AZR 6/18)

(lc)

„Ausübung eines Kapitalwahlrechts durch einen Fremdgeschäftsführer“

RiArbG Dr. Volker Matthießen, Offenbach, DB 2018, 2121-2122

(OLG Hamm, Urteil vom 13.04.2018 – 8 U 68/17)

(lc)

„Kündigung – Keine mittelbare Diskriminierung wegen Homosexualität des Arbeitnehmers“

RAe Dr. Christian Arnold LL.M/ Dr. Ricarda Zeh, Stuttgart, NZA-RR 2018, 471-472

(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2018 – 5 Sa 438/17)

(lc)

„Vorteilhafter“ Aufhebungsvertrag mit Betriebsratsmitglied als „Begünstigung“

RA Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2018, 472-474

(BAG, Urteil vom 21.03.2018 – 7 AZR 590/16)

(lc)

„Zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen nicht tarifgebundener Betriebe“

RAin Leonie Pfeufer, Düsseldorf, DB 2018, 2181

(BAG, Urteil vom 21.03.2018 – 7 AZR 428/16)

(lc)

„Anforderungen an die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung einer arbeitsvertraglichen Verfallsfrist“

RAe Dirk H. Laskawy/ Peggy Lomb, Leipzig/München, DB 2018, 2182

(LAG Hamm, Urteil vom 01.06.2018 - 16 Sa 1442/17)

(lc)

„Auflösungsantrag und Anforderungen an Einstellungs- und Entlassungskompetenz“

RA Dr. Martin Lüderitz, Hamburg, DB 2018, 2183

(LAG Düsseldorf, Urteil von 23.05.2018 – 1 Sa 762/17) 

(lc)

„Dolo-Agit-Einrede im Rahmen der Vollstreckung eines Beschäftigungstitels“ 

RA Dr. Benedikt Forschner, LL.M, München, DB 2018, 2183

(BAG, Urteil vom 21.03.2018 – 10 AZR 560/16) 

(lc)

„Zustimmung zur Eingruppierung in betriebliches Vergütungsschema bei Zahlung außertariflicher Zulagen“ 

RA Dr. Artur-Konrad Wypych, Düsseldorf, DB 2018, 2184

(BAG, Beschluss vom 21.03.2018 – 7 ABR 38/16)(lc)

„Mindestbesetzung in Dienstplänen unterliegen nicht der Regelungskompetenz einer Einigungsstelle“

RAin Sandra Sfinis, Hamburg, DB 2018, 2185

(LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.04.2018 – 6 TaBV 21/17)

(lc)

„Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie Prüfungspflicht des Wahlvorstands“

RAin Isabel Hexel, Köln, DB 2018, 2186

(BAG, Beschluss vom 16.01.2018 – 7 ABR 11/16) 

(lc)

„Bestimmtheit des Vollstreckungstitels bei Bezugnahme auf eine Betriebsvereinbarung“ 

RAe Dr. Martin Nebeling/ Dr. Kathrin Kruse, Düsseldorf, DB 2018, 2187

(LAG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2018 – 13 Ta 236/17)

(lc)

„Keine unzulässige Besserstellung eines Betriebsratsmitgliedes durch Aufhebungsvertrag“

FA Dr. Tim Jesgarzewski, Osterholz-Scharmbeck, BB 2018, 2176

(BAG, Urteil vom 21.03.2018 – 7 AZR 590/16)

(lc)

„Ausschluss aus dem BR nach § 23 Abs. 1 BetrVG“

Martin Bauer, Frankfurt a.M, AuR 2018, 430-434

(BAG, Urteil vom 27.07.2016 – 7 ABR 14/15)

(lc)

Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung eines TV-Eingriff in Niederlassungsfreiheit?

Prof. Dr. Reingard Zimmer, Berlin, AuR 2018, 434-436

(EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2016 – E-14/15 (Holship))

(lc)

„Arztbesuch während der Arbeitszeit und Entgeltfortzahlungspflicht“

RA Dr. Tobias Brors, LL.M., Düsseldorf, DB 2018, 2056

(LAG Niedersachsen, Urteil vom 8.2.2018 – 7 Sa 256/17)

(gk)

„Verzicht auf das Widerspruchsrecht im Rahmen eines Betriebsübergangs bei fehlerhafter Unterrichtung“

RAin Friederike Mahlow, Hamburg, DB 2018, 2057

(LAG Niedersachsen, Urteil vom 5.2.2018 – 8 Sa 831/17)

(gk)

„Fortgeltung und Kündbarkeit von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsteilübergängen“

RA Dr. Martin Nebeling/stud. Mitarbeiter Florian Lankes, Düsseldorf, DB 2018, 2058

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.5.2018 – 5 Sa 54/18)

(gk)

„Auskunftsanspruch bei Aktienoptionen durch eine ausländische Muttergesellschaft und Grenzen des Gleichbehandlungsgrundsatzes“

RAin Saray Trevino-Eberhard, Düsseldorf, DB 2018, 2059

(BAG, Beschluss vom 20.3.2018 – 1 ABR 15/17)

(gk)