September 2021
Inhalt
AllgemeinErschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen
Anrechnung übertariflicher Zulagen – nicht tarifgebundene Arbeitnehmer
Von einem Dritten gewährte Restricted Stock Units stellen keine vertragsmäßige Leistung dar
Anspruch auf Tarifentgelt eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den Arbeitgeber
Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen
Pausenzeit als ArbeitszeitArbeitskampfrechtKein Verbot des Bahnstreiks der GDLBetriebliche AltersversorgungAnspruch auf betriebliche Altersversorgung – Wirksamkeit einer Altersklausel in einer VersorgungsordnungBetriebsverfassungsrechtBehandlung von Beschwerden durch den BetriebsratDatenschutzBeweis des Zugangs von Einwurfeinschreiben – Datenschutz im bEM
EuroparechtAnspruch auf Gewährung einer Geburtshilfe und Mutterschaftsbeihilfe für Dritstaatsangehörige im Besitz einer kombinierten Arbeitserlaubnis Gleichbehandlung
Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG - Benachteiligung schwerbehinderter Menschen
Ungleichbehandlung bei Nachtarbeitszuschläge für Schichtarbeit
Keine Altersdiskriminierung durch Ausschreibungstext „junges Team mit flachen Hierarchien“
Kündigung/KündigungsschutzÄußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?
Fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG
Außerdienstliches Fehlverhalten – Verfälschen von Entgeltabrechnungen
ProzessualesEinstweilige Verfügung - Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses
Gegenstandswert im Beschlussverfahren über die Einsetzung einer Einigungsstelle
Rechtswegzuständigkeit - Sic-non-Fallgestaltung
Rechtsweg - (Dritt)- Widerklage
Der Impfmuffel im Arbeitsrecht
Umfang und Grenzen der Kollektivautonomie – Rechtsprechungsanalyse Kollektivarbeitsrecht 2020
Lehren aus der Pandemie: Zwang, Anreiz und Apell als Instrumente des (Arbeits-)Rechts
Pionierarbeiten in der Lieferkette – Praxisfolgen für das Handels- und Arbeitsrecht (Teil I)
ArbeitsvertragsrechtDiversity-Befragungen – Zulässigkeit zur Verbesserung des Diversity-Managements aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht
Aktuelles zur Scheinselbstständigkeit vom BAG – Die Crowdworker
Die unbemerkte (und verfehlte?) Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV – Überblick zu den geplanten Neuregelungen des Anfrageverfahrens und den neuen Möglichkeiten im Statusfeststellungsverfahrens
BefristungsrechtDie dauerhafte Gestellung von DRK-Schwestern im Gemeinschaftsbetrieb
Qualifikation durch Beschäftigung?
BetriebsübergangDer Betriebsübergang im Lichte der aktuellen EuGH-Rechtsprechung
Übertragende Sanierung und eingeschränkte Erwerberhaftung
Geklärtes und Ungeklärtes zur Weitergeltung von Konzernbetriebsvereinbarungen – bei einem Anteilsverkauf mit Ausscheiden aus dem bisherigen Konzernverbund
Betriebsteilumbildungen bei Verkäufen von Unternehmen
BetriebsverfassungsrechtBetriebliche Übung und Betriebsvereinbarung
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Wichtige Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses – Personalplanung, Begründung, Durchführung sowie Beendigung und Übernahme
Rechtssichere Betriebsratsvergütung: Weitere Puzzlesteine, diesmal zur Beweislast – Gedanken zu BAG, Urteil vom 20.1.2021 – 7 AZR 52/20
Virtuelle Betriebsratssitzungen und der Vorrang der Präsenzsitzung
Zur „Vorabzustimmung“ des Betriebsrats bei „eiligen“ Arbeitszeitregelungen
DatenschutzDrei Jahre Beschäftigtendatenschutz unter der Datenschutzverordnung
Mitbestimmungsrechte im Spiegel neuerer Rechtsprechung zum Datenschutz
Videotelefonie im Homeoffice
„Google-Maps“ oder „Facebook“- Wann wird ein technisches Hilfsmittel zur Überwachungseinrichtung iSv § 87 BetrVG?
EuroparechtTransparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU
Inhalte und Umsetzung der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union
Das europarechtswidrige Einstellungserfordernis der gesundheitlichen Eignung – und die richtige Reaktion
Beschäftigung von Freizügigkeitsberechtigten in Deutschland – eine Betrachtung aus Arbeitgeberperspektive anlässlich der Novellierung des FreizügigG/EUGrenzüberschreitende Beschäftigung in der Erntehilfe als Herausforderung für das europäische und deutsche Sozialrecht
Kündigung/KündigungsschutzDie Verdachtsabmahnung – legitimes Instrument mit Sinn oder fiktives und fruchtloses Konstrukt?
Fehlerhafte Betriebsratsanhörung bei mehreren Kündigungsgründen – Verdirbt ein faules Ei den ganzen Brei?
Die Massenentlassungsanzeige als Sammelanzeige
Betriebliches Eingliederungsmanagement und Datenschutz: Beweisverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess? – Bedeuten BEM und Datenschutz das Ende der krankheitsbedingten Kündigung?
MindestlohnUnionsrecht und Arbeitsentgelt
ProzessualesReformprojekt: Digitaler Arbeitsgerichtsprozess
SozialrechtDie Begründung eines Wertguthabens nach § 7b SGB IV bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Soziale Sicherheit in Europa in Zeiten der Pandemie – ein Vergleich
Das koordinierende Sozialrecht nach dem „Brexit“ – ein Überblick
Der Sozialstaat in und nach der Covid-19-Pandemie
Altersdiskriminierung bei Sozialplanabfindungen rentennaher Beschäftigter
Kurzarbeitergeld für Bordpersonal ausländischer Airlines in Deutschland? – Zugleich eine Anmerkung zu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.3.2021 – L 9 AL 198/20 B ER
Tarifrecht/TarifvertragsrechtArbeitsvertragliches Nachvollziehen als tarifvertragliche Anspruchsvoraussetzung - Zugleich eine Analyse der Rechtsprechung des BAG zur Gesetzesumgehung
Rückbindung von kollektivvertraglichen Rechtsnormen an die Zustimmung der Normunterworfenen? Zur Unverzichtbarkeit und Unbedingtheit der unmittelbaren Normwirkung
UrlaubsrechtDer Verfall von Urlaubsansprüchen – Vorabentscheidungsersuchen des BAG vom 7.7.2020
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Sachsen erhält weitere 16 Millionen Euro aus dem EU-Aufbaufonds REACT-EUMeldung der EU-Kommission vom 2.9.2021Mit mehr als 685 Mio. Euro unterstützt die EU in Deutschland, Polen und Spanien Arbeitssuchende und Arbeitnehmer in von der Pandemie besonders betroffenen Branchen. In Deutschland erhält Sachsen über den Europäischen Sozialfonds (ESF) zusätzliche 16 Millionen Euro, um die Berufsausbildung, die außerschulische Bildung sowie berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen zu stärken. Durch eine gezielte Personalentwicklung in den Bereichen Forschung und strategisches Innovationsmanagement soll der Wandel kleiner Unternehmen hin zu einer grünen und digitalen Zukunft unterstützt werden.
Weitere Informationen und Hintergründe sind auf der Seite der Meldungen der EU-Kommission abrufbar.
(gk)Kurzarbeitsprogramm SUREMeldung der EU-Kommission vom 22.9.2021Ein am 22.9.2021 von der Kommission vorgestellter Bericht bestätigt den Erfolg des SURE-Instruments beim Schutz von Arbeitsplätzen. Die durch das SURE unterstützten nationalen Arbeitsmarktmaßnahmen dürften dafür gesorgt haben, dass im Jahr 2020 knapp 1,5 Millionen Menschen nicht arbeitslos geworden sind. Das SURE-Instrument hat im Jahr 2020 rund 31 Millionen Menschen unterstützt, davon 22,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 8,5 Millionen Selbstständige. Dies entspricht mehr als einem Viertel aller Beschäftigten in den 19 begünstigten Mitgliedstaaten. Zudem haben rund 2,5 Millionen Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, von den über das SURE-Instrument bereitgestellten Mitteln profitiert und konnten dadurch Beschäftigte halten. Dank der starken Kreditwürdigkeit der EU konnten die begünstigten Mitgliedstaaten Zinszahlungen von schätzungsweise 8,2 Mrd. Euro einsparen.
(gk)Kommission will Handelsbeziehungen mit ärmeren Ländern stärker an soziale, Umwelt- und Klimakriterien knüpfenMeldung der EU-Kommission vom 22.9.2021Die EU-Kommission will die soziale, arbeitsrechtliche, ökologische und klimatische Dimension des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU stärken. Dazu hat sie heute (Mittwoch) einen entsprechenden Legislativvorschlag vorgelegt. Das Allgemeine Präferenzsystem ist ein unilaterales Handelsinstrument, mit dem Einfuhrzölle auf Erzeugnisse, die aus schutzbedürftigen Ländern mit niedrigem Einkommen in die EU eingeführt werden, beseitigt oder gesenkt werden. Dies soll helfen, Armut zu beseitigen und die nachhaltige Entwicklung der Länder und ihre Teilhabe an der Weltwirtschaft zu fördern. Durch den Vorschlag der Kommission wird das APS der EU stärker auf die Verringerung von Armut und die Steigerung der Exportchancen für Länder mit niedrigem Einkommen ausgerichtet. Es soll Anreize für nachhaltiges Wirtschaftswachstum in ärmeren Ländern schaffen und bietet neuen Spielraum für das Engagement in Fragen der Umwelt und der verantwortungsvollen Staatsführung.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Meldungen der EU-Kommission abrufbar.
(gk)Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänztPressemitteilung des BMAS vom 1.9.2021Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24 November 2021 verlängert. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.
Die Änderungen sind am 10.9.2021 in Kraft getreten.
(gk)Verlängerung der KurzarbeiterverordnungPressemitteilung des BMAS vom 15.9.2021Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung werden bis zum 31.12. 2021 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld, die bisher auf Betriebe begrenzt waren, die die Kurzarbeit bis zum 30.9. 2021 eingeführt haben, auf alle Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit ausgeweitet und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2021 verlängert.
Die Verordnung regelt im Einzelnen:
- Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben auch dann bis zum 31.12.2021 herabgesetzt, wenn der Betrieb nach dem 30.9. 2021 Kurzarbeit eingeführt hat:
- Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für diese Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet
- Der Zugang von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zum Kurzarbeitergeld bleibt bis zum 31.12.2021 auch dann eröffnet, wenn der Verleihbetrieb nach dem 30.9.2021 Kurzarbeit eingeführt hat
- Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge über September 2021 hinaus bis zum 31.12.2021 weiter voll und auch dann erstattet, wenn mit der Kurzarbeit erst nach dem 30.9.2021 begonnen wird
Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung in Kraft.
(gk)Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022Meldung des BMAS vom 8.9.2021Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 vorgelegt. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2020) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2022 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2020 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im Bundesgebiet -0,15 Prozent und in den alten Bundesländern -0,34 Prozent.
Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2022 im Überblick sind hier abrufbar.
(gk)
Beratungsgegenstände des Bundestags238. Sitzung, 25.8.2021: Keine relevanten Beratungen.
239. Sitzung, 7.9.2021: Keine relevanten Beratungen.
(gk)Beratungsgegenstände des Bundesrates1007. Sitzung/Sondersitzung, 10.9.2021: Keine relevanten Beratungen.
1008. Sitzung, 17.9.2021: Keine relevanten Beratungen.
(gk)Veröffentlichungen im BundesgesetzblattTeil I: 59 – 67
- Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 31.8.2021 (BGBl I Nr. 61, S. 4072)
Teil II: 20: Keine relevanten Veröffentlichungen.
(gk)Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L 304 – 341Keine relevanten Veröffentlichungen.
(gk)
AllgemeinErschütterung des Beweiswerts einer ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungBAG, Urt. v. 8.9.2021 – 5 AZR 149/21, PM 25/21Kündigt ein AN sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Dessen Beweiswert kann der AG erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Gelingt das dem AG, muss der AN substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen.
(gk)Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnenLAG München, Urt. v. 26.8.2021 – 3 SaGa 13/21, PMEin AG, der seinem AN gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen ist gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.
(gk)Anrechnung übertariflicher Zulagen – nicht tarifgebundene ArbeitnehmerLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 10.8.2021 – 5 Sa 331/20, LeitsätzeErhöht ein tarifgebundener AG das Gehalt eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers mehrfach analog zum Tarifvertrag, führt dies allein nicht zu einer konkludent vereinbarten statischen oder dynamischen Anwendbarkeit der jeweiligen Tarifverträge, sondern lediglich zu einer Veränderung der vereinbarten Vergütung im Sinne des § 611a Abs. 2 BGB.
Eine tatsächliche Gleichbehandlung des nicht tarifgebundenen AN mit den tarifgebundenen bei der Anrechnung von Zulagen auf Tariflohnerhöhungen hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass dieser AN ebenfalls den für die tarifgebundenen AN geltenden Entgeltgrundsätzen unterfällt.
(gk)Von einem Dritten gewährte Restricted Stock Units stellen keine vertragsmäßige Leistung darLAG Hamm, Urt. v. 11.8.2021 – 10 Sa 284/21, LeitsätzeRestricted Stock Units oder Aktienoptionen, die einem AN von einem Dritten, etwa einer Konzernobergesellschaft, gewährt werden, stellen keine vertragsmäßige Leistung i.S.d. §§ 74 Abs. 2 HGB, 74b Abs. 2 HGB dar.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der AG neben der emittierenden Gesellschaft zumindest konkludent auch selbst vertraglich verpflichtet hat
(gk)Anspruch auf Tarifentgelt eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den ArbeitgeberArbG Bonn, Urt. v. 8.7.2021 – 1 Ca 308/21, PMEin Auszubildender, der tatsächlich nicht ausgebildet, sondern vom Arbeitgeber wie ein ungelernter AN eingesetzt wird, hat Anspruch auf die übliche Vergütung eines ungelernten AN. Ein Auszubildender, der als AN eingesetzt wird, ohne ausgebildet zu werden, erbringt Leistungen, zu denen er auf der Grundlage seines Ausbildungsvertrages nicht verpflichtet ist. Damit sind die von dem Auszubildenden erbrachten Leistungen nicht durch die Zahlung seiner Ausbildungsvergütung abgegolten, sondern diese sind in entsprechender Anwendung von § 612 BGB in Höhe der üblichen Vergütung eines vergleichbaren AN zu bezahlen.
(gk)Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragenArbG Siegburg, Urt. v. 18.8.2021 – 4 Ca 2301/20, PMEin AG darf die Beschäftigung seines AN im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest – nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der AN ist in diesem Fall arbeitsunfähig.
(gk)Pausenzeit als ArbeitszeitEuGH, Urt. v. 9.9.2021 – Rs. C-107/19 (XR / Dopravní podnik hl. m. Prahy, akciová společnost)Art. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass die einem Arbeitnehmer während seiner täglichen Arbeitszeit gewährte Ruhepause, in der er, wenn nötig, binnen zwei Minuten einsatzbereit sein muss, als „Arbeitszeit“ im Sinne dieser Bestimmung einzustufen ist, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände ergibt, dass die dem Arbeitnehmer während dieser Ruhepause auferlegten Einschränkungen von solcher Art sind, dass sie objektiv gesehen ganz erheblich seine Möglichkeit beschränken, die Zeit, in der seine beruflichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, frei zu gestalten und sie seinen eigenen Interessen zu widmen.
Der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein nationales Gericht, nachdem seine Entscheidung durch ein übergeordnetes Gericht aufgehoben wurde, nach dem nationalen Verfahrensrecht bei seiner Entscheidung an die Rechtsauffassung dieses übergeordneten Gerichts gebunden ist, wenn diese mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist.
(gk)ArbeitskampfrechtKein Verbot des Bahnstreiks der GDLLAG Hessen, Urt. v. 3.9.2021 – 16 SaGa 1046/21, PMDer Streik der GDL ist nicht rechtswidrig. Die GDL verfolgt tariflich regelbare Ziele. Sie hat vor dem Streikaufruf und in der Verhandlung klargestellt, dass sie nicht dafür streikt, über eine Klausel die Anwendung der GDL-Tarifverträge auf ihre Mitglieder in den Betrieben der DB-Gesellschaften zu erreichen, in denen diese Tarifverträge nicht zur Geltung kommen, weil dort eine höhere Zahl von Mitgliedern der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beschäftigt sind. Bei dem Streik handelt es sich auch nicht um einen unzulässigen Unterstützungsstreik. Die Streikenden unterstützen zwar den Streik für den Abschluss von Tarifverträgen für Bereiche, in denen nur wenige GDL-Mitglieder tätig sind. Entscheidend ist aber, dass die GDL-Mitglieder gleichzeitig in eigener Sache für einen Tarifabschluss streiken, z.B. für die Lokomotivführer und Zugbegleiter.
(gk)Betriebliche AltersversorgungAnspruch auf betriebliche Altersversorgung – Wirksamkeit einer Altersklausel in einer VersorgungsordnungBAG, Urt. v. 21.9.2021 – 3 AZR 147/21, PM 26/21Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar.
Die in der Versorgungsregelung vorgesehene Altersgrenze ist nicht als unzulässige Altersdiskriminierung nach § 7 Abs. 1 AGG unwirksam. Vielmehr ist sie nach § 10 AGG gerechtfertigt und zwar auch unter Berücksichtigung der Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres nach § 35 Satz 2 SGB VI. Mit der Altersgrenze wird ein legitimes Ziel verfolgt, sie ist angemessen und erforderlich. Die gewählte Altersgrenze führt auch nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Benachteiligung von Frauen wegen ihres Geschlechts, so dass daraus ebenfalls keine Unangemessenheit abgeleitet werden kann.
(gk)BetriebsverfassungsrechtBehandlung von Beschwerden durch den BetriebsratLAG Köln, Beschl. v. 6.8.2021 – 9 TaBV 26/21, LeitsätzeDer in § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG festgelegte Ausschluss von Rechtsansprüchen als Gegenstand von Beschwerden ist streng auszulegen. Bei einer justiziablen Angelegenheit scheidet die Anrufung der Einigungsstelle durch den Betriebsrat aus. Dies gilt unabhängig davon, ob der Rechtsanspruch schwer konkretisierbar ist oder ob der AG einen Entscheidungsspielraum für eine Abhilfeentscheidung hat.
Ob Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist, muss im gerichtlichen Verfahren nach § 100 ArbGG entschieden werden und darf nicht der Beantwortung durch die Einigungsstelle überlassen bleiben.
(gk)DatenschutzBeweis des Zugangs von Einwurfeinschreiben – Datenschutz im bEMLAG, Baden-Württemberg, Urt. v. 28.7.2021 – 4 Sa 68/20, LeitsätzeEin Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurfeinschreibens kann nur angenommen werden, wenn neben dem Einlieferungsbeleg auch eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird. Die Vorlage des bloßen Sendungsstatus ist nicht ausreichend (Anschluss an LAG Baden-Württemberg 17. September 2020 - 3 Sa 38/19 -).
Aus § 167 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (in der bis zum 09.06.2021 geltenden Fassung, seit 10.06.2021: Satz 4) folgt nicht nur, dass der AN auf die Art und den Umfang der im betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen ist. Vielmehr ergibt sich hieraus auch, dass die Datenverarbeitung datenschutzkonform zu erfolgen hat. Die Erreichung der Ziele des bEM erfordert nicht, dass nicht im bEM-Verfahren beteiligten Vertretern des Arbeitgebers vom AN im Verfahren mitgeteilte Diagnosedaten bekanntzumachen wären. Wenn dem AN im Rahmen des § 167 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (in der bis zum 09.06.2021 geltenden Fassung, seit 10.06.2021: Satz 4) dennoch eine Einwilligung in eine solche Datenoffenlegung abverlangt wird, ist im besonderen Maße auf die Freiwilligkeit hinzuweisen.
(gk)EuroparechtAnspruch auf Gewährung einer Geburtshilfe und Mutterschaftsbeihilfe für Dritstaatsangehörige im Besitz einer kombinierten ArbeitserlaubnisEuGH, Urt. v. 2.9.2021 – Rs. C-350/20 (O. D. u. a. / Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)), PMDrittstaatsangehörige im Besitz einer kombinierten Arbeitserlaubnis, die gemäß den italienischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung einer Unionsrichtlinie erteilt wurde, haben Anspruch auf die Gewährung einer Geburtsbeihilfe und einer Mutterschaftsbeihilfe, wie sie in den italienischen Rechtsvorschriften vorgesehen sind.
(gk)GleichbehandlungEntschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG - Benachteiligung schwerbehinderter MenschenLAG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.5.2021 – 10 Sa 49/20, LeitsätzeDer Anspruch auf Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens nach einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot (§ 15 Abs. 2 Satz 1 AGG) kann abgetreten und gepfändet werden. Er fällt daher in die Insolvenzmasse (im Anschluss an BGH 18.06.2020 - IX ZB 11/19 -). Der benachteiligte AN bleibt zwar Anspruchsinhaber, verliert aber die Befugnis, das Recht in eigener Person geltend zu machen. Der Insolvenzverwalter kann den AN aber ermächtigen, das Recht im eigenen Namen zur Zahlung an den Insolvenzverwalter geltend zu machen ("gewillkürte Prozessstandschaft").
Die Kündigung eines schwerbehinderten AN ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes begründet die Vermutung i.S.v. § 22 AGG, dass er wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden ist.
Grundsätzlich kann auch bei der Berechnung der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG vom Bruttomonatsgehalt ausgegangen werden.
Die Kündigung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG dar, der eine Entschädigung von vier Gehältern rechtfertigen kann. (gk)Ungleichbehandlung bei Nachtarbeitszuschläge für SchichtarbeitLAG Baden-Württemberg, Urt. v. 31.5.2021 – 10 Sa 73/20, LeitsätzeDie in § 4 II. Nr. 1 Buchst. b des Bundesmanteltarifvertrags für die Süßwarenindustrie vom 14. Mai 2007 (BMTV) enthaltene Differenzierung zwischen den Zuschlägen für Nachtarbeit und für Nachtschichtarbeit verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die Zuschläge für Nachtarbeit sind gegenüber den Zuschlägen für Nachtschichtarbeit bei Berücksichtigung aller maßgeblichen Ausgleichsregelungen annähernd doppelt so hoch. Beide Arbeitnehmergruppen sind vergleichbar. Dem BMTV ist kein Sachgrund für die Differenzierung zwischen den Zuschlägen für Nachtarbeit und für Nachtschichtarbeit zu entnehmen.
Die nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbarende Ungleichbehandlung des Klägers, der für Schichtarbeit im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr lediglich den Zuschlag von 15% erhält, kann nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden. Die Anpassung "nach oben" hat sich an der günstigeren Regelung zu orientieren. Diese Norm enthält das einzig verbleibende gültige Bezugssystem.
(gk)Keine Altersdiskriminierung durch Ausschreibungstext „junges Team mit flachen Hierarchien“LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 1.7.2021 – 5 Sa 1573/20, LeitsatzIm Falle eines noch nicht lange bestehenden Startup-Unternehmens hat die Passage in einer Stellenausschreibung, dass ein "junges Team mit flachen Hierarchien" geboten werde, keinen Bezug zum Alter der Mitarbeiter dieses Teams.
(gk)Kündigung/KündigungsschutzÄußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.7.2021 – 21 Sa 1291/20, PM 34/21Herabwürdigende und verächtliche Äußerungen durch einen technischen Leiter eines gemeinnützigen Vereins über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen in einem Chat stellen keine eine Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar, weil eine vertrauliche Kommunikation unter den Schutz des allgemeine Persönlichkeitsrechts fällt.
Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 KSchG ist jedoch möglich.
(gk)Fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 2 KSchGLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.8.2021 - LeitsatzFristlos kann im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 und S. 2 KSchG i. V. m. § 626 BGB nur gekündigt werden, wenn dem AG bei einem vergleichbaren AN ohne besonderen Kündigungsschutz dessen Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre.
(gk)Außerdienstliches Fehlverhalten – Verfälschen von EntgeltabrechnungenLAG Hamm, Urt. v. 19.8.2021 – 8 Sa 1671/19, LeitsätzeDas Verfälschen über das eigene Arbeitsverhältnis erstellter Abrechnungen zwecks Täuschung eines Kreditgebers kann die persönliche Eignung des AN für die ihm übertragenen Aufgaben jedenfalls dann in Frage stellen, wenn im Rahmen einer kaufmännischen Tätigkeit gerade die Vertragsanbahnung zu den Arbeitsaufgaben gehört. Das Herstellen verfälschter Abrechnungen und deren Verwendung im Rechtsverkehr verletzt zugleich die gegenüber dem AG begründete Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB. Ein derartiges Verhalten kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
(gk)ProzessualesEinstweilige Verfügung - Unterlassung der Nutzung eines GeschäftsgeheimnissesLAG Baden-Württemberg, Urt. v. 18.8.2021 – 4 SaGa 1/21, LeitsätzeEine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses scheidet mangels Begehungs- oder Wiederholungsgefahr aus, wenn aufgrund der eidesstattlichen Versicherung des Verfügungsbeklagten feststeht, dass dieser gar nicht mehr im Besitz des Geschäftsgeheimnisses ist. Der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es in diesen Fällen nicht.
(Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2021 - 3 SaGa 8/20)
(gk)Gegenstandswert im Beschlussverfahren über die Einsetzung einer EinigungsstelleLAG Hamm, Beschl. v. 3.9.2021 – 7 Ta 261/21, LeitsatzFür der Bemessung des Gegenstandswertes in Verfahren nach § 100 ArbGG macht es keinen Unterschied, ob die Beteiligten über ein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis oder die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle streiten.
(gk)Rechtswegzuständigkeit - Sic-non-FallgestaltungLAG Köln, Beschl. v. 3.9.2021 – 9 Ta 115/21, LeitsätzeEine Sic-non-Fallgestaltung, bei der die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet, liegt nicht vor, wenn eine Entgeltklage dem Grunde nach auf einen vertraglichen Vergütungsanspruch gestützt und hinsichtlich der Höhe auf den Mindestlohn als zumindest angemessene und übliche Vergütung beschränkt wird.
(gk)Rechtsweg - (Dritt)- WiderklageLAG Köln, Beschl. v. 7.9.2021 – 9 Ta 107/21, LeitsätzeEine vor dem Arbeitsgericht erhobene (Dritt-)Widerklage fällt gemäß § 104 Satz 1 UrhG in die ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wenn sich die Widerklageforderung auf urheberrechtliche Anspruchsgrundlagen stützen lässt und zunächst ausdrücklich darauf gestützt wurde. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Klage besteht.
(gk)Tarifrecht/TarifvertragsrechtKein Anspruch der GDL auf Anwendung ihrer TarifverträgeArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.9.2021 – 30 Ca 5638/21, PMDie GDL hat keinen Anspruch auf Anwendung ihrer Tarifverträge. Die Unternehmen der Bahn wenden in den Betrieben, in denen sie von einer mehrheitlichen Organisation der Beschäftigten der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ausgehen, die Tarifverträge der GDL zu Recht nicht an. Die Regelung in § 4 a Tarifvertragsgesetz ist nicht verfassungswidrig, entsprechend stützen sich die Unternehmen der Bahn zutreffend auf diese Regelung.
(gk)UrlaubsrechtReduzierung des Urlaubsanspruchs auf „Kurzarbeit Null“LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 3.5.2021 – 9 Sa 1/21, LeitsätzeEine vertragliche Vereinbarung von AG und AN über "Kurzarbeit Null" führt zu einer quotalen Reduzierung des Jahresurlaubsanspruchs des Arbeitnehmers nach den Berechnungsregeln im Urteil BAG vom 19. März 2019 (9 AZR 315/17).
Eine vertragliche Vereinbarung in diesem Sinne ist auch eine wirksame Betriebsvereinbarung über die Einführung von "Kurzarbeit Null".
(gk)
- C. Literatur
AllgemeinDer Impfmuffel im ArbeitsrechtRA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Wiss. Mit. Emma Bruhn, Berlin, NJW-Spezial 2021, 498-499Aus aktuellem Anlass geben die Verfasser einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten von Arbeitgebern, die Impfbereitschaft für eine Corona-Schutzimpfung in ihren Betrieben zu erhöhen. Dabei gehen sie insbesondere auf die unmittelbare und mittelbare Impfpflicht und Impfprämien bei Freiwilligkeit ein.
(eh)Umfang und Grenzen der Kollektivautonomie – Rechtsprechungsanalyse Kollektivarbeitsrecht 2020Dr. Alexander Stöhr, Leipzig, ZfA 2021, 364-389In diesem Beitrag gibt der Verfasser einen Überblick über ausgewählte Rechtsprechung des BAG zum kollektiven Arbeitsrecht aus dem Jahr 2020. Den Schwerpunkt legt er dabei auf Entscheidungen zu den Themen Tarifvertragsrecht, betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung.
(eh)Lehren aus der Pandemie: Zwang, Anreiz und Apell als Instrumente des (Arbeits-)RechtsProf. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., Bonn, NJW 2021, 2789-2792Der Verfasser gibt in seinem Beitrag einen Ausblick darüber, welche Folgen die Corona-Pandemie für die Arbeitswelt allgemein und für das Arbeitsrecht mit sich ziehen könnte. Dafür betrachtet er die von der Gesetzgebung erlassenen Gebote und Verbote für Arbeitnehmer und -geber und ihre Durchsetzung.
(eh)Pionierarbeiten in der Lieferkette – Praxisfolgen für das Handels- und Arbeitsrecht (Teil I)RA Dr. Justus Frank, LL.M./RA Golo Edel/Wiss. Mit. Maurice Heine/Wiss. Mit. Nils Heine, Düsseldorf/München, BB 2021, 2165-2171In diesem zweiteiligen Beitrag beschäftigen sich die Verfasser mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, welches ab dem 1.1.2023 in Kraft treten soll. Im ersten Teil des Beitrags legen sie den Schwerpunkt auf den Anwendungsbereich, die Tatbestandsvoraussetzungen und die Rechtsfolgen, die sich aus den neuen gesetzlichen Regelungen ergeben. Der Beitrag wird mit den Folgen für die Praxis fortgesetzt.
(eh)ArbeitsvertragsrechtDiversity-Befragungen – Zulässigkeit zur Verbesserung des Diversity-Managements aus arbeits- und datenschutzrechtlicher SichtRAe Lars Powierski/Dr. Wolfgang Wittek, Frankfurt a. M./Hamburg, DB 2021, 1944-1951In diesem Beitrag geht es Personalbefragungen zu „Diversity-Merkmalen“ als Instrument, um das „Diversity“-Management in einem Unternehmen zu verbessern. Die Verfasser erläutern die arbeitsvertraglichen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, um solche Befragungen durchzuführen. Insbesondere geben sie Vorschläge, wie sich diese rechtssicher gestalten lassen.
(eh)Aktuelles zur Scheinselbstständigkeit vom BAG – Die CrowdworkerRAe Dr. Kerstin Reiserer/Maximilian Lachmann, Heidelberg/Mannheim, BB 2021, 1972-1976Anlass des Beitrags ist die Entscheidung des BAG vom 1.12.2020 (9 AZR 102/20), in welcher ein Vertragsverhältnis mit einem Crowdworker als Arbeitsverhältnis eingeordnet wurde. Zunächst beschäftigen sich die Verfasser mit den Entscheidungsgründen des Urteils. Anschließend beurteilen sie sowohl die Auswirkungen auf die Praxis als auch die Möglichkeiten, die sich für Plattformbetreiber durch das Urteil ergeben könnten.
(eh)Die unbemerkte (und verfehlte?) Reform des StatusfeststellungsverfahrensRA Marc Alberding, Düsseldorf, BB 2021, 2100-2104Grund für den Beitrag ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens, die ab dem 1.4.2022 in Kraft treten soll. Der Verfasser beschäftigt sich mit den geplanten Änderungen des Verfahrens, vergleicht diese mit der bisherigen Rechtslage und bewertet die Änderungen gleichzeitig kritisch. Seiner Meinung nach bleibt abzuwarten, ob die geplanten Instrumente sich bewähren und die gewünschte Rechtssicherheit mit sich bringen.
(eh)Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV – Überblick zu den geplanten Neuregelungen des Anfrageverfahrens und den neuen Möglichkeiten im StatusfeststellungsverfahrensRA Andreas Kössel, München, DB 2021, 2216-2220Anlass des Beitrags ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Zunächst gibt der Verfasser einen kurzen Überblick über das derzeitige Verfahren und über die Probleme, die sich darauf ergeben. Anschließend stellt er die geplanten Änderungen vor, um zum einen die Möglichkeiten, aber zum anderen auch die Defizite des neuen Verfahrens aufzuzeigen.
(eh)BefristungsrechtDie dauerhafte Gestellung von DRK-Schwestern im GemeinschaftsbetriebProf. Dr. Mark Lembke, LL. M. (Cornell)/Dr. André Fischels, LL. M. (Münster), Frankfurt am Main, RdA 2021, 222- 234 Die Autoren setzen sich mit der Thematik auseinander, wie eine dauerhafte Gestellung von DRK-Schwestern in einer Gesundheits- und Pflegeeinrichtung durch die Gründung eines Gemeinschaftsbetriebs gelöst werden könnte. Die Problematik liege darin, dass die Überlassungshöchstdauer für Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 S. 4, Abs. 1 b AÜG von 18 Monaten nicht für DRK-Schwestern gelte. Diese besitzen nämlich keinen typischen Arbeitnehmerstatus, sondern eine Vereinszugehörigkeit. Die fehlende Überlassungshöchstdauer sei wegen der „Ruhrlandklinik“- Entscheidung verfassungswidrig. Die Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs könne jedoch aufgrund des Weisungsrechts § 106 GewO die Lösung darstellen, da sie nicht als Arbeitnehmerüberlassung zu qualifizieren sei.
(ks)Qualifikation durch Beschäftigung?Zur Funktion des Merkmals „zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung“ in § 2 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG nFSimon Pschorr, Konstanz, RdA 2021, 237- 240Aufgrund großer Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen im Wissenschaftsbereich wurde 2016 unter anderem § 2 Abs. 1 WissZeitVG erweitert und ein neues Tatbestandsmerkmal geschaffen. Die Beschäftigung müsse demnach darauf ausgerichtet sein, dass die wissenschaftliche Qualifikation des Arbeitnehmers gefördert werde. Um dies anwenden zu können, müsse das Qualifikationsziel abgrenzbar, messbar und validierbar sein. Liegen diese Eigenschaften vor, sei es den Vertragsparteien möglich eine Befristung zu errechnen. Reine Arbeitserfahrung ist folglich keine ausreichende Qualifikation. Der Autor sieht in o.g. Neufassung zwar weiterhin Irritationen, erhofft sich jedoch auch faire und qualifikationsorientierte Arbeitsbedingungen.
(ks)BetriebsübergangDer Betriebsübergang im Lichte der aktuellen EuGH-RechtsprechungDr. Alexander Stöhr, Leipzig, ZESAR 2021, 336-339Der Beitrag dient als knapper Überblick über die praxisrelevante Rechtsprechung des EuGH seit dem Jahr 2018 zu den Themen Anwendung der Betriebsübergangsrichtlinie, Voraussetzungen des identitätswahrenden Übergangs und Betriebsübergang auf mehrere Erwerber.
(eh)Übertragende Sanierung und eingeschränkte ErwerberhaftungRA Dr. Axel Schmädicke, Hamburg, NZA 2021, 1063-1067Aufgrund der Corona-Pandemie sei damit zu rechnen, dass die Anzahl der Insolvenzen und damit auch die Anzahl an Sanierungen zunimmt. Aus diesem Grund erläutert der Verfasser in seinem Beitrag die Möglichkeit der übertragenden Sanierung. Den Schwerpunkt legt er dabei auf die Frage, ob und inwieweit ein Erwerber für rückständige Ansprüche aus dem insolventen Betrieb haftet.
(eh)Geklärtes und Ungeklärtes zur Weitergeltung von Konzernbetriebsvereinbarungen – bei einem Anteilsverkauf mit Ausscheiden aus dem bisherigen KonzernverbundRA Prof. Dr. Cord Meyer, Berlin, NZA 2021, 1068-1074In diesem Beitrag nimmt der Verfasser Bezug zu der Rechtsprechung des BAG vom 18.9.2002 zur kollektivrechtlichen Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen bei einem Betriebsübergang. Während, seiner Meinung nach, die Entscheidung eine klare Tendenz in Normalfällen aufzeigt, kommt es zu Problemen, wenn bei Betriebsübergang keine betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmervertretung besteht. Er betrachtet die „Start-up-Szene“, in welcher es vermehrt vorkommt, dass keine Arbeitnehmervertretung besteht und versucht Lösungswege für die daraus resultierenden Probleme aufzuzeigen.
(eh)Betriebsteilumbildungen bei Verkäufen von UnternehmenRA Burkhard Fabritius MBA/RAin Ceren Smajgert, LL.B. (London), Hamburg, NZA 2021, 1155- 1160Die Autoren befassen sich mit der Problematik der Beschäftigtenübernahme bei einem Betriebsteilübergang und der dauerhaften Stilllegung des Restbetriebs. In diesem Fall stehen sich der Bestandschutz nach §613 a IV 1 BGB und die Sozialauswahl nach §1 III KSchG entgegen, wobei der Bestandschutz Vorrang besitze. Dies gelte schon bei greifbaren Formen eines Betriebsübergangs, wie z.B. einem verbindlichen Vorvertrag. Davor könnten Beschäftige noch vom übernommenen zum zukünftig stillgelegten Betriebsteil wechseln. Kündigungen, die aus späteren Umsetzungen resultierten, könnten angefochten werden.
(ks)BetriebsverfassungsrechtBetriebliche Übung und BetriebsvereinbarungProf. Dr. Christian Picker, Konstanz, ZfA 2021, 390-420Unter Bezugnahme zu den Thesen der Dissertation „Betriebliche Übung und Betriebsvereinbarung“ von Joachim Wenning, setzt sich der Verfasser mit der Wirkungsweise und den Grenzen der privatautonomen und betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsmacht auseinander. Dafür skizziert er zunächst die Rechtsnatur der beiden Rechtsquellen, um anschließend das Verhältnis zwischen ihnen zu erörtern.
(eh)Das BetriebsrätemodernisierungsgesetzVRiLAG Dr. Oliver Reinartz, Düsseldorf, NZA-RR 2021, 457-470Anlass des Beitrags sind die am 18.6.2021 in Kraft getretenen Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Verfasser gibt einen umfangreichen Überblick über die einzelnen Reglungen, die sich geändert haben und erörtert gleichzeitig, welche Folgen sich dadurch für die arbeitsrechtliche Praxis ergeben.
(eh)Wichtige Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses – Personalplanung, Begründung, Durchführung sowie Beendigung und ÜbernahmeProf. Dr. Wolfgang Kleinebrink, Wuppertal, DB 2021, 2081-2087Im Hinblick auf die aktuelle Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung skizziert der Verfasser, welche Beteiligungsrechte des Betriebsrates für ein Berufsausbildungsverhältnis besonders praxisrelevant sind. Dabei legt er den Schwerpunkt darauf, welche Rolle der Betriebsrat bei der Begründung, Durchführung und Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses spielt.
(eh)Rechtssichere Betriebsratsvergütung: Weitere Puzzlesteine, diesmal zur Beweislast – Gedanken zu BAG, Urteil vom 20.1.2021 – 7 AZR 52/20Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M./Wiss. Mit. Dr. Matthias Denzer, LL.M., Bonn, BB 2021, 2228-2230Die Verfasser nehmen zum einen Bezug auf einen ihrer vorherigen Beiträge (Thüsing/Denzer, BB 2020, 1460) und zum anderen auf ein aktuelles Urteil des BAG vom 20.1.2021 (7 AZR 52/20), in welchen die in ihrem vorherigen Beitrag aufgeworfene Frage zur Beweislast bei der Betriebsratsvergütung beantwortet wurde. Sie stellen die Entscheidung und die dazugehörige Argumentation des BAG kurz vor.
(eh)Virtuelle Betriebsratssitzungen und der Vorrang der PräsenzsitzungProf. Dr. Burkhard Boemke/RiBAG Dr. Sebastian Roloff/Wiss. Mit. Thilo Haase, Leipzig/Erfurt, VSSAR 2021, 223-248Anlass des Beitrags ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 18.6.2021, welches virtuelle Betriebsratssitzungen ermöglicht. Die Verfasser stellen zunächst die bisherige Rechtslage dar, um dann die neuen Regelungen der §§ 30 ff. BetrVG vorzustellen. Erst befassen sie sich mit den Rahmenbedingungen von Betriebsratssitzungen, insbesondere mit der Zulässigkeit diese mittels Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen. Anschließend beleuchten sie die möglichen Rechtsfolgen, wenn gegen die neuen Regelungen verstoßen wird.
(eh)Zur „Vorabzustimmung“ des Betriebsrats bei „eiligen“ ArbeitszeitregelungenDr. Mario Eylert/Dr. Michael Meyer, Erfurt/Neu-Isenburg, RdA 2021, 193-201Besonders in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kommt es regelmäßig zu kurzfristigen Personalausfällen, die durch Dienstplanänderungen kompensiert werden müssen. Die Autoren befassen sich mit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, das auch in diesen Eilfällen umgesetzt werden müsse. Der Betriebsrat sei nicht verpflichtet, umgehend tätig zu werden und bei Unstimmigkeiten soll auch nicht auf eine Einigungsstelle verzichtet werden müssen. Was jedoch empfehlenswert sei, seien Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die bei einem Eilfall als „Vorabzustimmung“ gewertet werden können.
(ks) DatenschutzDrei Jahre Beschäftigtendatenschutz unter der DatenschutzverordnungProf. Dr. Marita Körner, Hamburg, NZA 2021, 1137- 1143Die Autorin befasst sich mit der DS-GVO, die seit Mai 2018 von den EU Mitgliedstaaten anzuwenden ist. Die Mitgliedstaaten sind durch Art. 88 DS-GVO dazu befugt, spezifischere Vorschriften für den Beschäftigtendatenschutz zu erlassen. Der Bundesgesetzgeber erließ daraufhin §26 BDSG nF, der seinem Vorgänger, §32 BDSG aF, sehr ähnele. Die Rechtsprechung zu § 32 BDSG habe daher weiterhin Bedeutung. Unklar sei, ob Art. 88 DS-GVO als Öffnungs- oder Konkretisierungsklausel zu verstehen sei und inwiefern die deutsche Rechtsprechung zukünftig auf abweichende EuGH- Entscheidungen reagieren müsse. Die Verfasserin gibt die Aussicht, dass eine wirksamere Umsetzung in Zukunft notwendig sein werde.
(ks)Mitbestimmungsrechte im Spiegel neuerer Rechtsprechung zum DatenschutzRA Dr. Thomas Klebe und Dr. Ernesto Klengel, Frankfurt a.M., NZA 2021, 1144- 1149Die Verfasser stellen anhand neuer Entscheidungen von BVerfG und EuGH die Weiterentwicklung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes in Bezug auf Datenspeicherung dar und wenden diese Aspekte auf das Arbeitsrecht an. Die Gerichte weisen dem Datenschutz im Hinblick auf Bestandsdatenauskunft und Antiterrordateigesetz ein hohes Schutzniveau zu. Die Speicherung von Verkehrsdaten sei nur nach engen Richtlinien möglich. Dies solle auf die Daten von Beschäftigten übertragen werden und Mindeststandards in Betriebsvereinbarungen festgelegt werden.
(ks)Videotelefonie im HomeofficeRA Dr. Benjamin Heider, LL.M. (Stellenbosch), München, NZA 2021, 1149- 1154Besonders aufgrund des Lockdowns stieg man in der Arbeitswelt vermehrt auf digitale Videokonferenzsysteme um, die nun fester Bestandteil des Arbeitslebens sind. Daher befasst sich der Autor mit der Frage, ob der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer das Einschalten der Kamera während einer Videokonferenz verlangen darf. Dem sei so, allerdings nur, wenn die Anweisung im Einzelfall verhältnismäßig, zeitlich begrenzt und bei Nutzung die tatsächliche und technische Privatsphäre gewahrt wird. Der Verfasser empfiehlt die Anweisung in eine Vereinbarung zur Mobilarbeit zu integrieren und Bestimmungen mit dem Betriebsrat abzuklären.
(ks)„Google-Maps“ oder „Facebook“- Wann wird ein technisches Hilfsmittel zur Überwachungseinrichtung iSv § 87 BetrVG?RA Dr. Erwin Salamon, RA Yannick Maaß, Hamburg, NZA 2021, 1161- 1165Durch die “Facebook- Entscheidung” des BAG wurde die Grenze zur Auslösung des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats iSd § 87 BetrVG erheblich ausgeweitet. Die Verfasser stehen dem kritisch entgegen, da in der „Facebook-Entscheidung“ von der technischen Einrichtung keine objektive und eigenständige Überwachungswirkung ausgegangen sei. Der Kern von technischen Überwachungseinrichtungen bestehe eigentlich in einer kontinuierlichen und schnellen Datenverarbeitung, die von menschlichen Überwachungsgängen nicht geleistet werden könne und somit den Druck auf Arbeitnehmer erhöhe. Das Feedback zu Mitarbeitern von Social-Media Nutzern gehört, den Autoren zufolge, nicht zur o.g. Kategorie.
(ks)EuroparechtTransparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EUProf. Dr. Christian Rolfs, Köln, ZfA 2021, 283-311Ausgangspunkt des Beitrags ist die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, die bis zum 1.8.2022 ins nationale Recht umgesetzt werden muss. Der Verfasser behandelt zwei Probleme, die sich bei dieser Umsetzung ergeben. Zum einen erläutert er, welche Personengruppen in den persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Zum anderen geht er auf die verschärften Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers ein und erklärt, weshalb der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie ein Musterinformationsschreiben bereitstellen sollte.
(eh)Inhalte und Umsetzung der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen UnionProf. Dr. Eckhard Kreßel, Würzburg, ZfA 2021, 312-340Der Verfasser stellt in diesem Beitrag die wesentlichen Inhalte der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen vor. Er erläutert den Anwendungsbereich, die Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers und die materiellen Arbeitsbedingungen in der Richtlinie. Dabei legt er den Schwerpunkt auch auf die Umsetzung in das nationale Arbeitsrecht. Abschließend macht er einen Vorschlag, wie ein vertragliches Musterinformationsschreiben des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aussehen könnte.
(eh)Das europarechtswidrige Einstellungserfordernis der gesundheitlichen Eignung – und die richtige ReaktionAkad. Rat a. Z. Dr. Tim Husemann, Bochum, ZfA 2021, 341-363Unter Bezugnahme zu dem EuGH-Urteil vom 9.3.2017 (Rs. C-406/15) erläutert der Verfasser, weshalb das „Recht zur Lüge“ eine geeignete und gebotene Reaktion darstellt, um das Erfordernis der gesundheitlichen Eignung bei der Lebenszeitverbeamtung zu umgehen. Dafür stellt er zunächst die drei Leitentscheidungen des BVerwG aus dem Jahr 2013 zum Erfordernis der gesundheitlichen Eignung vor, um dann zu festzustellen, dass dieses gegen die Vorgaben des europäischen Diskriminierungsrechts verstößt.
(eh)Beschäftigung von Freizügigkeitsberechtigten in Deutschland – eine Betrachtung aus Arbeitgeberperspektive anlässlich der Novellierung des FreizügigG/EUCarina Organista, Münster, BB 2021, 2038-2042Grundsätzlich genießen freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmer in Deutschland dieselben Rechte wie deutsche Arbeitnehmer. Durch die Novellierung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) und des Brexits stellt sich die Unterscheidung zwischen berechtigten und unberechtigten Arbeitnehmern für den Arbeitgeber als schwieriger heraus. Die Verfasserin möchte mit ihrem Beitrag Übersichtlichkeit schaffen und erklärt detailliert, welche Personengruppen dem FreizügG/EU unterfallen.
(eh)Grenzüberschreitende Beschäftigung in der Erntehilfe als Herausforderung für das europäische und deutsche SozialrechtProf. Dr. Wolfhard Kohte/Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl, Halle, ZESAR 2021, 371-377Ausgangspunkt des Beitrags ist das Prinzip des Beschäftigungslandes nach Art. 11 Abs. 3 lit. a VO 883/2004/EG im europäischen Sozialrecht. Unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und den aktuellen Änderungen im SGB IV erörtern die Verfasser, welche Probleme sich durch das oben genannte Prinzip für grenzüberschreitende Erntehelfende ergeben. Vor allem prüfen sie, ob sich die Vorgaben des europäischen Sozialrechts mit der bisherigen nationalen Praxis vereinbaren lassen.
(eh)Kündigung/KündigungsschutzDie Verdachtsabmahnung – legitimes Instrument mit Sinn oder fiktives und fruchtloses Konstrukt?Dr. Andreas Baumgarten, Hannover, DB 2021, 1875-1883In diesem Beitrag geht der Verfasser der Frage nach, ob eine sogenannte Verdachtsabmahnung als milderes Instrument anstelle einer Verdachtskündigung dienen kann. Dafür stellt er zunächst das aktuelle Meinungsbild aus Rechtsprechung und Literatur vor, um anschließend die Verdachtsabmahnung mit der regulären Abmahnung zu vergleichen. Seiner Meinung nach ist die Verdachtsabmahnung ein legitimes Instrument.
(eh)Fehlerhafte Betriebsratsanhörung bei mehreren Kündigungsgründen – Verdirbt ein faules Ei den ganzen Brei?RA Dr. Herbert Hertzfeld/Katharina Steffens, Köln, DB 2021, 2015-2021Bei mehreren Kündigungsgründen kann es in der Praxis passieren, dass bei einer gemeinsamen Anhörung des Betriebsrates nach § 102 Abs. 1 BetrVG über einen Kündigungsgrund richtig, aber über einen anderen Kündigungsgrund unbewusst oder sogar bewusst falsch informiert wurde. Mithilfe von verschiedenen Beispielen veranschaulichen die Verfasser, in welchen Konstellationen eine wirksame Kündigung vorliegt, obwohl die Betriebsanhörung fehlerhaft durchgeführt wurde.
(eh)Die Massenentlassungsanzeige als SammelanzeigeRA Dr. Sebastian Ernst/Mathis Schaller, Stuttgart, NZA 2021, 1074-1077Die Verfasser stellen in ihrem Beitrag die Möglichkeit des Sammelanzeigeverfahrens bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige vor. Dabei geben sie zunächst einen knappen Überblick über den Ablauf und die Form der Erstattung, um dann zu erläutern, welche Vorteile als auch Nachteile die Sammelanzeige bei Massenentlassungen mit sich bringt.
(eh)Betriebliches Eingliederungsmanagement und Datenschutz: Beweisverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess? – Bedeuten BEM und Datenschutz das Ende der krankheitsbedingten Kündigung?RAe Gerd Kaindl/Dr. Dominik Sorber, München, DB 2021, 2150-2154In diesem Beitrag setzen sich die Verfasser mit der Vereinbarkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und dem Datenschutz auseinander. Zuerst erläutern sie, welche Vorteile das BEM mit sich bringt, um dann der Frage nachzugehen, ob die im BEM erhobenen Daten in einem Kündigungsschutzprozess vom Arbeitgeber verwendet werden dürfen. Nach Auffassung der Verfasser sollte dies nach einer transparenten Aufklärung des Arbeitnehmers möglich sein.
(eh)MindestlohnUnionsrecht und ArbeitsentgeltProf. Dr. Sebastian Krebber, LL. M. (Georgetown), Freiburg, RdA 2021, 215- 222Der Autor befasst sich mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission, in dem sie eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der europäischen Union festlegen möchte. Gem. Art. 4 Abs. 1 EUV liegt die Ermächtigungsgrundlage zum Thema Mindestlohn allerdings bei den Mitgliedstaaten. Unionsrechtlichen Regelungen zum Arbeitsentgelt beschränken sich auf Gleichbehandlungsgebote. Bei einer theoretischen Vorstellung sei es möglich, dass der EuGH Entgelthöhen anhand des durchschnittlichen Nettolohns des jeweiligen Mitgliedstaates berechnet und durchsetzt. Einer tatsächlichen Umsetzung von mittelbaren Vorgaben der EU stehe jedoch Art. 153 Abs. 5 AEUV entgegen, der im Hinblick auf klare Abgrenzungen der Zuständigkeiten nicht anders interpretiert werden könne.
(ks)ProzessualesReformprojekt: Digitaler ArbeitsgerichtsprozessPräsLAG Dr. Jürgen vom Stein, Köln, NZA 2021, 1057-1063Im Mittelpunkt des Beitrags steht der beginnende Digitalisierungsprozess in der Justiz. Der Verfasser erläutert, welche Chancen und Probleme sich speziell bei der Digitalisierung von arbeitsgerichtlichen Verfahren ergeben. Gleichzeitig gibt er einige Reformvorschläge, die seiner Meinung nach dazu dienen, den Digitalisierungsprozess bestmöglich zu fördern.
(eh) SozialrechtDie Begründung eines Wertguthabens nach § 7b SGB IV bei Beendigung des ArbeitsverhältnissesProf. Dr. Wolfgang Däubler/RA Dr. Dietrich Growe/RiBSG Uwe Söhngen, Bremen/Mannheim, BB 2021, 2036-2038
In diesem Beitrag setzen sich die Verfasser mit der Frage auseinander, ob eine einmalige Abfindungszahlung aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV darstellt. Dafür nehmen sie zum einen kritisch Bezug zu dem Beitrag von Schönhöft (BB 2021, 1332), in welchen dieser sich ebenfalls mit dem Begriff des „Arbeitsentgelt“ im Sinne des Mannheimer Modells beschäftigt. Zum anderen veranschaulichen sie durch Praxisbeispiele, weshalb ihrer Ansicht zuzustimmen ist.
(eh)Soziale Sicherheit in Europa in Zeiten der Pandemie – ein VergleichProf. Dr. Stamatia Devetzi, Fulda, ZESAR 2021, 323-328Rechtsvergleichend analysiert die Verfasserin, wie verschiedene Länder in Europa im Hinblick auf die soziale Sicherheit auf die Corona-Pandemie reagiert haben. Hierfür nimmt sie Bezug auf die internationale Konferenz vom 4.12.2020 zum Thema „Soziale Sicherheit in Zeiten von Corona“ in Fulda. Bei ihrer Analyse legt sie den Schwerpunkt auf gefährdete Arbeitnehmergruppen und die Situation von mobilen Arbeitnehmern.
(eh)Das koordinierende Sozialrecht nach dem „Brexit“ – ein ÜberblickRiLSG Dr. Anders Leopold, Hamburg, ZESAR 2021, 329-335Hintergrund des Beitrags ist der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und die daraus resultierenden Regelungen, die zwischen der UK und der EU getroffen werden mussten. Im Hinblick auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit stellt der Verfasser das neue Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und der UK und die beigefügten Protokolle vor. Gleichzeitig vergleicht er die Regelungen des neuen Abkommens mit den bisherigen Regelungen des koordinierenden Sozialrechts der EU.
(eh)Der Sozialstaat in und nach der Covid-19-PandemieProf. Dr. Rainer Schlegel, Gießen, NJW 2021, 2782-2788Der Verfasser betrachtet zunächst einzelne Maßnahmen, die zur Erhaltung des Gesundheits- und Sozialsystems während der Corona-Pandemie getroffen wurden. Beispielsweise greift er die Sicherung von Arbeitnehmer durch Kurzarbeitergeld oder auch die Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf. Gleichzeitig beleuchtet er, wie sich die Situation im Bereich Soziales anhand der bisher getroffenen Maßnahmen entwickeln könnte.
(eh)Altersdiskriminierung bei Sozialplanabfindungen rentennaher BeschäftigterProf. Dr. Christiane Brors, Oldenburg, ZESAR 2021, 378-382In diesem Beitrag setzt sich die Verfasserin mit der nationalen Umsetzung der Vorgaben des EuGH bei der Bemessung von Sozialplanabfindungen auseinander. Im Fokus steht dabei sowohl die Diskriminierung älterer, rentennaher Beschäftigter als auch die Diskriminierung jüngerer Beschäftigter. Dafür greift sie verschiedene Entscheidungen des EuGH auf, in welchen das Alter eine Rolle für die Berechnung für Abfindungen spielt.
(eh)Kurzarbeitergeld für Bordpersonal ausländischer Airlines in Deutschland? – Zugleich eine Anmerkung zu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.3.2021 – L 9 AL 198/20 B ERRiSG Johannes Greiser/RiSG Dr. Tobias Kador, Osnabrück/Essen, ZESAR 2021, 383-391Der Beitrag dient gleichzeitig als Besprechung des obengenannten Beschlusses des LSG Nordrhein-Westfalen. In der Entscheidung geht es um die Geltendmachung von Kurzarbeitergeld für das deutsche Flug- und Kabinenpersonal der ausländischen Fluglinie Malta Air Ltd. Die Verfasser stellen den Sachverhalt zunächst dar und erörtern verschiedene Lösungswege, wie Arbeitnehmer einer ausländischen Fluggesellschaft in Deutschland Kurzarbeitergeld geltend machen können.
(eh)Tarifrecht/TarifvertragsrechtArbeitsvertragliches Nachvollziehen als tarifvertragliche AnspruchsvoraussetzungZugleich eine Analyse der Rechtsprechung des BAG zur GesetzesumgehungJr.Prof. Dr. Stephan Gräf, Konstanz, RdA 2021, 201- 215Der Verfasser beleuchtet die Möglichkeiten, Tarifverträge in den Arbeitsvertrag einzubeziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die normative Geltung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG nicht erfüllt sind, etwa fehlende Tarifbindung. Die Einbeziehung des Tarifvertrages erfolge in der Regel durch eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag. Im Fokus der Untersuchung steht die Bedeutung dieser Bezugnahmeklausel, wenn der jeweilige Tarifvertrag eine „Nachvollziehens-Klausel“ enthält, also eine Klausel, wonach Ansprüche aus dem Tarifvertrag erst entstehen sollen, wenn die Tarifvertragsgeltung durch die Arbeitsvertragsparteien „arbeitsvertraglich nachvollzogen“ worden sei. Der Verfasser setzt diese Konstellation in Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BAG, was derartige Fallkonstellationen mit § 134 BGB löse.
(ja)Rückbindung von kollektivvertraglichen Rechtsnormen an die Zustimmung der Normunterworfenen?
Zur Unverzichtbarkeit und Unbedingtheit der unmittelbaren NormwirkungProfessor Dr. Hans Hanau, Hamburg, RdA 2021, 234- 237Der Autor beschäftigt sich mit der normativen Wirkung von arbeitsrechtlichen Kollektivverträgen und nimmt im Rahmen dessen Bezug auf zwei neuere Entscheidungen des BAG (Urteil vom 13.5.2020 – 4 AZR 489/19 und Beschluss vom 28.7.2020 – 1 ABR 4/19). Zum einen können Tarifvertragsparteien nicht über die Reichweite der Normwirkung verfügen, das schließe die unmittelbare Wirkung des Tarifvertrags und das Günstigkeitsprinzip ein, zum anderen können sie nur entweder unmittelbar wirkende Rechtsnormen einführen oder schuldrechtliche Tarifinhalte bestimmen. Weiterhin hänge die Wirkung eines Tarifvertrags bzw. einer Betriebsvereinbarung nicht vom Willen des Normunterworfenen ab, was die hohe Verantwortung von Kollektivverträgen widerspiegele.
(ks)UrlaubsrechtDer Verfall von Urlaubsansprüchen – Vorabentscheidungsersuchen des BAG vom 7.7.2020Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schlachter, Alexander Schneider, Trier, RdA 2021, 240- 246Die Verfasser thematisieren ein Vorabentscheidungsersuchen des BAG vom 7.7.2020 (9 AZR 401/19 (A) und 9 AZR 245/19 (A)) zur Auslegung des unionalen Urlaubsrechts, im Fokus steht daher Art. 31 Abs. 2 GrCh. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es einerseits so, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub grundsätzlich dann nicht verfällt, wenn er, etwa wegen Arbeitsunfähigkeit, im laufenden Kalenderjahr nicht genommen werden kann. Der Anspruch kann dann bis zu 15 Monate übertragen werden. Andererseits treffen den Arbeitgeber Mitwirkungsobliegenheiten, die ihn unter anderen dazu verpflichten, den Arbeitnehmer rechtzeitig auf Resturlaubsansprüche hinzuweisen. Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens und des Beitrags ist die Kombination aus diesen beiden Rechtsprechungslinien, wenn also der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch unverschuldet nicht hat nehmen können und der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht erfüllte. Die Verfasser versuchen, die bisherigen Argumentationslinien des EuGH auf diese Kombination zu übertragen.
(ja)
Wege- und Rüstzeiten als vergütungspflichtige ArbeitszeitRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 499(BAG, Urteil vom 31.3.2021 – 5 AZR 148/20)
(eh)Vergütung bei tarifwidrig angeordneter RufbereitschaftRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 500(BAG, Urteil vom 25.3.2021 – 6 AZR 264/20)
(eh)Anwendbarkeit der Rahmenvereinbarung nur auf „echte Befristungen“RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 500(EuGH, Urteil vom 3.6.2021 – Rs. C-942/19)
(eh)Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei unwiderruflicher Freistellung nach AufhebungsvertragRA Dr. Peter Körlings, Hamburg, DB 2021, 1884(BAG, Urteil vom 23.3.2021 – 5 AZR 314/20)
(eh)Zur Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung nach Mitteilung eines Verstoßes gegen DatenschutzJonas Kannen, Berlin, DB 2021, 1885(LAG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2021 – 3 Sa 331/20)
(eh)Bedeutung des Freistellungsanspruchs bei Honorarforderungen gegenüber dem BetriebsratRAin Nathalie Kibler, Hamburg, DB 2021, 1886(BAG, Beschluss vom 18.11.2020 – 7 ABR 37/19)
(eh)Aufsichtsratswahl: Anwesenheit des vollzähligen Betriebswahlvorstands während gesamter Stimmauszählung und Gültigkeitsprüfung erforderlichRA Felix Römisch, München, DB 2021, 1887(BAG, Beschluss vom 24.2.2021 – 7 ABR 38/19)
(eh)Homophobe Äußerung gegenüber Kollegen reicht nicht für fristlose Kündigung ausRA Dr. Mathias Kühnreich, Düsseldorf, DB 2021, 1952(LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.4.2021 – 4 Sa 580/20)
(eh)Rückzahlungsklausel und Bezugnahme auf betriebliche RegelungenRA Dr. Frank Zaumseil, Frankfurt a. M., DB 2021, 1953(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.4.2021 – 12 Sa 1122/20)
(eh)Fremdgeschäftsführer bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG als Arbeitnehmer zu berücksichtigen?RA Andreas Kössel, München, DB 2021, 1954(BAG, Urteil vom 27.4.2021 – 2 AZR 540/20)
(eh)Kürzung der Ausbildungsvergütung bei TeilzeitRAe Dr. Christoph Fingerle/Dr. Andreas Schubert, Freiburg, DB 2021, 1955(BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 104/20)
(eh)Hypothetische Karriere für freigestellte BetriebsräteRAin Dr. Martina Berenbrinker, Düsseldorf, DB 2021, 1956(BAG, Urteil vom 20.1.2021 – 7 AZR 52/20)
(eh)Keine Auswirkungen von EuGH „CCOO“ auf die ÜberstundenvergütungRAe Lukas Hoffmann/Dr. Hendric Stolzenberg, Hamburg/Frankfurt a. M., BB 2021, 1980(LAG Niedersachen, Urteil vom 6.5.2021 – 5 Sa 1292/20)
(eh)Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Kommunikationstechnik für (teil-)virtuelle Betriebsratssitzungen RAin Beatrice Christin Hotze, München, BB 2021, 1984(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.4.2021 – 15 TaBVGa 401/21)
(eh)Kein Anspruch des Betriebsrats auf Bestimmung konkreter Geschäftszielvorgaben im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, die einen variablen Bonus vorsiehtRA Dr. Severin Gotthard Kunisch, Köln, BB 2021, 2048(BAG, Beschluss vom 23.2.2021 – 1 ABR 12/20)
(eh)Homeoffice in der ÄnderungskündigungRA Felix Arnold, LL.M./Alexandros Peschos, Berlin, DB 2021, 2022(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.3.2021 – 4 Sa 1243/20)
(eh)Schadensersatz wegen unterlassener Verlängerung der Arbeitszeit und unterbliebener Informationen über freie ArbeitsplätzeRA Jan Westhues, LL.B., Köln, DB 2021, 2023(BAG, Urteil vom 21.1.2021 – 8 AZR 195/19)
(eh)Kein Verfall des Rückzahlungsanspruchs des Arbeitgebers bei erst nachträglich erkannter FortsetzungserkrankungRA Dr. Johannes Allmendinger, Frankfurt a. M., DB 2021, 2024(BAG, Urteil vom 31.3.2021 – 5 AZR 197/20)
(eh)Aufgabenbezug des Einsichtsrechts aus § 13 Abs. 2und 3 EntgTranspG Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, Bielefeld, ZfA 2021, 421-428(BAG, Beschluss vom 28.7.2020 – 1 ABR 6/19)
(eh)Normurheberschaft und Bestimmtheitsfragen beim TransfersozialplanDr. Nathalie Oberthür, Köln, ZfA 2021, 429-435(BAG, Urteil vom 26.2.2020 – 4 AZR 48/19)
(eh)Arbeitsrecht/Datenschutzrecht/Abberufung eines DatenschutzbeauftragtenWiss. Mit. Ron Sommer, Bayreuth, ZESAR 2021, 340-342(BAG, EuGH-Vorlage vom 27.4.2021 – 9 AZR 383/19 (A); vom 27.4.2021 – 9 AZR 621/19 (A) & vom 30.7.2020 – 2 AZR 225/20 (A))
(eh)Sozialpolitik/Indexierung von Pensionen/EigentumsrechteProf. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Fulda, ZESAR 2021, 351-354(EuGH, Urteil vom 24.9.2020 – Rs. C-223/19)
(eh)Sozialpolitik/Massenentlassungen/ReferenzzeitraumDr. Cara Röhner, Frankfurt a. M., ZESAR 2021, 357-358(EuGH, Urteil vom 11.11.2020 – Rs. C-300/19)
(eh)Arbeitsrecht/Bereitschaftszeit/Vorsorgepflichten/Psychosoziale RisikenJulia Breucker, Bochum, ZESAR 2021, 364-368(EuGH, Urteil vom 9.3.2021 – Rs. C-344/19)
(eh)Notwendige Reisen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten als Arbeitszeit iSd RL 2003/88/EGDr. Hendric Stolzenberg, LL.M., Frankfurt a. M., NZA-RR 2021, 512(EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 15.7.2021 – E-11/20)
(eh)Unwirksamkeit einer Ausschussklausel bei nur teilweiser Herausnahme der VorsatzhaftungWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2021, 513(BAG, Urteil vom 9.3.2021 – 9 AZR 323/20)
(eh)„Kündigung“ umfasst AltersbefristungsklauselWiss. Mit. Robert Weber, LL.M., Leipzig, NZA-RR 2021, 514(LAG Düsseldorf, Urteil vom 4.2.2021 – 13 Sa 637/20)
(eh)Anspruch auf Überlassung notwendiger ArbeitsmittelRA Dr. Justus Frank, LL.M., Düsseldorf, NZA-RR 2021, 515(LAG Hessen, Urteil vom 12.3.2021 – 14 Sa 306/20)
(eh)Unwirksamkeit einer VertragsstrafenabredeRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2021, 516(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.5.2021 – 1 Sa 12/21)
(eh)Schadensersatz iHv 1.000 Euro für verspätete Beantwortung des AuskunftsanspruchsRA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2021, 517(LAG Hamm, Urteil vom 11.5.2021 – 6 Sa 1260/20)
(eh)Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen CoronainfektionRA Friedrich Merath, Neu-Ulm, NZA-RR 2021, 518(ArbG Bonn, Urteil vom 7.7.2021 – 2 Ca 504/21)
(eh)Anspruch auf Mitbestimmung bei Einführung von Microsoft Office 365-ProduktenRA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2021, 519(LAG Köln, Beschluss vom 21.5.2021 – 9 TaBV 28/20)
(eh)Ausschluss nicht ordnungsgemäß eingereichter elektronischer SchriftsätzeRiArbG Olaf Möllenkamp, Lübeck, NZA-RR 2021, 520(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.5.2021 – 2 Sa 39/21)
(eh)Rechtfertigung eines Kopftuchverbots im ArbeitsverhältnisRA Dr. Gregor Dornbusch, Frankfurt a. M., NJW 2021, 2723-2724(EuGH, Urteil vom 15.7.2021 – Rs. C-804/18 & C-341/19)
(eh)Der Umgang mit einer gleichheitswidrigen TarifnormRA Harald Schliemann, Hannover, NZA 2021, 1077-1083(BAG, Vorlagebeschluss vom 9.12.2020 – 10 AZR 332/20 (A))
(eh)Fehlende Beteiligung des Betriebsrats schließt Böswilligkeit i.S.d. § 615 Satz 2 BGB nicht zwingend ausRAe Prof Dr. Ulrich Tödtmann/Charlotte von Erdmann LL.M., Mannheim/Frankfurt a.M., DB 2021, 2088(BAG, Urteil vom 23.2.2021 – 5 AZR 213/20)
(eh)Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung nach Übernahme eines ZeitarbeitnehmersRAe Dr. Alexander Bissels/Kira Falter, Köln, DB 2021, 2089-2090(LAG Nürnberg, Urteil vom 25.2.2021 – 5 Sa 396/20)
(eh)Mindestlohn bei Dienstleistungen im StraßenverkehrssektorRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 530(EuGH, Urteil vom 8.7.2021 – Rs. C-428/19)
(eh)Überlassung einer Datenkopie – Bestimmtheit des KlageantragsRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 530-531(BAG, Urteil vom 27.4.2021 – 2 AZR 342/20)
(eh)Abberufung eines Datenschutzbeauftragten – Vorlage an den EuGHRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 531(BAG, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 27.4.2020 – 9 AZR 383/19 (A))
(eh)Herausgabe von Schmiergeldern – AusschlussklauselRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 531-532(BAG, Urteil vom 25.2.2021 – 8 AZR 171/19)
(eh)Bestimmtheit einer BeschäftigungsklageRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 532(BAG, Urteil vom 24.3.2021 – 10 AZR 16/20)
(eh)SARS-CoV-2 ArbSchV verlängert und erweitertProf. Dr. Ralf Jahn, Würzburg-Schweinfurt, DB 2021, 2155-2156(BMAS, VO vom 1.9.2021 – Neufassung der Corona-ArbSchV)
(eh)Anpassung von Arbeitsbedingungen anlässlich der Verlängerung einer sachgrundlosen BefristungRAe Dr. Alexander Bissels/Julia Prokop, Köln, DB 2021, 2157(BAG, Urteil vom 24.2.2021 – 7 AZR 108/20)
(eh)Rückwirkung der Begrenzung der Anpassungspflicht bei Pensionskassen und LebensversicherungenRAe Prof. Dr. Martin Diller/Dr. Matthias Bölgmüller, Stuttgart/München, DB 2021, 2158(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.6.2021 – 3 Sa 244/20)
(eh)Arbeitszeugnis – Unzulässige Leistungs- und Verhaltensbeurteilung in TabellenformDr. David Marski, Hannover, NJW 2021, 2909-2910(BAG, Urteil vom 27.4.2021 – 9 AZR 262/20)
(eh)Arbeitnehmer muss für Schadensersatz wegen nicht erfolgter Arbeitszeiterhöhung auch beweisen, dass er die Stelle erhalten hätteRA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen, BB 2021, 2112(BAG, Urteil vom 21.1.2021 – 8 AZR 195/19)
(eh)Vergütungsrechtliche Einordnung von RufbereitschaftRAe Dr. Sebastian Naber/Dr. Willem Schulte, Hamburg, BB 2021, 2176(BAG, Urteil vom 25.3.2021 – 6 AZR 264/20)
(eh)Home-Office kein milderes Mittel im KündigungsschutzrechtRA Dr. Stefan Müller, Leipzig, BB 2021, 2238(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.3.2021 – 4 Sa 1243/20)
(eh)Steht die DSGVO den nationalen Regelungen zur Abberufung von Datenschutzbeauftragten entgegen?RAin Sandra Sfinis, Hamburg, DB 2021, 2221(BAG, Beschluss vom 27.4.2021 – 9 AZR 383/19 (A))
(eh)Corona-Impf- und Genesungsstatus: Bund beschließt eingeschränktes Auskunftsrecht für ArbeitgeberProf. Dr. Ralf Jahn, Würzburg-Schweinfurt, DB 2021, 2222(Änderung des IfSG vom 7.9.2021)
(eh)Europarechtliche Anforderungen an die Abbedingung des GleichstellungsbeauftragtenRAe Dr. Alexander Bissels/Kira Falter, Köln, DB 2021, 2223-2224(BAG, Beschluss vom 16.12.2020 – 5 AZR 143/19 (A))
(eh)Arbeitsrecht/Gleichbehandlung/Nachtarbeitszuschlag/TarifauslegungWiss. Mit. Alexander J. Schmidt, Bayreuth, ZESAR 2021, 392-396(EuGH, Vorabentscheidungsersuchen vom 22.4.2021 – Rs. C-257/21 & Rs. C-258/21)
(eh)Arbeitsrecht/Rufbereitschaft/BerufsfeuerwehrleuteRA Dr. Christian Schlottfeldt, Berlin, ZESAR 2021, 401-405(EuGH, Urteil vom 9.3.2021 – Rs. C-580/19)
(eh)Sozialpolitik/Elternurlaub/Geburt eines KindesProf. Dr. Bettina Graue, Bremen, ZESAR 2021, 410-411(EuGH, Urteil vom 25.2.2021 – Rs. C-129/20)
(eh)